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Landtag, 19. Sitzung vom 29.01.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 31 von 48

 

miteinander gemeinsam etwas zu regeln.

 

Ich muss nicht um dieses Gesetz heischen. Es ist eigentlich nicht meines. Obwohl ich mich vielleicht ein bisschen beteiligt sehe. Aber verstehen tu ich die GRÜNEN nicht. Ich verstehe nicht, warum man sich so lange am Protest beteiligt hat und dann im entscheidenden Moment abspringt. Ihr tut damit am Schluss niemandem etwas Gutes.

 

Und, Kollegin Vana, man kann einmal in den Schmalztopf hineingreifen und ordentlich austeilen. Ich habe für das alles Verständnis. Ich kann das verstehen. Aber zu sagen, das ist ein Kniefall vor der FPÖ. Jetzt könnte ich mich darüber freuen und die Fahnen hochziehen und überall jubelnd singen und um imaginäre Feuer tanzen und jeden anagitieren und sagen: Also wir sind die Starken, wir haben uns durchgesetzt. Aber das ist eigentlich unangemessen bei der Materie. Daher ist auch die Ausdrucksweise des Kniefalls unangemessen. Es würde ja heißen, dass zum Beispiel die Sonja Wehsely, die das mit hauptverhandelt hat, oder die Frau Stadträtin in konkreter Form vor mir einen Kniefall tun, und das glaubt ja niemand ernsthaft. Also das glaubt niemand ernsthaft. Es ist jedem klar, dass wir uns auch ordentlich einschenken können, und es glaubt auch niemand das Gegenteil davon, nämlich dass da irgendwer vor irgendjemandem einen Kniefall gemacht hat. Das ist keine Frage des Durchsetzens, das ist keine Frage des ideologischen Standpunktes oder sonst was, sondern da geht es um die reine Vernunft. Da geht es um die Frage: Habe ich einen besseren Zustand geschaffen – ja oder nein? Und wenn ich dafür bin, dann muss ich mit Ja stimmen. Und wer mit Nein stimmt, der muss sich die Frage stellen lassen, warum er mit Nein gestimmt hat. Ich werde hier nicht auf eure persönlichen Dinge eingehen, aber das ist aus meiner Sicht so zu hinterfragen. (Abg Dr Monika Vana: Unsere Forderungen sind nicht erfüllt worden!)

 

Und es ist auch deswegen zu hinterfragen, weil es natürlich eine Vielzahl von betroffenen Gruppen gibt. Und da kann sich natürlich der eine oder andere für die eine Gruppe mehr oder weniger zuständig fühlen. Wie auch immer. Ich will das jetzt gar nicht zuordnen oder bewerten. Man könnte das. Ich sage nur, es ist falsch.

 

Ich habe meine persönlichen Erfahrungen, weil wenn man im 2. Bezirk aufwächst und auf dem Weg zur Schule zumindest an drei Lokalen vorbeigeht und an den entsprechenden Damen, die ich, wenn ich meine Tante besuche, sehe, so ist es das Bedauerliche, dass nicht nur ich weiter gealtert bin, sondern die auch und die noch immer demselben Beruf nachgehen. Dann muss ich aber sagen: Ich muss das von meinen Dingen abstrahieren. Ich kann das zwar im Hinterkopf haben, aber ich darf nicht versuchen, die eine oder andere Gruppe zu vertreten. Ich habe den Eindruck, Sie tun das. Sie vertreten eine Gruppe besonders, wobei ich glaube, dass Sie ihr gar nicht etwas wirklich Gutes tun mit dem, was Sie tun. Aber das Gesetz wird ja beschlossen. (Abg Dr Monika Vana: Sie haben die Stellungnahmen von den Betroffenen nicht gelesen!) Ich habe das schon gelesen, aber ich kann mir auch manchmal selbst meine Meinung bilden und muss nicht immer das nachsagen, was andere sagen, sondern ich versuche es in einen allgemeinen Kontext zu stellen, und das ist halt bei einem Gesetz manchmal notwendig, denn wir müssen den Zweck der Norm vor Augen haben, nicht technokratisch, aber eher das leitende Prinzip. Und die leitenden Prinzipien dieses Gesetzes sind vernünftig. Sie sind ordnungspolitisch vernünftig, sie sind gesundheitspolitisch vernünftig und sie entsprechen einer vernünftigen Geschlechterpolitik, denn um das geht es auch. Sie verbessern die Situation aller Frauen, ob sie ausübend sind oder Anrainerinnen. Und ich werde versuchen, das auch an dem einen oder anderen Beispiel noch darzulegen.

 

Es ist deswegen auch schwierig, darüber in Ruhe zu sprechen, und daher bin ich froh, dass wir heute quasi so eine Zwei-Zwei-Stellung haben. Es sprechen zwei Männer, zwei Frauen. Es wäre ja einfach gewesen, oder es war am Anfang auch noch so, dass sich die Frauen an der Diskussion beteiligt haben, und deswegen bin ich froh, dass sich die Männer daran beteiligt haben, weil sie sind auch Betroffene oder Mitwirkende.

 

Beim Kollegen Ulm muss ich sagen: Im Ausschuss oder auch in den Vorbesprechungen habe ich Ihre echte Mitwirkung irgendwie nicht so recht wahrnehmen können. Dass Sie sich heute melden ist gut, aber in der Diskussion sind Sie mir eigentlich abgegangen, weil vielleicht hätten wir das eine oder andere noch ausdiskutieren können. Aber wir schaffen es auch hier von diesem Punkt.

 

Ich muss auch sagen: Die Diskussion ist so gut und so ruhig verlaufen, weil sich jeder bemüht hat. Ich danke dem Vorsitzenden und der Frau Stadträtin, die ein solches Klima geschaffen haben, und allen sonstigen Beteiligten, der Frau Dr Bachofner von der MA 62, die uns in – wie soll ich sagen – charmanter Reschheit oder umgekehrt rescher Charmantheit immer wieder in der Diskussion auf den Punkt gebracht hat, um den es eigentlich geht, und nicht um persönliche Geschichten und Erzählungen.

 

Lassen Sie mich noch zu einigen Punkten kommen, die den Vollzug betreffen. Das ist der Standpunkt der FPÖ. Wir glauben, dass vor allem in den besonderen Verbotszonen mehr Augenmerk darauf gelegt werden müsste. Es gibt sie ja. Sie sind aus Gründen ausgesprochen, die nicht banal sind. Man will dort den besonderen Schutz der Anrainer, und aus diesem Grund bringen wir auch einen entsprechenden Abänderungsantrag ein, der sich mit der Frage auseinander setzt, dass Verstöße in den Verbotszonen höher bestraft werden, und zwar mit dem doppelten Strafausmaß, weil wir der Meinung sind, dass der Vollzug rigoroser sein soll, aber die Bestimmungen liberaler. Man kann durchaus bei den sonstigen Bestimmungen liberaler sein. Das zur Erklärung für die Frage, warum wir so vorgehen. Aber dann muss ich erkennen, dass es sich im Wesentlichen um Bestimmungen handeln würde, und daher ist es richtig, sich an den Bundesgesetzgeber zu wenden, der nicht in unserem Vollzug liegt und auch nicht in unserer Gesetzgebung.

 

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