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Landtag, 22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 37 von 104

 

es auch geschafft, in der Nacht dort hinzufahren. Wir finden die Westautobahn, wir finden den Zug, wir schaffen das. Wir fahren sogar am Freitag in der Nacht dorthin, wir haben damit kein Problem.

 

Uns geht es um etwas anderes. Uns geht es darum, dass wir natürlich klar sagen, wofür oder wogegen wir sind. Und das kann man mir nicht unterstellen, dass ich nie gegen den FSW gewesen wäre, das ist ja lachhaft! Ich weiß nicht, wie oft ich da heraußen war und gegen den FSW gesprochen habe, gegen den Bürgermeister, gegen die zuständigen Stadträte, gegen die Frage der Beschlussfassung der Geschäftseinteilung schon ein halbes Jahr, bevor sie gilt, über die verfassungsrechtliche Frage und und und. Aber dann zu sagen, dass wir das jetzt erlauben, dass wir mit unserer Stimme zulassen, dass es den FSW gibt, das ist ja lächerlich. Den FSW gibt es schon!

 

Was die Frage ist, ist das Grundversorgungsgesetz, und da gibt es eine logische Kette: Asylgesetz, 15a-Vereinbarung, Grundversorgungsgesetz. (Abg Mag Hilmar Kabas: In einer Linie!) Beim Grundversorgungsgesetz sind wir gegen einen Punkt - und deswegen werden wir das Gesetz auch ablehnen -, nämlich gegen die Frage der Delegation an den FSW, genau das, was Sie auch kritisieren. Da sind wir auch dagegen.

 

Aber warum soll ich mich einer Trickserei hingeben, die nichts bringt? Am Freitag wird dann ohnehin auch abgestimmt, das kann ich nicht verhindern, da geht es durch, dann ist es da! Was soll denn der Spaß? Wenn Sie sagen, wir machen etwas Gescheites, ein ordentliches Oppositionsrecht, wir stellen einen Misstrauensantrag gegen den Bürgermeister, gegen wen immer Sie für verantwortlich halten, dann bin ich ... (Abg Marianne Klicka: Das ist gescheit? - Zwischenruf des GR Johannes Prochaska.) Nein, aus Sicht der Opposition kann das etwas Gescheites sein, Hannes. Aber provoziere mich jetzt nicht, sonst überlege ich es mir noch einmal. - Wenn Sie der Meinung sind, die Oppositionsrechte ordentlich wahrnehmen zu wollen, dann haben Sie in uns immer einen Partner. Aber für Tricksereien stehen wir nicht zur Verfügung. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Noch einmal, weil Sie gesagt haben, wir verhandeln gut: Das freut mich, dass Sie sagen, wir verhandeln gut, aber was sollen wir mit der Sozialdemokratie verhandeln? Die Zustimmung zum Rechnungshofpräsidenten? Das ist schon vorbei, und soweit ich weiß, hat die Sozialdemokratie nicht zugestimmt. Welches Geschäft soll da gelaufen sein? Soll mich der Michi LUDWIG einladen auf zwei Kaffee und eine Begrüßung in Floridsdorf bei einer Veranstaltung? Soll mir der Godwin Schuster noch zwei Krawatten kaufen? Was soll das für ein Geschäft sein? Was für ein Geschäft soll stattgefunden haben? Nein! (Abg Mag Hilmar Kabas: Herr Schuster, was machen Sie mit dem Herrn? - Weitere heftige Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.) Noch zwei zu meinen vielen anderen, nicht von dir, sondern ... (Abg Godwin Schuster: Eine rote Nelke kann ich dir schenken!)

 

Was für ein Geschäft soll das gewesen sein? Fahrender Wanderhändler, oder was? Ich weiß es nicht, sagen Sie mir das Geschäft! War ich noch nie gegen den Fonds Soziales Wien? - Sie werden es heute beim Volksanwaltschaftsbericht noch hören. Da hätte ich wirklich reden wollen; das jetzt ist mir eigentlich zu lächerlich, aber Sie haben mich dazu aufgefordert. Dann werde ich alles sagen, wogegen wir sind. Aber welches Geschäft soll da gelaufen sein? Welches Geschäft? Ich kann es nicht nachvollziehen.

 

Ich sage Ihnen noch etwas. Wir werden auch andere Dinge weiterhin ablehnen, die die Sozialdemokratie einbringt, einschließlich dieses Resolutionsantrags hinsichtlich der Volksanwaltschaft. Den halte ich aus zwei Gründen für falsch, und ich sage es Ihnen auch gleich. Erstens geht es um den Kommentar, den ich jetzt gerade zum Art 148i B-VG gelesen habe. Herr Hufnagl, rufen Sie jetzt bitte nicht dazwischen, dass ich schon wieder oberbelehre. Ich versuche nur, ins Gesetz hineinzuschauen und darüber nachzudenken, ob die Sachen stimmen oder nicht, das wird keine Belehrung. (Abg Heinz Hufnagl zeigt eine bestätigende Geste.)

 

Im Kommentar zum Art 148i steht Folgendes; ich lese es Ihnen nicht vor, Sie können es eh nachlesen, aber kurz zusammengefasst: Natürlich kann der Landesverfassungsgesetzgeber die Regelung treffen, ob er die Volksanwaltschaft dazu ermächtigt, eine solche Kontrolle auszuüben. Das hätte ich mir von der Sozialdemokratie erwartet! Deswegen werden wir Ihren Resolutionsantrag ablehnen, das brauchen wir nicht. Wir brauchen nicht an den Bundesgesetzgeber heranzutreten und zu sagen: Bitte macht etwas im Ö-Konvent! Das ist nicht wahr, der Kommentar zu 148i B-VG besagt, dass der Landesverfassungsgesetzgeber das selbst tun kann.

 

Zweitens: Dort, wo die Sozialdemokratie schon die Möglichkeit gehabt hätte, eine entsprechende Kontrolle einzurichten, nämlich aufgrund der Wiener Stadtverfassung, habe ich einmal einen Antrag eingebracht, den Frau StRin Brauner nicht einmal beantwortet, sondern nur abgelehnt hat. Das wäre die Einführung eines § 72b in die Wiener Stadtverfassung gewesen, nämlich eine analoge Kontrolle, wie sie Betrieben und Unternehmungen durch den Gemeinderat und andere Organe zukommt. Dort haben Sie das abgelehnt. - Soviel zu der Frage, wo Sie zustimmen und wo nicht.

 

Aber für eines stehen wir nicht zur Verfügung: Für Tricksereien, die nichts bringen, vor allem dann - und das sage ich Ihnen auch noch -, wenn ich damit genau jenen rechtsfreien Raum schaffe, den ich bekämpfe! Wir haben kritisiert, dass durch die Veränderung der Geschäftseinteilung nicht klar wird - vor allem zu dem damaligen Zeitpunkt -, ob es hoheitliche oder nicht hoheitliche Akte sind, wo die Vollziehung stattfindet und ob das verfassungskonform ist. Aber selber einen Beitrag dazu zu liefern, einen rechtsfreien Raum zu schaffen, nur um zu sagen: An diesem einen Tag hat das Gesetz nicht gegolten, und ihr seid daran schuld, weil ihr es nicht rechtzeitig gemacht habt!, dann wäre ich Beitragstäter zu dem, was ich eigentlich gar nicht will. Dafür stehe ich und steht die FPÖ nicht zur Verfügung. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Römer: Weitere Wortmeldungen

 

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