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Landtag, 22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 51 von 104

 

im § 17 der Bauordnung festgelegt ist, dass bis maximal 30 Prozent des Bauplatzes unentgeltlich abzutreten sind. Und obwohl es dieses Gesetz gibt, ist man nicht bereit, es zu vollziehen und dem Bürger nicht etwas zu schenken, sondern ihm einfach sein Recht angedeihen zu lassen. Dass man da von Volks- und Bürgernähe sprechen soll, sehe ich nicht.

 

Es ist überhaupt in diesen Fällen erkennbar, dass man relativ rasch – und das muss ich jetzt leider sagen – die gesetzwidrigen Vorschriften durchführt, aber dann bei Einsprüchen Jahre vergehen lässt und sogar die Volksanwaltschaft bemüht werden muss, damit der Bürger zu seinem Recht kommt. Die Auffassung der Freiheitlichen ist dies nicht.

 

Der Fall drei – und das ist jetzt sowieso filmreif –: In einer Wohnhausanlage hat jemand die Vorgartenregelung dazu benützt, den Vorgarten nicht entsprechend den Bebauungsbestimmungen zwingend gärtnerisch zu gestalten, sondern man hat ihn als Abstellplatz benützt, und zwar als Abstellplatz für mehr als 15 Autos, Mopeds, Anhänger, mehr als 100 Autoreifen und so weiter und dort eine Kfz-Werkstätte betrieben, die Lärm und Gestank verbreitet.

 

Obwohl der Magistratsabteilung 37 dieser Missstand seit Mai 1992 bekannt war, hat sie einfach nicht reagiert. Sie hat auch verabsäumt zu überprüfen, ob im Wohngebiet die Nutzung von Räumen für Montagezwecke überhaupt zulässig ist.

 

Der Verwaltungsgerichtshof hat festgestellt, dass im Sinne der Bauordnung von Wien – und Wien war ja schließlich der Gesetzgeber für die Bauordnung – dies auch dann nicht zulässig wäre, wenn es zu keinerlei Beeinträchtigungen komme würde. Hier sind es immerhin Lärm und Gestank.

 

Wie reagieren jetzt die zuständigen Behörden? Sie lassen das Grundstück räumen? Weit gefehlt! Nein, es wird ein Bescheid folgenden Inhalts erlassen: Die Raumteilung und Raumwidmung im gesamten Bereich des Hauses wird so abgeändert, dass anstelle der bestehenden Wohnung ein Büroraum mit zugeordneten Lagerräumen entstand und somit das Wohnhaus zu einem Büro- und Geschäftshaus umgebaut wurde. Auch an eine Umwidmung in gemischtes Baugebiet wurde gedacht, und das, obwohl im Stadterneuerungsplan 1994 vorgesehen war, eine Attraktivierung des Planungsgebietes als Wohn- und Lebensraum zu schaffen, was aber durch diese gemischte Baugebietswidmung nicht mehr gegeben wäre.

 

Wieder einmal haben wir es hier – und ich nenne das jetzt bewusst so – mit einer Freunderl-Anlass-Widmung zu tun. Anders kann es doch nicht erklärt werden, dass man zuerst nahezu 10°Jahre untätig ist und dann als der Weisheit letzter Schluss eine Umwidmung im Sinne dessen durchführen will, der gegen das Gesetz verstößt.

 

Das kann und darf keine gültige Rechtsauffassung der zuständigen Amtsstellen sein, und wir lehnen so eine Vorgehensweise aufs Schärfste ab. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Es gab noch eine Menge von Fällen, wie etwa den Auftrag zur Gehsteigherstellung ohne vorherige Ermittlung vor Ort, wo es zu erheblichen Kosten gekommen wäre, hätte nicht ein couragierter Bürger sich an die Volksanwaltschaft gewandt. Denn zuerst gab es eine Vorschreibung zur Gehsteigherstellung. 1997. Dann eine Feststellung, dass der Gehsteig in Ordnung ist. 1998. Dann eine Vorschreibung einer anderen Magistratsdienststelle im Jahre 2001, dass der Gehsteig in einem sicherheitsgefährlichen Zustand ist und noch kein bauordnungsmäßiger Gehsteig – das war dann im Jahr 2002 – hergestellt wurde. Dann gab es einen Schriftverkehr, ebenfalls im Jahr 2002, dass noch keine definitive Stellungnahme möglich ist. Und letztlich das Ergebnis im Jahr 2003: Es gibt einen trittsicheren Gehsteig, und es muss, entgegen früherer Vorschreibungen, kein neuer errichtet werden.

 

Auch diese Beschwerde dauerte Jahre, und es war letztlich die Volksanwaltschaft, die sie zu einem günstigen Ende führte.

 

Ich frage mich aber, was das die Stadt Wien kostet, wenn hier jahrelang Schriftverkehr geführt wird, Magistratsdienststellen mit der Herstellung von Gehsteigen befasst werden, die sich letztlich als voll funktionsfähig herausstellen. Keinerlei Überprüfung vor Ort, wie der tatsächliche Zustand ist. Auch hier kann man deutlich sehen, dass sich eine immer stärker um sich greifende Mentalität breit macht: Die SPÖ sagt, was der Bürger zu tun hat, und Einsprüche werden nicht geduldet. Der Bürger zahlt.

 

Vielleicht will man aber auch durch Untätigkeit und verzögerte Vorgehensweise den Bürger einfach nur mürbe machen. Oder wie erklären Sie sich, dass in einem anderen Fall Beschwerdeführer, denen letztlich Recht gegeben wurde, mit den Kommissionsgebühren belastet werden sollen?

 

Untätigkeit bei einer 30 Jahre alten Gaskombitherme. Worauf wollte man hier warten? Dass alles in die Luft fliegt? Zugegeben, es wurde dann rasch reagiert, aber auch erst nach Einschreiten der Volksanwaltschaft, nicht aus Notwendigkeit und schon gar nicht zum Wohle des Bürgers.

 

Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, doch einmal die unzähligen Bürgerservicestellen dazu zu benutzen, für den Bürger da zu sein, ihn in seinen Anliegen zu unterstützen und nicht zu hoffen, dass die Bürger, wenn man ihnen lange genug das Recht verweigert, resignieren und aufgeben.

 

Aus diesem Volksanwaltschaftsbericht ist deutlich herauszulesen, dass es oftmals zu Schwierigkeiten kam, die durch Untätigkeit der Beamtenschaft zustande gekommen sind. Ich möchte hier nicht alle in einen Topf werfen, denn im Verhältnis zur Gesamtzahl der Erledigungen ist hier Gott sei Dank nur ein sehr geringer Teil von der Volksanwaltschaft beanstandet worden. Entstanden ist dies aber auch durch fehlende Kontrolle, was wir ohnehin schon immer bemängelt haben. Trotzdem entsteht der Eindruck, dass der Bürger nicht immer ernst genommen wird, und es ist nicht selbstverständlich, dass das geforderte Recht auch zuerkannt wird.

 

Ich bedanke mich bei der Volksanwaltschaft, die

 

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