Landtag,
5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 34
Grund des ElWOG in den nächsten Jahren ansteigend.
Inwieweit wird es dann, wenn
das nicht mehr 1 Prozent ist, sondern 5 Prozent sind, zu einer Verteuerung
dieser Zuschläge kommen? Ein Drittel des Wiener Stroms wird aus KWK-Anlagen
erzeugt, wo der Zuschlag jetzt bei ungefähr 10 Groschen liegt. Ist dann
eine derartige Steigerung bei den Zuschlägen auch bei Ökostrom zu erwarten?
Präsidentin
Erika Stubenvoll: Herr
Landeshauptmann, bitte.
Lhptm Dr
Michael Häupl: Herr Abgeordneter!
Das ist zur
Stunde so nicht festzustellen, denn für Wien ergeben sich selbst für nächste
Investitionen dabei nur relativ wenige Grundüberlegungen, die unmittelbar aus
öffentlichen Investitionen zu tätigen sein werden.
Da ist die
Frage eines Kraftwerks für erneuerbare Energieträger, das zweifelsohne
entsprechende Investitionen beinhaltet, denn im Wesentlichen ist das auch ein
kalorisches Kraftwerk, das - wie der Name sagt - mit erneuerbaren
Energieträgern entsprechend beheizt wird.
Die weitere
Frage, die offen und zu diskutieren ist, ist die Frage einer
Müllverbrennungsanlage, die energiewirtschaftlich gesehen von relativ geringer
Bedeutung ist.
Die
Privatinvestitionen in diesem Bereich, oder überschneidend auch öffentliche
Investitionen, sofern es öffentliche Gebäude betrifft, sind allerdings erheblich,
wenn wir etwa Bereiche von Fotovoltaik oder generell gesehen Sonnenenergienutzung
entsprechend einbeziehen.
Nachdem es
heute keine realen Kostenschätzungen dafür gibt, kann ich das zur Stunde auch
nicht beantworten. Ich kann Ihnen allerdings sagen, wie wir vorgehen werden,
nämlich genauso wie hier, dass wir Fachleute der Universität oder des TÜV oder
andere beauftragen werden, die uns mit Vorschlägen, Gutachten entsprechend versehen
werden.
Im Übrigen
machen die anderen Bundesländer sehr Ähnliches, sofern sie sich zu einer
Entscheidung durchringen können. Diese Anmerkung sei mir hier gestattet, denn
in Tirol ist dieser Einspeisetarif gleichfalls mit 71 Groschen festgelegt
worden, in anderen Bundesländern bis zur Stunde nicht. Da gibt es Gutachten,
wie etwa in der Steiermark, die auf 88 Groschen lauten. Ähnliche Vorschläge
gibt es auch in Kärnten, wobei ich höre, dass sich Kärnten entschlossen hat,
durch Nichtentscheidung dies an den Bundesminister zurückzudelegieren. Das ist
auch eine Form dessen, wie man zu bundeseinheitlichen Regelungen kommen kann.
Ich halte es ehrlich gesagt für vernünftiger, wenn man offen sagt, man will
bundeseinheitliche Regelungen bei allen entsprechenden Zuschlägen in ihrer
Kombination, sodass es nicht wieder zu Veränderungen von Ost nach West, von
Stadt zu Land, kommen kann. Das halte ich aus der Wahrung der Wiener Interessen
heraus für nicht vernünftig.
Präsidentin
Erika Stubenvoll: Danke. -
Damit ist die 2. Anfrage erledigt.
Die
3. Anfrage (PrZ 0017/LM/01-KSP) wurde von Herrn Abg Kurt
Wagner gestellt und ist an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe
Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal gerichtet: Wodurch verzögert sich die Einführung des Meldewesens für
Wien im Bereich des Magistrats?
Ich bitte um
Beantwortung.
Amtsf StRin
Mag Renate Brauner: Sehr geehrter
Herr Abgeordneter!
Sie fragen,
warum sich die Einführung des Meldewesens in Wien im Bereich des Magistrats verzögert,
was in der Tat richtig ist.
Es war
ursprünglich geplant, mit 1. Jänner 2002 die Meldebehördenfunktion zu übernehmen,
nicht nur in Wien ist das so, sondern insgesamt soll dieser Bereich von den
Bundespolizeibehörden in die Städte übersiedeln.
Es hat sich
von Anfang an gezeigt, dass auf Grund der Komplexität des Anpassungsprozesses
der EDV-Anlagen diese Übernahme nicht ganz einfach sein wird. Nachdem das nicht
nur ein Wiener Problem ist, hat sich auch der Städtebund damit befasst, hat in
mehreren Sitzungen über dieses Problem beraten und den Vorschlag gemacht, dass
man das Datum dieser Übernahme so festlegt, dass eine konsumentenfreundliche
und konsumentinnenfreundliche Vorgangsweise - das ist mir der wichtigste Punkt
bei der Vollziehung dieser neuen Aufgabe - gewährleistet ist. In längeren und
schwierigen Verhandlungen mit dem Innenministerium ist es dann gelungen, einen
endgültigen Termin zu fixieren, nämlich den 1. März 2002.
Was ist
konkret passiert? - Im Oktober ist zum ersten Mal die notwendige Software
seitens des Bundes für die Handhabung des Meldewesens zur Verfügung gestellt
worden. Dabei hat sich herausgestellt, dass diese Version mit erheblichen
Mängeln behaftet ist. Es ist zu Produktionsausfällen gekommen, Antwortzeiten
haben minutenlang gedauert, also eine Art und Weise, die diese Software in
dieser Form nicht verwendbar gemacht hat und es haben auch gewisse Funktionalitäten
überhaupt gefehlt. Dann ist eine endgültige Version Anfang Dezember übermittelt
und in Betrieb genommen worden. Da hat sich gezeigt, auch diese Version, die
uns seitens des Bundes zur Verfügung gestellt wurde, war extrem mangelhaft.
Gewisse Dinge waren einfach nicht durchführbar, wie zum Beispiel das Vermerken
von Umzügen, was aber bei der Meldebehörde eine ziemlich wichtige Aufgabe ist,
wenn jemand übersiedelt, dass man dann auch die Ummeldung entsprechend vornehmen
kann, wenn das nicht sogar die wichtigste Aufgabe ist. Das heißt, dass es bei
dieser Software nicht möglich war, hat gezeigt, dass wir mit diesen Dingen, die
wir seitens des Bundesministeriums zur Verfügung gestellt bekommen haben, so
nicht arbeiten können.
Jetzt versucht man,
das in Ordnung zu bringen. Es sind alle betroffenen Städte - also nicht nur
Wien - der Meinung, dass wir ungefähr eine Testzeit von acht bis
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