Landtag,
20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 52 von 56
Bestimmungen sagen, damit Sie ein bisserl in sich gehen können. Was bekämpfen Sie noch alles vor dem Verfassungsgerichtshof unter dem Deckmantel der Rechtsstaatlichkeit? Sie bekämpfen vor dem Verfassungsgerichtshof, dass der Asylwerber dann, wenn er einen formlosen Antrag gestellt hat – oft sind diese Menschen weder unserer Rechtsordnung noch unserer Sprache mächtig; das ist nachvollziehbar –, diesen erstens in Form ausgehändigt bekommt, zweitens die Behörde auf eigene Kosten, was ja logisch ist, eine amtliche Übersetzung in seiner Muttersprache anfertigt und ihm aushändigt. Das bekämpfen Sie vor dem Verfassungsgerichtshof! Unter dem Stichwort Rechtsstaatlichkeit, Humanismus oder sonst etwas gehen Sie zum Verfassungsgerichtshof und sagen: Bitte, lieber Verfassungsgerichtshof, hebe den § 24 des Asylgesetzes 2003 auf, mit dem geregelt wird, dass der formlose Antrag in einen formellen umgewandelt wird, damit der Mann oder die Frau auch ein Recht hat, und dass er zweitens in seine Sprache übersetzt wird, damit er es auch lesen kann.
Das bekämpfen Sie vor dem Verfassungsgerichtshof? Das
versteht ja keiner! Wer soll das verstehen? Wo ist da die Rechtsstaatlichkeit?
Wo ist da das humane Verfahren?
Oder die Aktenabschrift. Das gibt es jetzt neu nach
§ 24a Asylgesetz. Er bekommt zum ersten Mal endlich eine Aktenabschrift im
Vorverfahren. Eine positive Maßnahme für den Asylwerber. Was ist? Wer bekämpft
sie vor dem Verfassungsgerichtshof? Dreimal darf man raten: Die SPÖ-Stadtregierung.
Aber nein, die Humanität wird noch weiter getrieben.
Sie bekämpfen sogar die positiven Bestimmungen für die Asylwerber einer
Familie. Bis dato hatte jeder in der Familie den Antrag selbstständig zu
stellen, und es wurde für jeden einzeln abgesprochen. Was ist die positive
Erneuerung? Es wird über alle gemeinsam abgesprochen, es gibt keine Aufteilung
der Familien mehr bei der Abschiebung mit dann elternlosen Kindern. Da gibt es
alles nicht mehr, weil mit dem Gesetz jeder das gleiche Recht bekommt. Im
Gegenteil: Wenn einer nur positiv bewertet wird, werden alle Familienmitglieder
positiv bewertet.
Was macht die SPÖ-Stadtregierung? – Dreimal raten,
Kollege Oxonitsch. Sie bekämpfen es beim Verfassungsgerichtshof. Sie sagen, das
ist nicht schön, das ist nicht verfassungskonform, das ist rechtsstaatlich
bedenklich. Wo kommen wir da hin, wenn die Familien auf einmal abgesprochen
werden, wenn es positive Rechte für Kinder gibt, die früher auf einmal allein
dagesessen sind, weil wir die Eltern abgeschoben haben.
Das bekämpfen Sie vor dem Verfassungsgerichtshof? Ich
verstehe es einfach nicht. Das ist das Problem. Wenn Sie nachher herauskommen
und es mir erläutern, warum Sie all diese Dinge vor dem Verfassungsgerichtshof
bekämpfen, dann bin ich auch bereit herauszukommen und meine Meinung zu ändern,
zurückzuziehen und Ihnen Abbitte zu tun. Ich glaube nur, dass Sie das nicht
können. Ich glaube nur, dass Sie selber nicht einmal wissen, was in dieser
Schrift steht, die Sie dem Verfassungsgerichtshof vorgelegt haben. Und das ist
leider das Problem.
Damit sind wir aber bei einem anderen Punkt. Wir sind
bei der Frage: Wer bekommt denn überhaupt ein Asylverfahren? Wer stellt
Anträge? Sind diese berechtigt oder nicht? Ein Blick wieder in die
Herkunftsstatistik. Ich habe sie nicht aufgestellt, sondern das
Bundesministerium für Inneres. Sie ist schon mehrfach zitiert worden. An erster
Stelle im Jahr 2003 standen Asylwerber aus der Russischen Förderation:
6 713, zweitens Türkei: 2 843, drittens Indien: 2 823, viertens
Serbien und Montenegro: 2 521, fünftens Afghanistan: 2 360.
Wir schauen uns die Anerkennungsquoten an. Russische
Förderation: 75 Prozent, in Ordnung; Türkei: 14 Prozent, Indien:
0 Prozent, Serbien, Montenegro: 14 Prozent, Afghanistan:
65 Prozent.
Was ist das Ergebnis dieser Statistik? Das Ergebnis
ist natürlich die Feststellung, dass es Länder gibt, aus denen man zu Recht
kommt, um um Asyl anzusuchen, und andere, wo es in den überwiegenden Fällen
nicht der Fall ist.
Was war der Nachteil am alten Gesetz? Jeder ist in
ein unendlich langes Verfahren gekommen, mit allen Nachteilen, und zwar für
ihn, für den Rechtsstaat, für die restliche Bevölkerung, und mit den bekannten
Effekten – ich habe sie genannt – Verschwinden, U-Boot, Kriminalität, was auch
immer.
Was gibt es heute? Das Vorverfahren, in dem man das
schon abklärt, in dem man jenen restlichen 86 Prozent Türken erklärt, dass
für sie das Asylverfahren sinn- und hoffnungslos ist. Und man richtet dann auch
neu die Möglichkeit ein, dass er daraufhin seinen Antrag zurückziehen und sagen
kann: Ich will gar nicht in das Asylverfahren.
Was macht die SPÖ? – Sie bekämpft diese Bestimmung
beim Verfassungsgerichtshof. Aus welchen Gründen auch immer.
Ich halte es aber nicht für human, diese Menschen in
ein Verfahren kommen zu lassen, das für sie lange dauert, an dessen Ende ihre
Abschiebung steht, nachdem sie sich eingewöhnt haben, und ich halte es auch
nicht für human, wie sie bisher betreut worden sind. Das war nicht immer positiv.
Das wird jetzt durch die Grundvereinbarung besser. Ich halte die
Privatisierung, die der Bundesminister Strasser da im Hintergrund macht, auch
nicht für sehr positiv. Über die wird man sich den Kopf zerbrechen müssen.
Aber Sie werden sich in dieser
Stadt auch den Kopf darüber zerbrechen müssen, für welche Asylpolitik Sie
stehen und ob Sie in Ihrer Fremdenpolitik bereit sind, über das
hinwegzuspringen, was heute die Stadtgrenze, die Staatsgrenze oder die
EU-Grenze ist, um mehr positive und präventive Maßnahmen in jenen Räumen zu
setzen, in denen die großen Flüchtlingsströme entstehen. (Abg Günter Kenesei: Genau!) Habe ich das richtig verstanden,
Kenesei? War das ein "genau"? (Abg
Günter Kenesei: Ja!) Danke! (Abg
Günter Kenesei: Ein zynisches!) Ein zynisches? Weshalb? (Abg Günter Kenesei: Weil ich Ihren
Ausführungen nur mit großer körperlicher
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