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Landtag, 11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 70 von 90

 

verstehe ich die Argumentation nicht ganz, aber soll so sein.

 

Zweiter Punkt: Frau Kollegin Korosec, nachdem sozusagen das Match um die Positionen in einer zukünftigen Regierung ja noch relativ offen ist, jetzt gar nicht wer mit wem, sondern auch innerhalb Ihrer Fraktion, weiß ich zwar jetzt nicht, ob Sie das unterstützen und ob Ihnen das hilft, aber nach dem, was Sie heute über soziale Politik hier gesagt haben - und dieses Protokoll werde ich mir extra ausdrucken lassen -, würde ich mir wünschen, dass Sie zukünftige Sozialministerin dieses Landes werden. Wenn die ÖVP das bestimmen kann, sollte der Herr Bundeskanzler ein besonderes Auge auf Sie werfen, denn dann wäre sichergestellt, dass viele Dinge, die in den letzten zweieinhalb Jahren passiert sind, nicht mehr passieren, beziehungsweise die gröbsten Unkorrektheiten zurückgenommen werden.

 

Ich bitte um Zustimmung.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das Gesetz ist somit in erster Lesung mehrstimmig gegen die grüne Fraktion angenommen.

 

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss- und Resolutionsantrag. Wer diesem Antrag, eingebracht von der SPÖ, betreffend den Heizkostenzuschuss, die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist somit mit Mehrheit angenommen, gegen FPÖ und ÖVP.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist auch in zweiter Lesung mehrstimmig beschlossen.

 

Wir kommen nun zur Postnummer 3 (03147/2002-MDALTG). Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien, das Wiener Kleingartengesetz 1996 und das Wiener Garagengesetz geändert werden.

 

Berichterstatter hiezu ist Herr amtsf StR Faymann. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatter amtsf StR Werner Faymann: All jenen, die an der Vorbereitung teilgenommen haben, an den vielen Diskussionen, die stattfinden, bevor wir hier im Hause so eine Vorlage einbringen, danke ich und bitte daher um Zustimmung.

 

Präsident Johann Römer: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung erhoben? - Das ist nicht der Fall, ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Kenesei. Ich erteile es ihm.

 

Abg Günter Kenesei (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Stadtrat! Meine sehr ge-ehrten Damen und Herren!

 

Wir haben hier eine der vielen Novellierungen, Änderungen der Wiener Bauordnung in den letzten Jahren, die durchaus im Interesse derer sind, die sich mit der Bauordnung zu beschäftigen haben, also auf der einen Seite, die, die bauen wollen, auf der anderen Seite, diejenigen, die immer wieder versuchen, deren Bestimmungen einzumahnen und zu schauen, ob tatsächlich alles so passiert, wie es in der Bauordnung steht.

 

Was mich ein wenig stört und was mich ein wenig verwundert, ist, dass sehr qualifizierte Menschen sich mit diesen Novellierungen der Bauordnung immer wieder auseinander setzen und es nichtsdestotrotz immer wieder der Fall ist, dass noch vor der Beschlussfassung hier im Landtag und dem Ende des Diskussionsprozesses in den Dienststellen nach der Begutachtung und so weiter, es dann immer noch wieder Änderungen geben muss, die heute der Kollege Maurer mit einem Abänderungsantrag einbringen wird. Es ist für mich schon ein bisschen unverständlich, dass eine Mehrheitsfraktion nicht in der Lage ist, gemeinsam mit den Beamtinnen und Beamten des Hauses die Fassung einer Novellierung auf den Tisch zu kriegen, die allen Fraktionen zur Diskussion zugeht und dann auch die Grundlage eines Landtagsbeschlusses ist, und dass man immer wieder da ein bisschen einen Abänderungsantrag und da ein bisschen was zusätzlich einbringt, was natürlich die ganze Sache für diejenigen, die sich mit der Materie zu beschäftigen haben, nicht einfacher macht. Denn immer wieder diese Querverweise, das ist der Abänderungsantrag dort, das ist der da, und all das dann in eine Fassung zu bringen, die - sage ich einmal - für sehr viele in der Stadt als lesbar erscheint und als einfach handhabbar, wird von Mal zu Mal schwieriger. Und reden Sie, Kollege Driemer wird es ja auch wissen im unmittelbaren Bereich, die Bauwirtschaft als solches, die immer wieder moniert, wie schwierig es eigentlich geworden ist, Verfahrensabläufe anhand von verschiedenen Gesetzesmaterien relativ rasch und einfach hinter sich zu bringen und es in vielen Bereichen immer komplizierter wird, sich hier tatsächlich an die gesetzlichen Normen zu halten.

 

Was mich freut - das sage ich auch dazu -, ist, dass man offensichtlich auch draufgekommen ist, dass es auf Grund der Kontrollamtsprüfung, die wir angeregt haben, hier auch zu einer, sage ich einmal, Festschreibung der Flächen bei Einkaufszentren gekommen ist, die tatsächlich Einkaufszentren sind, und wie in Zukunft mit Einkaufszentren als solchen von Seiten der Bauordnung umgegangen wird.

 

Dass natürlich die Flächenwidmung ein wichtiger Bestandteil bei der Kombination Bebauungsplan auf der einen Seite und Ausführung und Bauordnung auf der anderen Seite, ist im Wesen schon klar. Wichtig ist aber und unter dem Strich gilt das als Gesetz, was in der Bauordnung drinnen steht.

 

Ein Punkt, der mit diesem Antrag nochmals abgeändert wurde oder abgeändert wird, ist die Schaffung von Bauplätzen in Geschäftsstraßen. Und da wundere ich mich, dass eigentlich das Herumgeeiere in der

 

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