Landtag,
5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 34
"Danke, dass Sie
zwei Stunden gewartet haben, aber kommen Sie morgen wieder, weil dieser und
jener Zettel fehlt." Das heißt, wir wollen von Anfang an dafür sorgen,
dass die Kunden und Kundinnen vom ersten Moment an entsprechend informiert
werden, dass alle Unterlagen da sind.
Wir wollen uns
auch bemühen, was für die Meldevorgänge bisher vielleicht noch nicht so üblich
ist, dass wir Termine mit den Leuten ausmachen. Jetzt war es bei der Polizei so
- auch das wissen wir alle aus eigener Erfahrung -, man ist möglichst früh hingegangen,
hat gehofft, dass noch nicht viele Leute da sind, hat aber dann meistens warten
müssen. Wir wollen das so machen - insofern ist es auch ein wichtiger
Informationsprozess für die Wiener und Wienerinnen -, dass wir Termine
vereinbaren und dass wir dadurch, dass die An- und Ummeldung in allen Bezirksämtern
machbar sein wird, dafür sorgen, dass dies zum Beispiel möglichst nahe des
Arbeitsplatzes ist und dass die Leute eben auch zu anderen Zeiten hingehen
können und dann möglichst kurz zu warten haben. Wir haben ein ehrgeiziges Ziel,
denn wir wollen, dass niemand länger als eine halbe Stunde warten muss, bis
seine Angelegenheit erledigt ist.
Noch etwas
Drittes haben wir vor. Wir wollen die Meldungen nicht nur in den
magistratischen Bezirksämtern vornehmen lassen, sondern wir wollen das dichte
Netz, das die Stadt mit anderen Magistratsabteilungen, mit anderen Außenstellen
hat, nutzen und wollen auch diese einladen, bei der Meldearbeit mitzuarbeiten.
Das werden wir jedenfalls mit der Abteilung für fremdenrechtliche
Angelegenheiten machen, weil hier sehr viele ähnliche Daten ohnehin im Zuge der
Aufenthaltsbewilligung behandelt werden müssen. Wir wollen das auch mit dem
Mobilen Bürgerdienst machen und denken ebenso an eine weitere Ausweitung. Ich
könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass auch der Babypoint, der schon ein sehr
erfolgreiches kundenfreundliches Modell der Stadt Wien ist, bei diesem System
mitmacht, ebenso die Staatsbürgerschaftsabteilungen. Aber das sind Dinge, die
noch in Vorbereitung sind. Im ersten Schritt sind dies jedenfalls die
MA 20 und der Mobile Bürgerdienst.
Präsidentin
Erika Stubenvoll: Danke
schön. - Somit ist die 3. Anfrage erledigt.
Die 4. Anfrage (PrZ 0017/LM/01-KGR) wurde
von Frau Abg Dr Monika Vana gestellt und ist an den amtsführenden Stadtrat der
Geschäftgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke gerichtet: Das "Aktionsprogramm - Territorialer Beschäftigungspakt
2001" der Stadt Wien stellt sich im Wesentlichen als eine Fortschreibung
der Territorialen Beschäftigungspakte der Vorjahre dar. Trotz eines starken
Anstiegs der Arbeitslosigkeit in den letzten Monaten sind die für die Beschäftigungspolitik
reservierten Finanzmittel seitens der Stadt Wien nicht erhöht worden, sondern
bleiben seit Jahren konstant. Welche Maßnahmen gedenken Sie, zusätzlich zum
Territorialen Beschäftigungspakt gegen die akut steigende Arbeitslosigkeit zu
setzen?
Ich bitte um
die Beantwortung.
LhptmSt Dr
Sepp Rieder: Sehr geehrte
Frau Landtagsabgeordnete!
Sie haben mir eine Frage gestellt,
die zum Teil auf den Territorialen Beschäftigungspakt Bezug nimmt, der in der
Landesregierung am 24. September 1998 mit einer Laufzeit bis
einschließlich 2002 und einer Finanzierungssumme von 735 Millionen S
beschlossen worden ist, wobei jeweils 200 Millionen S vom Bund,
200 Millionen S von der Stadt Wien und 335 Millionen S vom
Arbeitsmarktservice zu erbringen sind. Daraus ergibt sich, dass diese
Fünfzig-zu-fünfzig-Regelung auch zur Folge hat, dass, wenn der Bund nicht
erhöht, auch die Stadt Wien ihren Beitrag gleichzuhalten hat, sonst würde das
sozusagen kein Paktum mehr sein, sondern ein einseitiges Geschäft, wo die Stadt
Wien immer mehr Aufgaben zu Lasten des Wiener Steuerzahlers übernimmt, die
eigentlich vom Bund zu leisten sind.
Auf der anderen
Seite kann der Bund für sich ins Treffen führen, warum er nicht erhöht hat,
weil nämlich zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Territorialen Beschäftigungspakt,
der wiederum Teil des Nationalen Aktionsprogramms ist, die Arbeitslosenquote
auf Wien gerechnet höher war als heute. Sie war damals 8,4, während sie jetzt
8,1 ist, jeweils zum November gerechnet. Die Tatsache, dass damals die
Arbeitslosenzahl höher war als jetzt, kann als Rechtfertigung seitens des
Bundes angesehen werden, wenn damals die Bedingungen nicht günstiger waren,
dass jetzt nicht dazugelegt werden muss.
Sie wissen selbst als
Mitglied des Kuratoriums des Wiener Arbeitnehmer-Förderungsfonds, dass wir von
diesem Prinzip nicht ausgegangen sind, sondern dass auf meine Empfehlung hin in
der Kuratoriumssitzung am 6. November die Empfehlung für den Vorstand
ausgesprochen worden ist, zusätzliche Mittel einzusetzen, nämlich jene Mittel,
die gewissermaßen in Reserve für den Wiener Arbeitnehmer-Förderungsfonds zur
Verfügung gestanden sind, die spezifisch für den Bereich der
Jugendarbeitslosigkeit eingesetzt werden. Es ist dann auch in der Vorstandsitzung
am 3. Dezember bereits ein erstes Programm zur Umsetzung festgelegt worden.
Im Übrigen, glaube ich, muss man darauf hinweisen, dass es im Vergleich mit
anderen Bundesländern überhaupt nicht selbstverständlich ist, dass der Wiener
Arbeitnehmer-Förderungsfonds neben der jährlichen Dotierung von
200 Millionen S im Rahmen des Territorialen Beschäftigungspakts noch
125 Millionen S extra bekommt, die ebenfalls für die Struktur und auf
die Beschäftigungssituation hin zugeschnittene Projekte verwendet werden.
Präsidentin
Erika Stubenvoll: Die erste
Zusatzfrage wird von Frau Abg Vana gestellt. - Bitte.
Abg Dr Monika Vana (Grüner Klub im Rathaus): Sehr
geehrter Herr Stadtrat!
Danke für diese
Information. Tatsache bleibt aber,
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