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Landtag, 19. Sitzung vom 29.01.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 45 von 48

 

entscheidendste Punkt ist (Abg Mag Rüdiger Maresch: Und was ist mit der Lobau?), der Nutzungsdruck auf den Wienerwald als umschließendes wichtiges Naherholungsgebiet für Hunderttausende Wienerinnen und Wiener ist ganz einfach nicht nationalparkkompatibel. Es kann sicherlich kein vorrangiges Ziel der Wiener Politik sein, den erholungssuchenden Wienerinnen und Wienern dramatische Einschränkungen bei der Nutzung, bei der Begehung, meinetwegen bei der Beradlung des Wienerwalds aufzuoktroyieren. Es wird geflissentlich von den GRÜNEN und Blauen verschwiegen, dass ein Nationalpark mit einer unmittelbar angrenzenden Millionenstadt in dieser Form nicht wirklich auf einen Nenner zu bringen ist. (Abg Mag Rüdiger Maresch: Was wollen Sie mit der Lobau? Dort gibt es keine Stadt Wien?)

 

In der Lobau gibt es nur geführte und klar definierte Routen, auf denen man sich bewegen kann. Von einem freien Begehen des gesamten Areals, möge Gott und sonst wer abhüten, ist die Lobau zum Glück verschont geblieben. Im Wienerwald ist es Usus für die Wienerinnen und Wiener und wir werden deswegen die Wiener Bevölkerung nicht umerziehen, nur weil die GRÜNEN irgendwelchen Fantastereien nachhängen. (Abg Mag Rüdiger Maresch: Die Fantastereien liegen ganz bei Ihnen!) Jetzt kommt der Ansatz, wo ich Sie bitte, mit an Bord zu kommen, auch Kollege Maresch. Vielmehr gilt es, 105 370 Hektar einem zeitgemäßen Schutz- und Naturmodell zuzuführen, also ein Großprojekt, das auch die internationale Anerkennung der UNESCO finden würde, in enger Partnerschaft mit dem Bundesland Niederösterreich und dem mittlerweile errichteten Biosphärenreservatmanagement. Bekennen wir uns offensiv zur realistischen Errichtung eines Biosphärenparks Wienerwald, liegen doch drei von insgesamt 21 Kernzonen auf Wiener Stadtgebiet.

 

Letzter Themenkreis: Ich möchte aus aktuellem meteorologischen Anlass einen ersten kurzen Zwischenbericht zur Bewältigung der winterlichen Ereignisse dem Wiener Landtag zur Kenntnis bringen. Bekanntlich ist eine Änderung der früheren Winterverordnung in eine neue Auftaumittelverordnung erfolgt, die einige klare Zielsetzung betreibt: Eine vernünftige Balance zwischen Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit zur Gewährleistung der Mobilität und der Versorgung der Stadt und auf der anderen Seite die bestmögliche Beachtung des Naturschutzes, die Staubbelastung der Luft nach Streumittelaufbringung möglichst gering zu halten – objektiverweise muss man sagen, dass es in der Vergangenheit durch die Einkehrung der Streusplitts beträchtliche Emissionen in der Luft gegeben hat –, stickstoffhältige Stoffe wie Ammoniumsulfat oder Harnstoff sollen generell verboten werden und schlussendlich gilt es, so wenig Auftaumittel wie möglich einzusetzen und unversiegelte Bodenflächen im Umkreis von 10 Metern auch von erlaubten und durchaus zulässigen Mitteln wie Natrium oder Halogenitauftaumitteln zum Schutz ... (Abg Günter Kenesei: Weiß das die MA 48 auch?) – Das werde ich Ihnen gleich sagen, Herr Kollege Kenesei, wenn Sie mir noch zwei Minuten Gehör schenken. (Abg Günter Kenesei: Ich zeige Ihnen gerne die Plätze, wo die MA 48 salzt!)

 

Jedenfalls hat die MA 48 den Kolleginnen und Kollegen des Umweltausschusses einen ersten Leistungsbericht des Wintereinsatzes geliefert. Dieser schaut folgendermaßen aus: Bis zum 8. Jänner, also inklusive der massiven Schneetage 4. bis 7. Jänner, sind in Wien an insgesamt sieben Schneefalltagen 30 Zentimeter Schneemenge gemessen worden. Dabei wurden 7 770 Tonnen Streukiesel und 3 100 Tonnen Salz – ich wiederhole 7 770 Tonnen Kiesel, vulgo Streusplitt, und 3 174 Tonnen Salz – vor allem in der verdünnten Form von Feuchtsalz eingesetzt. Nachdem man nicht einzelne Tage, sondern sinnvollerweise nur Schneemengen vergleichen kann, gab es eine vergleichbare Situation dafür im Winter 2000 auf 2001. An neun Schneetagen sind insgesamt 22 Zentimeter Schnee gefallen. Damals wurden 12 300 Tonnen Streukiesel und 3 400 Tonnen Salz verwendet. Dies bedeutet bei mehr Schneemengen 40 Prozent weniger Streukiesel, damit eine massive Schonung der Wiener Atemluft und eine gleichzeitige, wenn auch geringfügige, Abnahme des Salzeinsatzes. Es ist daher die Polemik der Volkspartei und der GRÜNEN von Anfang Jänner, so nach dem Motto "Geschneit hat es. – Wählt Schwarz oder Grün!", die jeder sachlichen Grundlage entbehrt, mit aller Deutlichkeit zurückzuweisen! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Im Übrigen haben sich im Umweltausschuss alle Fraktionen dahingehend verständigt, dass nach Ende dieser Wintersaison, wenn es also einen ganzheitlichen Überblick gibt, eine Evaluierung dieser neuen Auftaumittelverordnung in der Form erfolgen wird, dass wir die MA 22 ersuchen werden, uns ein objektives kompetentes Bild über diese neue Regelung und ihre Anwendungsmöglichkeiten zu liefern. Ich stehe nicht an, sollte noch Nachjustierungsbedarf sein, werden wir sicherlich dialogbereit sein.

 

Letzter Satz: Der Naturschutzbericht 2002 auf insgesamt 76 Seiten hat eine detailreiche kompetente Schilderung der Fauna und Flora Wiens und damit ein durchaus zufriedenstellendes Bild der Wiener Natur geliefert. Ich möchte den kompetenten Verfassern dieses Berichts, vor allem Herrn SR Dipl Ing Ricica, seiner Mitarbeiterin Dr Ulrike Haslinger und seinem Team für diese wirklich profunde, übersichtliche und eindrucksvolle Arbeit herzlichst danken. Ebenso gebührt Dank und Anerkennung aber auch jenen Abteilungen, die vorrangig für die Verwirklichung des Naturschutzgedankens in Wien verantwortlich sind, die MA 42 – Stadtgartenamt, die MA 45 – Wasserbau und – wie ich inoffiziell dazusage – Donauraummanagement und schlussendlich die MA 49 mit dem Forstamt und dem Landwirtschaftsbetrieb. Ich möchte aber auch all jenen Wienerinnen und Wienern – und das ist die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung dieser Stadt – für einen verantwortungsvollen, schonenden Umgang mit der Wiener Natur meinen Respekt zollen.

 

Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie im Sinne des Naturschutzbeirats konsensual

 

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