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Landtag, 11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 76 von 90

 

Großaufträgen erkenntlich zeigen.

 

Was wäre so eine Diskussion über die Wiener Bauordnung ohne ein plakatives Beispiel? Hier ein Beispiel dafür, wie Bürger den bestehenden Bestimmungen auf Gedeih und Verderb ausgeliefert sind: Vor zirka 30 Jahren beansprucht die Gemeinde Wien Bauland von einem Heurigenbesitzer, selbstverständlich bestes Bauland in bester Lage, 19. Bezirk. Man sagte, die angrenzende Schule solle vergrößert werden, daher müsse er diesen Baugrund der Gemeinde abtreten. Ablösen lassen konnte er sich diesen Grund nicht, weil auf seinem Baugrund das einzige Presshaus steht, zu dem er zufahren musste. Also sicherte er sich, mit der Gemeinde Wien abgesprochen, diese Zufahrtsmöglichkeit, und die Gemeinde Wien widmete dieses Bauland kurzerhand in Grünland um. Dieser Herr B. blieb aber weiterhin Eigentümer. Im Grundbuch wird dieses Grundstück als Bauland geführt, auch Steuern darf Herr B. noch immer dafür blechen.

 

Doch dann trat in dieser Geschichte eine Wende ein. Denn vor zehn Jahren verzichtete der Stadtschulrat auf dieses Grundstück, eine Erweiterung des Schulgebäudes war nun nicht mehr geplant. Daraufhin bemühte sich Herr B. um die Rückwidmung in Bauland, welche man ihm seitens der MA 21 auch versprach; er müsse nur etwas Geduld haben, bei der nächsten Überarbeitung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans würde dieser Rückwidmung in Bauland nichts mehr im Wege stehen.

 

Vertrauend auf die Magistratsabteilung nahm Herr B. einen Kredit auf dieses Grundstück auf. Immerhin steht es ja noch immer als Bauland im Grundbuch und in seinem Besitz, allein die Flächenwidmung sagt etwas anderes. Und so nahm das Unglück seinen Lauf. Immer wieder vertrösteten ihn die Magistratsbeamten: die Umwidmung wird schon kommen, er soll sich keine Sorge machen, es ist bald soweit. Herr B. kann aber seine Schulden nur dann abzahlen, wenn die Umwidmung erfolgt ist und er sein Grundstück als gewidmetes Bauland wieder verkaufen kann.

 

Aber es kommt noch schlimmer, man glaubt es nicht. Was Herr B. nicht wusste, war die plötzliche Verhängung einer Bausperre über diesen Flächenwidmungsplan. Ich frage hier die Verantwortlichen: Wer um alles in der Welt kauft ein Grundstück mit einer Grünlandwidmung, über das eine Bausperre verhängt wurde? - Niemand! Und so geht - das geht auf Ihr Gewissen und auf Ihr Konto - ein 100 Jahre alter Heurigenbetrieb zugrunde, so werden durch die SPÖ-Mehrheitsfraktion Existenzen vernichtet!

 

So schaut es aus in Wien: Grundstücksspekulationen im Rahmen der Bauordnung. Das ist für mich moderne Wegelagerei und das ist in Wahrheit diese soziale Kälte, die von der SPÖ ausgeht, das ist der eisige Wind, der von der SPÖ den Bürgern entgegenweht. (Abg Mag Thomas Reindl: Es hat minus 6 Grad draußen!)

 

Man kennt die Defizite der Bauordnung. Warum will man sie nicht beheben? Die SPÖ wollte - im Wahlkampf habe ich das gehört - ein Kabinett des Lichts für die Menschen in Österreich. Doch wo Licht ist, da ist sehr viel Schatten bei der SPÖ, besonders wenn keine großen Leuchten vorhanden sind. (Abg Mag Thomas Reindl: Ja, Sie sind ein Schattenkabinett! - Abg Renate Winklbauer: ... solche Leuchten wie Sie!) Ich bin nicht bei der SPÖ, Frau Kollegin, Gott sei Dank! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

 

Sehen Sie die Bauordnung einmal in einem anderen Licht und missbrauchen Sie nicht die Menschen für Ihre Planungsvorhaben! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Dkfm Dr Maurer.

 

Abg Dkfm Dr Ernst Maurer (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Herr Berichterstatter! Hoher Landtag!

 

Die genialen Ausführungen meiner Vorrednerin dürften hier Bewegung in die Fraktion der FPÖ gebracht haben. (Abg Dr Helmut GÜNTHER: Erleuchtung!) Erleuchtung - ja, das war eine Erleuchtung, das stimmt.

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte jetzt der Reihe nach vorgehen, so wie die Redebeiträge hier vorgebracht wurden.

 

Zur Frage Abänderungsantrag, nachdem hier schon seit längerem die Novellierungsentwürfe vorliegen (Abg Dr Herbert Madejski: Seit vier Tagen!): Lieber Kollege Kenesei, es kommen eben immer wieder so viele gute Ideen dazu, natürlich auch von den GRÜNEN, die man selbstverständlich nicht unter den Tisch fallen lassen kann, sondern die man unbedingt einbauen muss, sodass hier ... (Abg Günter Kenesei: Den Kontrollamtsbericht Einkaufszentren gibt es seit einem drei viertel Jahr! - Weitere Zwischenrufe bei den GRÜNEN.) Lassen Sie mich jetzt auch einmal kurz reden, Sie haben auch lange ... (Abg Günter Kenesei: Sagen Sie nicht, der ist heute erst auf den Tisch gekommen!) Ich sage nur, die vielen Ideen müssen unbedingt eingebaut werden. (Abg Günter Kenesei: Kein Problem!)

 

Zur Frage der Lesbarkeit der Bauordnung: Ich meine, das können wir sicher nicht heute ausdiskutieren. (Abg Dr Herbert Madejski: Die ist nicht lesbar!) Da bin ich der Meinung, dass hier wirklich eine große Aufgabe vor uns liegen würde, an die man aber nicht mit Spaß herangehen kann, sondern das ist ein ernsthaftes Problem, zu dem man sich wirklich etwas überlegen müsste. (Abg Günter Kenesei: Ihr seid die Mehrheitsfraktion!)

 

Zum konkreten Abänderungsantrag wurde die Frage Geschäftsstraßen genannt. Herr Kenesei hat gesagt, es wird hier Bezug genommen darauf, dass ein Kauf durchgeführt werden müsste, um diese Bestimmung wirksam werden zu lassen. Das ist nicht richtig. (Abg Günter Kenesei: Das habe ich auch nicht gesagt!) In der Begründung steht dieser Ausdruck tatsächlich drin. Aber es wird nicht die Begründung beschlossen, sondern es wird der Gesetzestext beschlossen, und da steht überhaupt nichts von Kauf drin. (Abg Günter Kenesei: Das weiß ich ja!) Dann sagen Sie es nicht. (Abg Günter Kenesei: Es steht ja da!) Da steht es jedenfalls nicht drin, im Text steht es nicht drin, daher kann diese Befürchtung gar nicht passieren. Es ist völlig ungefährlich, der Text stellt

 

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