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Landtag, 11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 90

 

Ihre Frage kann ich zur Stunde nicht beantworten. Sie kann vielleicht ein Experte beantworten, das ist möglich. Der bin ich aber nicht. Ich kann nicht abschätzen, welche Rechtsmaterien noch übergeben werden, was ein zukünftiges Ergebnis einer Bundesstaatsreform sein wird.

 

Folgerichtig kann ich deshalb auch nicht ablesen, wie viele zusätzliche Dienstposten noch notwendig sein werden, aber ich bitte darum, einfach von dem tatsächlichen Ist-Zustand von plus 6 jetzt und plus 4, also insgesamt 10 im nächsten Jahr, auszugehen. Ich denke, dass wir dann solche Fragen wie 20 Leute für zusätzlich 3 000 Akten einmal diskutieren könnten. Vor allem sollten wir das ein bisschen vor dem Hintergrund diskutieren, wie sich Verwaltungen außerhalb des öffentlichen Bereichs abspielen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Die dritte Zusatzfrage hat Frau Abg Jerusalem. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Susanne Jerusalem (Grüner Klub im Rathaus): Herr Landeshauptmann!

 

Mein Vorredner hat bereits auf diesen neuerlichen Arbeitsanfall hingewiesen, der durch die Verwaltungsreform dazukommt. Wenn wir davon ausgehen, dass der UVS ungefähr 70 Mitglieder braucht, um den Arbeitsanfall insgesamt zu bewältigen und man Ihrer sehr einfachen und klaren Rechnung folgt, da kommen 6 dazu, da kommen 4 dazu, dann kommen die Menschen aus Karenzen wieder zurück und so weiter und so fort, bleibt dennoch am Schluss, unter dem Strich, eine Diskrepanz von, sagen wir 10 bis 18 Menschen, die immer noch fehlen, um die Arbeit in einem normalen Zeitraum bewältigen zu können.

 

Wie gibt es das, dass diese Diskrepanz nach wie vor besteht und nichts unternommen wird, um sie zu beseitigen?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann, bitte.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Frau Landtagsabgeordnete!

 

Es ist zwar unüblich, aber ich muss Ihnen einfach die Gegenfrage stellen. Ihre Mathematik beruht darauf, dass im Schnitt 200 Akten pro Person und Jahr erledigt werden. Dazu muss ich Ihnen einfach die Gegenfrage stellen: Ist das in der Tat das Nonplusultra von Verwaltungseffizienz? Das ist ernsthaft die Frage, die wir hier stellen müssen.

 

Zu sagen, das wünschen sich die dortigen Mitarbeiter, und wenn wir so die Wünsche von allen Mitarbeitern des Magistrats, allen öffentlichen Dienststellen, auch allen Gerichten, erfüllen würden, dann ersparen wir uns alle Diskussionen, die wir über Verwaltungsreform, Bundesstaatsreform und ähnlichen Sonntagsreden, die sich immer abspielen, halten. Ich bitte wirklich, sich das ein bisschen zu überlegen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Die vierte Zusatzfrage hat Frau Abg Korosec. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Ich komme zum Vergaberecht. Außer Salzburg und Wien haben bereits alle Bundesländer das Vergaberecht an den UVS abgetreten.

 

Jetzt meine Frage: Haben Sie das vor? Wann haben Sie das vor? Es würde die politische Vernunft eigentlich dafür sprechen, das Vergaberecht auch an den UVS abzugeben.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann, bitte.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Da muss man Spezifisches vergleichen. Wir haben eine andere Einrichtung, weil wir den Vergabesenat, auf den wir uns geeinigt haben, eingerichtet haben. Aber wie dem auch immer sei, ich glaube, dass es ein Gebot der Vernunft wäre, über etwas ganz anderes nachzudenken, nämlich darüber nachzudenken, ob man insbesondere vor dem Hintergrund der Vergaberichtlinien der Europäischen Union und einer ohnehin schon erfolgten Spezifizierung durch ein österreichisches Bundesgesetz, generell gesehen noch Vergaberichtlinien, Vergaberegelungen, Vergabegesetze in den Ländern braucht. Darüber sollten wir vielleicht gemeinsam nachdenken.

 

Wenn wir uns überlegen, was nicht nur angedacht, sondern an sich so vereinbart war, dass im Zuge der Verwaltungsreform der Bundesregierung aus der - nunmehr muss man schon bald sagen - letzten Legislaturperiode neben dem Übertragen von Aufgaben vom Bund an die Länder - das ist das, was real passiert ist - nun auch die zweite Säule kommt, nämlich die Deregulierung, dann denke ich, dass man beispielsweise in den Bereichen von Vergabegesetzen ernsthaft darüber nachdenken sollte, dass man die Landesvergabegesetze auflöst und durch die EU-Richtlinien und ein Bundesvergabegesetz eigentlich eine hinreichende Rechtssicherheit gegeben wäre.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke. - Damit ist die 3. Anfrage erledigt.

 

Wir kommen zur 4. Anfrage (FSP/05480/2002/0001-KFP/LM). Sie wurde von Herrn Abg Dr Helmut Günther gestellt und ist an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal gerichtet: Im Gesetzesentwurf zum Wahlrecht für Nicht-Unionsbürger ist festgehalten: "Aus verwaltungsökonomischen Gründen wird jedoch davon abgesehen, das Wahlrecht für Nicht-Unionsbürger an einen Aufenthaltstitel nach dem Fremden- oder Asylrecht zu knüpfen. Beim Bestehen eines bereits fünfjährigen ununterbrochenen Hauptwohnsitzes in Wien kann davon ausgegangen werden, dass ein rechtsgültiger Aufenthaltstitel besteht oder zumindest in Aussicht gestellt ist." Wieso wird nach fünf Jahren ein rechtsgültiger Aufenthaltstitel angenommen, wenn das Fremdengesetz zahlreiche Versagungsgründe normiert?

 

Ich bitte um Beantwortung.

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter!

 

Zu Ihrer Frage nach dem fremdenrechtlichen Status derjenigen, die in Zukunft in Wien nach fünfjährigem legalen Aufenthalt wählen sollen, beantworte ich Ihre

 

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