Landtag,
20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 9 von 56
Abg Dipl Ing Martin Margulies (Grüner
Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr stellvertretender Landeshauptmann!
Ich kann mich nicht erinnern, wann bei
ordnungsgemäßer Entrichtung der Kurzparkgebühr, der Parkometerabgabe, in den
vergangenen Jahrzehnten, würde ich fast sagen, das letzte Mal wegen
Überschreitung der zulässigen Höchstzeit ein Strafmandat ausgestellt wurde. Ich
glaube, Sie können sich diesbezüglich auch nicht erinnern. Wenn tatsächlich
bezahlt wurde, dann war es dem Kontrollorgan letztendlich egal, wie lange diese
Person dort schon gestanden ist.
Mit der jetzigen m-parking-Regelung wird diese
Situation de facto endgültig geregelt, indem erlaubt wird, dass man auch
außerhalb dieser eineinhalb Stunden problemlos verlängern kann. Es wird nicht
nachvollziehbar sein, wo das Auto tatsächlich zu dem Zeitpunkt gestanden ist
als die Gebühr entrichtet wurde und damit ist natürlich legistisch auch nicht
verfolgbar, ob die Kurzparkzonendauer tatsächlich überschritten wurde oder nicht.
Insofern stellt meines Erachtens nach die m-parking-Verordnung, die
Gesetzesänderung, ein großes Problem im Verhältnis zur Kurzparkzonenhöchstdauer
dar.
Der andere Punkt ist aber meines Erachtens - und ich
habe das gestern kurz angesprochen - schon viel dramatischer und da würden mich
Ihrerseits Lösungsvorschläge interessieren. In einer ganz persönlichen,
anonymen Umfrage oder Befragung von neun Kontrollorganen - ich habe es mir
jetzt angeschaut - habe ich ganz unterschiedliche Antworten bekommen, wie denn
dieses m-parking tatsächlich funktioniert. Eine war nicht darunter, nämlich die
beschönigende "Alles funktioniert total, super". Die Antworten waren,
dass manche gesagt haben "Es funktioniert meistens ganz gut " bis
hin, dass die Antwort gekommen ist: "Bei jeder zweiten Abfrage muss man
ungefähr fünf Minuten warten.“ In Summe waren sich aber alle Kontrollorgane
darüber einig, dass aufgrund des Zeitverlustes maximal zwei Drittel von dem,
was vor Einführung des m-parking kontrolliert wurde, kontrolliert werden kann.
Was gedenken Sie gegen diese Situation zu tun?
Präsident Johann Hatzl:
Herr Landeshauptmann-Stellvertreter!
LhptmSt Dr Sepp Rieder:
Also Sie haben jetzt in Ihrer Einbegleitung der Frage das wiederholt, was ich zuvor
versucht habe zu widerlegen, nämlich die Behauptung, dass m-parking das
Instrument sein könnte, um die Parkraumbewirtschaftung zur Überschreitung der
Höchstaufenthaltsdauer auszuhebeln. Das stimmt einfach nicht, wenn man es mit
der gegenwärtigen Situation vergleicht.
Sie alle kennen die Judikatur - ich hoffe es
zumindest - des Verwaltungsgerichtshofs, dass selbst bei Hinaus- und
Hineinfahren in dieselbe Parklücke der Tatbestand der Überschreitung nicht
gegeben ist und daher für das Kontrollorgan nur die Möglichkeit besteht
nachzuweisen, dass das Fahrzeug über die zulässige Höchstzeit hinaus
unverändert in der Parklücke stehen gelassen wurde, daher der berühmte
Kreidestrich beziehungsweise die Haltung des Ventils am Reifen. Das alles sind
markante Beispiele, die überall erzählt werden. Letztlich bedeutet das, dass
das, was immer da drinnen liegt, nur darauf beruht zu sagen, es wird vielleicht
schwerer sein, wenn er bisher zum Auto gehen musste oder jemanden beauftragt
hat, zum Auto zu gehen, um dort den Parkschein zu verändern oder - um das
vorangegangene Beispiel der Parkscheibe zu nehmen - die Parkscheibe zu ändern.
In beiden Fällen ist diese Veränderung nur nachweisbar, und auch dafür gibt es
sehr konkrete Sachverhalte, wenn das Kontrollorgan hinter der Ecke lauert und
dann hervortritt und den Betreffenden erwischt, wenn er gerade den Tausch
vornimmt. Das zeigt, wie schwierig der Nachweis der Einhaltung dieser Grenzen
ist.
Beim elektronischen Parken hat das Organ die
Möglichkeit, die Legende abzurufen. Er braucht nur die Autonummer einzugeben
und er kriegt die gesamte Legende. Und er kann sich natürlich jetzt, so wie er
es heute macht, aufschreiben, welche Autos ihm auffallen und dann die
spezifisch kontrollieren und überwachen. Also eine Veränderung an sich in der
Nachweisbarkeit ist sicher nicht gegeben. Ich räume ein, dass wie bei allen
Umstellungen auf elektronische Systeme es große Schwierigkeiten gibt und ich
bin sehr dankbar, dass die Mitarbeiter der MA 67 das insgesamt wirklich in
einer großartigen Weise geschafft haben. Das muss man schon sagen, weil leicht
ist es ihnen sicher nicht gemacht worden. Dass es natürlich nach diesen ersten
Monaten - und wir reden jetzt einmal von fünf Monaten - auch weiterhin noch
Probleme gibt und es natürlich nicht mit der Zügigkeit vor sich geht, das räume
ich durchaus ein. Ich rechne aber damit, dass sich das verbessert.
Das Zweite ist aber, dass man das ja abwägen muss.
Schwierigkeiten in der Kontrolle räume ich ein. Sie stehen Verbesserungen und
Serviceleistungen für den Autofahrer gegenüber. Und jetzt sage ich noch einmal:
Parkraumbewirtschaftung hat auch mit Kundenservice zu tun und ich muss daher
abwägen, ob ich jetzt die Kontrolle aufrecht erhalte und sage
"Autofahrerservice ist mir egal, Hauptsache ist, ich kontrolliere drei,
vier Fälle mehr" oder ich sage "Ich sehe das in einer Balance, die
möglicherweise dazu führt, dass die Bereitschaft, die Parkgebühr zu entrichten,
höher wird“, was sicherlich nicht an die Grenzen gehen darf, dass damit die
Parkraumbewirtschaftung ausgehebelt wird, aber dem entspricht, was wir ja auch
sonst fordern, dass nämlich in erster Linie das gesetzeskonforme Verhalten
hergestellt wird und nicht die strafrechtliche Aburteilung.
Präsident Johann Hatzl:
Herr Abg Pfeiffer.
Abg Gerhard Pfeiffer (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr
geehrter Herr Vizebürgermeister!
Sie wissen, wie sehr ich Sie
persönlich schätze. In einem Konflikt, in einem zivil ausgetragenen
Konfliktverhältnis über 13 Jahre hat sich ja in vielen Fragen schon die
Möglichkeit ergeben, dass sehr ordentlich miteinander umgegangen wurde. Sie
machen aber aus unserer Sicht genau den gleichen Fehler wie alle anderen
Stadträte hier bei der Beantwortung, dass Sie diese
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