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Landtag, 10. Sitzung vom 25.09.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 32

 

um landwirtschaftlich genutzte Flächen und diese Punkte werden dort sicherlich unter der Leitung von Herr Prof Mauer gemeinsam mit Frau Büchl-Krammerstätter zu behandeln sein.

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Abg Novak-Schild, bitte.

 

Abg Barbara Novak-Schild (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Danke für die umfassende Beantwortung meiner ersten Frage.

 

Ich möchte auf der europäischen Ebene anschließen. Dort ist ja zurzeit eine EU-Rahmenrichtlinie in Vorbereitung und ich würde gerne wissen, welche Auswirkungen sehen Sie auf das Land Wien und halten Sie es trotzdem für sinnvoll, zwischenzeitlich eigene Maßnahmen zum Schutz des Bodens zu setzen?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Mir geht es darum, dass hier in Wien alle Maßnahmen zum Schutz des Bodens gesetzt werden. Wie gesagt, wir haben schon sehr viele Maßnahmen, sehr viele Ziele vorgegeben, es fehlt noch der gesetzliche Rahmen.

 

Auf EU-Ebene wird derzeit ein EU-Weißbuch vorbereitet. Es gibt eine Mitteilung der Europäischen Kommission vom 16. April 2002 mit dem Titel "Hin zu einer spezifischen Bodenschutzstrategie". Auf Basis dieser EU-Richtlinie soll dann eine entsprechende EU-Bodenschutzrichtlinie erarbeitet werden. Diese EU-Rahmenrichtlinie wird dann sicherlich Eingang finden müssen in die Bundesgesetzgebung.

 

Aber so lange wollen wir hier, will ich in Wien, nicht warten.

 

Wir können zwischenzeitlich im Einklang mit der EU entsprechende Gesetze vorbereiten. Das heißt, das Wiener Bodenschutzgesetz muss selbstverständlich mit dem EU-Weißbuch im Einklang sein, das derzeit in Vorbereitung ist.

 

Präsident Johann Hatzl: Damit kommen wir zur 5. Anfrage (FSP/04059/2002/0003-KVP/LM). Sie wurde von Herrn Abg Dr Matthias Tschirf gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet: Werden Sie sich - entsprechend Ihrer Ankündigung in der Regierungserklärung - dafür einsetzen, dass Bürgern mit Zweitwohnsitz in Wien das Wahlrecht bei den Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen eingeräumt wird?

 

Ich bitte um die Beantwortung.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Ich würde Ihnen gerne mit einem Zitat antworten, nämlich: "Spät kommt Ihr - doch Ihr kommt! Der weite Weg, Graf Isolan, entschuldigt Euer Säumen."

 

Wir befinden uns in dieser Diskussion in der Auswertung der externen Begutachtung. Das ist für einen Gesetzwerdungsprozess weit fortgeschritten, aber natürlich noch nicht zu spät. In der Tat ist es richtig, dass ich in der Regierungserklärung gesagt habe, dass Wiener Zweitwohnungsbesitzer vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sein sollten, wie das in einigen Bundesländern auch bereits gelöst wurde, in anderen Bundesländern aber noch der Fall ist.

 

Daher bin ich auch davon ausgegangen, dass man sich diesem Problem zuwendet. Wie ich allerdings informiert wurde, hat das keine der Parteien in den Diskussionen und Verhandlungen über die Erstellung eines neuen Wahlrechts offensiv angesprochen. Nichtsdestotrotz sage ich Ihnen gerne zu: Ich stehe zu dem, was ich in der Regierungserklärung sagte, man soll sich das durchaus auch anschauen. Man soll sich von den allgemeinen statistischen Zahlen, die man hier bekommt, nicht täuschen lassen, weil die Statistik ist nicht in der Lage, zwischen inländischen Zweitwohnungsbesitzern in Wien und Ausländern, sowie Wiener Zweitwohnungsbesitzer in Wien selbst - also Kleingartenbereich und ähnlichem - zu unterscheiden.

 

Also, die Quantität ist zweifelsfrei eine sehr geringe. Aber ich stehe dazu, man soll sich das anschauen. Worum ich mich allerdings bemühen werde, ist, eine Vereinheitlichung bei den Bundesländern herbeizuführen. Ich habe bisher noch keine Auskunft von der Verbindungsstelle der Bundesländer bekommen, wie das in allen Bundesländern geregelt ist. Aber ein kurzer Überblick, den man sich natürlich im Laufe der Zeit bei solchen Fragen erwirbt, zeigt, dass dies bei den Bundesländern selbst höchst unterschiedlich geregelt ist.

 

Ich weiß, dass unsere niederösterreichischen Nachbarn und Freunde dies klar geregelt haben, die haben dieses Wahlrecht für Zweitwohnungsbesitzer, ich mache auch gelegentlich Gebrauch davon. Ich denke, dass hier eine Reziprozität vernünftig ist, aber ich meine auch, man sollte dies österreichweit einheitlich regeln. Das würde mir vernünftig erscheinen.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Dr Tschirf, bitte.

 

Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann!

 

In die externe Begutachtung wurden jene Teile geschickt, wo es eine verfassungsrechtliche Diskussion gibt. Da es in anderen Bundesländern diese Regelung gibt und es auch in der Lehre und Judikatur unbestritten ist, so ist es sicherlich bundesverfassungskonform, dass wir das machen.

 

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass in die Regierungsvorlage, die zum Thema Wahlrecht erstellt wird, auch das Wahlrecht für inländische Zweitwohnsitzbesitzer in Wien eingebracht wird?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann, bitte.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Klubobmann!

 

Ich kann Ihnen versichern, ich habe es schon gerne, wenn Dinge, die in der Regierungserklärung gesagt wurden, dann auch in der Folge umgesetzt werden. So etwas mag ich einfach. Und ich kann Ihnen daher versichern, dass ich mir das wirklich anschauen werde. Auch nicht nur auf die Verfassungskonformität hin - das haben wir ja juristisch zweifelsfrei schon festgestellt -, sondern

 

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