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Landtag, 21. Sitzung vom 27.04.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 26 von 44

 

die Schnellbahn angeschafft werden, ein verbessertes Verkehrsmanagement und natürlich auch Maßnahmen im Bereich der Bewusstseinsbildung, weil letztendlich nur ein Maßnahmenbündel erfolgreich ist. Im Güterverkehr: Der Terminal Inzersdorf, der Terminal Freudenau, aber auch - für den modernen Güterverkehr - der Datenhighway über das Glasfasernetz, weil das auch die zukünftigen Daten und Güter und Wirtschaftsproduktionen sind, die transportiert gehören, die Hochleistungsstrecke Wien – St°Pölten und die von Wien stark geforderte und forcierte Verbindung Wien - Flughafen – Bratislava.

 

Ich möchte aber auch noch darauf hinweisen, dass es ein paar Entwicklungen gibt, die mir Sorge bereiten, die leider nicht im Gestaltungsfeld der Stadt Wien liegen. Sie betreffen einerseits die Verbindungen Wien – Prag und Wien – Bratislava. Es handelt sich da um einen Umstand, auf den wir als Stadt Wien seit Jahrzehnten hinweisen, und es wird seit der Ostöffnung in allen Resolutionen und Deklarationen der Stadt Wien immer die diesbezügliche Attraktivierung gefordert.

 

Oder auch: Im heutigen "Kurier" ist zu lesen: "Semmering: Gericht kippt Tunnel-Bescheid"; Niederösterreich lässt weitere sechs Monate prüfen. - Das ist eine Verkehrspolitik, die sich auf Bundesebene abspielt und die mich mit großer Sorge erfüllt, weil es damit auch für Wien schwierig wird, seine Aufgaben zu erfüllen.

 

Ich möchte aber abschließend noch einmal bemerken: Wien hat alles im Griff! Mit dem Masterplan Verkehr 2003, den wir bereits letztes Jahr beschlossen haben, haben wir auch die Grundlage für eine erfolgreiche Verkehrspolitik und für eine erfolgreiche Entwicklung der Stadt gelegt. (Beifall bei der SPÖ.) 

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.

 

Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs 2 im Zusammenhang mit § 31 Abs 1 der Geschäftsordnung bekannt, dass an schriftlichen Anfragen von Abgeordneten des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien zwei eingelangt sind.

 

Die Abgen Friedrich Strobl, Ekkamp, Dkfm Dr Aichinger und Dipl Ing Margulies haben gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem das Gesetz über die Einhebung einer Abgabe von den in Wien stattfindenden freiwilligen öffentlichen Versteigerungen (Versteigerungsabgabegesetz) aufgehoben wird, eingebracht.

 

Diesen Antrag weise ich dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke zu.

 

Wir kommen nun zur Postnummer 1. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über den Betrieb von Fiakerunternehmen und mit Pferden betriebenen Mietwagenunternehmen (Wiener Fiaker- und Pferdemietwagengesetz) geändert wird.

 

Berichterstatter hiezu ist Herr amtsf StR Dipl Ing Schicker. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatter amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Ich ersuche um Zustimmung.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung erhoben? – Eine solche sehe ich nicht. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Sommer-Smolik. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Claudia Sommer-Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

 

Wir sprechen heute über die Novellierung des Wiener Fiaker- und Pferdemietwagengesetzes, und ich würde dieses vorliegende Gesetz als einen Schildbürgerstreich erster Ordnung bezeichnen, was die Sinnhaftigkeit betrifft, aber auch in Hinsicht auf den Tierschutz.

 

Wenn wir bei den Erläuterungen im Gesetz nachlesen, was denn der Grund für diese Novellierung des Gesetzes ist, so kann man da gleich im ersten Satz feststellen, dass mit dieser Novelle "das Problem der Verunreinigung der Verkehrsflächen von und zu den Fiakerstandplätzen durch den Pferdemist einer Lösung zugeführt werden" soll.

 

Die einzige Lösung, die die Stadt Wien für dieses Problem - das ich eigentlich nicht als so groß einschätze wie die Stadt Wien - hat, ist dass es eine verpflichtende Vorschreibung von so genannten Exkrementtaschen oder -auffangvorrichtungen, vulgo Pferdewindeln, gibt. Das ist die einzige Lösung, die hier angeboten wird, und noch dazu eine verpflichtende Lösung, bezüglich deren sich selbst im Gesetzestext eine Stelle findet, wo steht, dass man eigentlich nicht mit einer hundertprozentigen Auffangmöglichkeit rechnet. Das heißt, selbst was dieses hehre Ziel, durch die verpflichtende Festschreibung von Exkrementtaschen den Pferdemist aufzufangen, betrifft, ist schon vorgegeben, dass nicht alles aufgefangen wird.

 

Das zweite Problem, das wir im Zusammenhang mit der Thematik der Pferdewindeln haben, ist dass es stinkt. Stinken tun bekanntlich auch Pferdeäpfel, aber das ist nicht das Problem; das Problem ist vielmehr der Urin. Bezüglich des Urins aber gibt es überhaupt keine Lösungsmöglichkeit, und es wird darauf auch im Gesetz nicht eingegangen.

 

Das heißt, wir machen ein Gesetz, das bewirkt, dass die Pferdeäpfel nach wie vor auf der Straße landen werden und dass es nach wie vor stinken wird, weil die Pferde nun einmal urinieren, wenn sie stehen.

 

Nun berufen sich StR Schicker und die Stellungnahmen, die in der Begutachtungsphase abgegeben wurden, auf ein Gutachten. Dieses Gutachten wurde von der Veterinärmedizinischen Universität erstellt, und darin wird ausgeführt, dass die Funktionalität, sprich das Auffangen des Mistes, bei entsprechender Aufmerksamkeit des Kutschers gelingt. Das heißt, die Verantwortung dafür, dass die Pferdeäpfel in diese Exkrementtasche hineingehen - wobei wir vorher schon gehört haben, dass sie eigentlich ohnedies danebenfallen werden -, liegt beim Kutscher. – Das heißt, der Kutscher fährt mit seinen Kunden und Kundinnen weg, schaut auf den Straßenverkehr, erklärt noch nebenbei die Sehenswürdigkeiten der Stadt Wien - was wir auch für sehr sinnvoll

 

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