«  1  »

 

Landtag, 7. Sitzung vom 28.02.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 41 von 53

 

Interessant ist die Gesetzeswerdung. Es gab sozusagen das erste Mal eine Jugendvolksbefragung, etwas was es eigentlich nicht gibt, aber wenn man es einmal besetzt, gibt es das. Diese Jugendvolksbefragung ist - das ist das Eigenartige - im Vorfeld ohne politische Information abgelaufen. Das ist passiert und plötzlich haben wir als Politiker erfahren, dass es so etwas in Kooperation mit verschiedenen Institutionen, unter anderem auch mit dem Stadtschulrat für Wien, gibt. Das impliziert nicht, dass wir aus diesem Grunde etwas gegen so eine Idee haben, sondern gibt nur ein bisschen ein Bild davon, wie man offenbar mit politischer Information zu so einer Maßnahme umgeht.

 

Worum ist es aber gegangen? - Ein springender Punkt bei dieser Jugendvolksbefragung war unter anderem die Frage der Ausgehzeiten der Kinder und Jugendlichen, wie sie im Gesetz vom Begriff her unterschieden werden und das, was sozusagen als Befragung intentiert war. Dazu muss ich sagen, da ist es schon sehr einmalig gewesen, dass Jugendliche offenbar in einer ganz anderen Welt leben, als so manche Experten und Expertinnen. Denn wenn Jugendliche keinen Handlungsbedarf in der Frage der Ausgehzeiten sehen und die Experten den Jugendlichen faktisch in den Mund legen, hier bedarf es gewissermaßen einer Liberalisierung, hier müssten sie sich emanzipieren - wir haben solche Diskussionen gerade vorher zu einem anderen, aber durchaus in der Nähe befindlichen Tagesordnungspunkt gehört -, dann kann man daraus nur ableiten, dass das sicher der falsche Weg ist.

 

Interessant ist es daher, festzuhalten und festzustellen, dass es bei den Jugendlichen eine relative hohe Mündigkeit gibt, was das Wertebewusstsein, zum Beispiel für den Begriff der Familie, betrifft und dass sie sich damit eigentlich sehr deutlich gegen die Aushöhlung der Erziehungskompetenz durch die Erziehungsberechtigten, durch die Eltern, ausgesprochen haben.

 

Das heißt, wir müssen vor allem - ich möchte das ein bisschen politisch kategorisieren - in den links denkenden Köpfen ein bisschen eine Bremse einbauen. Ich finde es interessant und man müsste fast daran anschließen, wenn es zur Absenkung des Jugendwahlalters heute hier geheißen hat: "Wir werden das machen und die Jugendlichen werden das akzeptieren." - Das war heute ein wortwörtlicher Satz an diesem Rednerpult. Meine Damen und Herren, da frage ich mich schon, was das soll.

 

Wir haben jetzt im Zusammenhalt mit den Jugendschutzbestimmungen eine Befragung durchgeführt. Diese Befragung hat sehr deutlich gezeigt, dass die Jugendlichen im Stande sind, über sich selbst nachzudenken. Jetzt haben wir die Absenkung des Wahlalters auf 16 - zumindest wird die Diskussion demnächst in diesem Hause geführt werden - und da sagen wir, darüber können sie nicht befinden, das verstehen sie wahrscheinlich auch nicht oder da soll man sie auch gar nicht fragen, weil das ist ja ein Recht, das wir ihnen zugestehen und wenn wir ihnen ein Recht zugestehen, dann werden wir sie beglücken, und zwar zwangsbeglücken.

 

Ich wünsche Ihnen auf dieser Reise viel Glück, denn die AKS hat schon viel deutlicher, als Sie es sich wünschen können, durch eine so genannte Befragung Jugendlicher an den Schulen in dieser Alterskategorie klar gemacht, was diese davon halten. 62 Prozent der Jugendlichen haben sich dagegen ausgesprochen. Jetzt wird es schwierig, ihnen einerseits Mündigkeit zuzugestehen und andererseits zu sagen, das verstehen sie noch nicht, daher müssen wir Erwachsenen, die Politiker, sagen, was für sie gut ist. Ich wünsche Ihnen dabei viel Glück. Ich glaube, dass wir richtig liegen, wenn wir sagen, bei so einem Problem sollte man durchaus die Jugendlichen befragen, aber dann auch ernst nehmen. Vor allem wünsche ich der AKS jetzt viel Glück. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Das Problem im Wiener Jugendschutzgesetz, das auch mit gesetzlichen Maßnahmen, seien sie noch so detailliert, nicht ausgeräumt werden kann, ist zumindest in Teilbereichen die Frage der Exekution, weil sozusagen - ich denke nur an typische Anlassfälle wie im Gastgewerbe oder in der Frage der Suchtprävention - nicht alles so reglementierbar ist, dass man auch eine Garantie hat. Das heißt, man wird wahrscheinlich der Exekutive empfehlen müssen, deutlicher in Erscheinung zu treten, auch in jenen Bereichen, die den Eventcharakter haben, wenngleich ich weiß, dass es trotzdem oft schwierig sein wird, hier ganz genaue Abläufe - ich denke zum Beispiel an Alkoholausschank - nachvollziehen zu können.

 

Man wird vielleicht auch - das wäre eine sehr noble Aufgabe, vielleicht auch der Jugendanwaltschaft - Eltern darüber informieren, die Jugendlichen sowieso, um die geht es hier, aber vielleicht die Eltern informieren, dass es auch eine Erziehungspflicht ist, in diesem Bereich deutlicher in Erscheinung zu treten. (Abg Mag Sonja Wehsely: Und was ist mit den Gastwirten?)

 

Die Gastwirte sind sowieso diejenigen, die bestraft werden, wenn sie erwischt werden. Das steht auch drinnen, liebe Sonja! (Abg Mag Sonja Wehsely: Vielleicht kann die Wirtschaftskammer auch ein bisschen auf die Gastwirte einwirken!) Ja, ich habe eh nichts dagegen. Das ist ja nicht ein Punkt, dem ich ablehnend gegenüberstehe, weil du das so vorwurfsvoll sagst. Für jede Anregung, die dazu führt, dass es ein Jugendlicher schwieriger hat, das Gesetz zu übertreten, werden wir dankbar sein.

 

Was ich aber ablehne, sind auf der einen Seite Zwangsbeglückungen von links, ist aber auf der anderen Seite auch ein Überwachungsstaat von rechts. Wir müssen hier schon in die Richtung gehen, wo wir ganz einfach sagen, es geht um die Mündigkeit. Wenn wir den Jugendlichen oder auch in dem Fall den Gastwirten oder sonstigen Erwachsenen, die damit in irgendeiner Form in Berührung treten, das zuordnen, dann müssen wir es von dort im Sinne der Verantwortung auch einfordern. Damit habe ich überhaupt kein Problem.

 

Zu den Abänderungsanträgen ganz kurz: Der Erweiterung der Antidiskriminierungsbestimmungen bei den Medien werden wir zustimmen, aber das haben wir schon im Ausschuss deponiert, weil uns das wichtig

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular