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Landtag, 5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 27 von 34

 

Die Debatte dreht sich heute tatsächlich um die zwei wichtigsten Dinge des Wieners und der Wienerin, einerseits den Hund und andererseits das, was der Wiener und die Wienerin gar nicht mögen, nämlich laute Jugendliche.

 

Sie haben heute das Flugblatt gesehen, das Ihnen zugekommen ist: "Die Verhaltungsregeln zur Vermeidung der Vergnügungssteuerpflicht bei Landtags- und Gemeinderatssitzungen." Denjenigen von Ihnen, die dieses Flugblatt noch nicht gesehen haben, darf ich gerne noch ein paar weitere zur Verfügung stellen. (Abg Mag Wolfgang Gerstl: Bitte!) Der Herr Stadtrat bekommt eines von mir und Sie, bitte, Herr Gerstl. (Abg Dr Matthias Tschirf: In der ersten Reihe bekommt man nichts? - Die Rednerin verteilt die von ihr angesprochenen Flugblätter an Berichterstatter LhptmSt Dr Sepp Rieder sowie an die Abgen Mag Wolfgang Gerstl, Heinz Christian Strache, Dr Matthias Tschirf und Franz Ekkamp.)

 

In diesem Flugblatt wird Ihnen zur Kenntnis gebracht, wie Sie sich in diesem Hohen Hause verhalten sollten, damit diese Veranstaltung nicht vergnügungssteuerpflichtig wird. Ich darf Ihnen das vielleicht noch einmal auseinander setzen. Sie wissen, wir haben ein sehr ausführliches Gesetz zur Vergnügungssteuerpflicht. Es umfasst zahlreiche Paragrafen zu unterschiedlichen Themen, wie zum Beispiel Automaten, aber auch Peepshows und so genannte Publikumstanzveranstaltungen.

 

Dieses Gesetz der Vergnügungssteuer regelt den Publikumstanz so, dass, wenn einer von Ihnen aufspringen und zu tanzen beginnen würde, diese Veranstaltung hier vergnügungssteuerpflichtig würde. Das entspricht zumindest der Auskunft der Beamten. Insofern darf ich Ihnen ganz herzlich davon abraten, aufzustehen, zu wippen, Ihre Hände im Takt zu bewegen. Sie kennen das, vor Freude über eine gelungene Rede hebt man manchmal die Hände und im Überschwang könnte es - oh Schreck! - plötzlich Publikumstanz sein! (Abg Heinz Christian Strache: Es wird auch geklatscht!) Denken Sie daran! Auch wenn diese Veranstaltung keinen Eintritt verlangt, ist eine Pauschalsteuer für die Quadratmeter zu bezahlen. Ich würde Sie deshalb sehr darum bitten, wippen Sie nicht, heben Sie nicht die Hände, bewegen Sie sich nicht rhythmisch, sonst müssen die Steuerzahler dieser Stadt für unsere Veranstaltung, die wir eigentlich im Namen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler abhalten, Vergnügungssteuer bezahlen. (Abg Gerhard Pfeiffer: Dieser Saal ist nicht dafür kommissioniert!)

 

Ich höre, der Saal ist nicht kommissioniert! Um Gottes willen, dann wird die MA 4 überhaupt in Ohnmacht fallen! Das Ende ist nahe, denn dann machen wir uns gleich mehrerer Vergehen schuldig! Um Gottes willen! Das ist überhaupt ganz furchtbar!

 

Meine Damen und Herren, so lustig das jetzt klingt, das ist ganz und gar nicht lustig, und zwar ganz und gar nicht lustig für die Leute in der Stadt, die solche Veranstaltungen wie Publikumstanz abhalten. Das ist deshalb nicht amüsant, weil man, wenn man so will, der Willkür der Beamten ausgesetzt ist. Weil wer definiert denn, was Tanz ist? - Ich habe es jetzt einmal so probiert, heben Sie die Hände, wippen Sie, rhythmische Bewegungen zur Musik. Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe letzthin auch den Herrn Bürgermeister darum gebeten, uns zu erklären, was denn nun genau "Tanzen" ist. Er konnte es auch nicht. Das heißt de facto, dass wir in dieser Stadt mit einem Gesetz konfrontiert sind, das gerade bei Veranstaltungen für junge Menschen, aber auch für solche, die zum Beispiel zu einem Gschnas oder auf einen Ball gehen, zum Tragen kommt, dass diese Veranstalter keine Sicherheit haben, wie viel Steuer sie bezahlen müssen oder nicht. Das ist ein Problem. Das nennt sich nämlich Rechtsunsicherheit.

 

Jetzt haben wir eine Neuregelung, die eingebracht wird. Diese Neuregelung versucht zwar, etwas zu verbessern, tatsächlich ist sie aber eine Mogelpackung, denn sie bringt gerade für die Rechtsunsicherheit keine Verbesserungen. Es wird weiterhin nicht definiert, was eigentlich das Tanzen ist, welche Veranstaltungen denn nun ganz präzise in diese Steuer fallen. Im Gegenteil, tatsächlich stellt diese neue Regelung für viele Veranstalter und Veranstalterinnen in dieser Stadt eine Schlechterstellung dar.

 

Ich darf Ihnen das jetzt an Hand von ein paar Punkten erklären. Die ganze Materie ist fürchterlich kompliziert und man kennt sich nicht so genau aus. Auch die Veranstalter haben hin und wieder das Problem, das Ganze nicht so genau zu wissen. Tatsache ist aber Folgendes: Mit der alten Regelung waren regelmäßige Veranstaltungen mit 25 Prozent besteuert, einmalige Veranstaltungen mit 10 Prozent, abgesehen davon, dass in diesem Gesetz nicht geregelt wurde, was eine regelmäßige Veranstaltung und was eine einmalige Veranstaltung ist. Ist etwa der Opernball regelmäßig oder einmalig? - Zu Ihrer Information: So viel ich weiß, ist er einmalig, aber eigentlich findet er jedes Jahr statt. (Abg Franz Ekkamp: Regelmäßig einmalig!) Also, die Regelmäßigkeit könnte man schon deutlich erklären.

 

Diese Frage löst sich mit der Neuregelung. Denn nunmehr ist es so, dass es einen einheitlichen Steuersatz von 15 Prozent für alle Veranstaltungen gibt, was de facto bedeutet, dass für die, die bis jetzt 10 Prozent bezahlt haben, nun 5 Prozent mehr Steuern abzugeben sind. 5 Prozent mehr! Und dann will uns der Herr Finanzstadtrat erklären, dass das eine wunderbare Lösung wäre! Ich sehe den positiven Effekt dieser Regelung nur sehr begrenzt.

 

Es ist auch so, dass mit dieser Neuregelung einmal im Jahr eine Veranstaltung mit 10 Prozent zu besteuern ist. Mir hat noch niemand erklären können, welche Veranstaltung das genau ist. Im Gesetz steht in dieser Neuregelung: "Eine einmalige ordnungsgemäß angemeldete Veranstaltung ist mit 10 Prozent einmalig im Jahr zu besteuern." Jetzt frage ich Sie: Was heißt das? Heißt das, dass ich am Ende des Jahres, wenn

 

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