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Landtag, 5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 34

 

Grund des ElWOG in den nächsten Jahren ansteigend.

 

Inwieweit wird es dann, wenn das nicht mehr 1 Prozent ist, sondern 5 Prozent sind, zu einer Verteuerung dieser Zuschläge kommen? Ein Drittel des Wiener Stroms wird aus KWK-Anlagen erzeugt, wo der Zuschlag jetzt bei ungefähr 10 Groschen liegt. Ist dann eine derartige Steigerung bei den Zuschlägen auch bei Ökostrom zu erwarten?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann, bitte.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Herr Abgeordneter!

 

Das ist zur Stunde so nicht festzustellen, denn für Wien ergeben sich selbst für nächste Investitionen dabei nur relativ wenige Grundüberlegungen, die unmittelbar aus öffentlichen Investitionen zu tätigen sein werden.

 

Da ist die Frage eines Kraftwerks für erneuerbare Energieträger, das zweifelsohne entsprechende Investitionen beinhaltet, denn im Wesentlichen ist das auch ein kalorisches Kraftwerk, das - wie der Name sagt - mit erneuerbaren Energieträgern entsprechend beheizt wird.

 

Die weitere Frage, die offen und zu diskutieren ist, ist die Frage einer Müllverbrennungsanlage, die energiewirtschaftlich gesehen von relativ geringer Bedeutung ist.

 

Die Privatinvestitionen in diesem Bereich, oder überschneidend auch öffentliche Investitionen, sofern es öffentliche Gebäude betrifft, sind allerdings erheblich, wenn wir etwa Bereiche von Fotovoltaik oder generell gesehen Sonnenenergienutzung entsprechend einbeziehen.

 

Nachdem es heute keine realen Kostenschätzungen dafür gibt, kann ich das zur Stunde auch nicht beantworten. Ich kann Ihnen allerdings sagen, wie wir vorgehen werden, nämlich genauso wie hier, dass wir Fachleute der Universität oder des TÜV oder andere beauftragen werden, die uns mit Vorschlägen, Gutachten entsprechend versehen werden.

 

Im Übrigen machen die anderen Bundesländer sehr Ähnliches, sofern sie sich zu einer Entscheidung durchringen können. Diese Anmerkung sei mir hier gestattet, denn in Tirol ist dieser Einspeisetarif gleichfalls mit 71 Groschen festgelegt worden, in anderen Bundesländern bis zur Stunde nicht. Da gibt es Gutachten, wie etwa in der Steiermark, die auf 88 Groschen lauten. Ähnliche Vorschläge gibt es auch in Kärnten, wobei ich höre, dass sich Kärnten entschlossen hat, durch Nichtentscheidung dies an den Bundesminister zurückzudelegieren. Das ist auch eine Form dessen, wie man zu bundeseinheitlichen Regelungen kommen kann. Ich halte es ehrlich gesagt für vernünftiger, wenn man offen sagt, man will bundeseinheitliche Regelungen bei allen entsprechenden Zuschlägen in ihrer Kombination, sodass es nicht wieder zu Veränderungen von Ost nach West, von Stadt zu Land, kommen kann. Das halte ich aus der Wahrung der Wiener Interessen heraus für nicht vernünftig.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke. - Damit ist die 2. Anfrage erledigt.

 

Die 3. Anfrage (PrZ 0017/LM/01-KSP) wurde von Herrn Abg Kurt Wagner gestellt und ist an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal gerichtet: Wodurch verzögert sich die Einführung des Meldewesens für Wien im Bereich des Magistrats?

 

Ich bitte um Beantwortung.

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Sie fragen, warum sich die Einführung des Meldewesens in Wien im Bereich des Magistrats verzögert, was in der Tat richtig ist.

 

Es war ursprünglich geplant, mit 1. Jänner 2002 die Meldebehördenfunktion zu übernehmen, nicht nur in Wien ist das so, sondern insgesamt soll dieser Bereich von den Bundespolizeibehörden in die Städte übersiedeln.

 

Es hat sich von Anfang an gezeigt, dass auf Grund der Komplexität des Anpassungsprozesses der EDV-Anlagen diese Übernahme nicht ganz einfach sein wird. Nachdem das nicht nur ein Wiener Problem ist, hat sich auch der Städtebund damit befasst, hat in mehreren Sitzungen über dieses Problem beraten und den Vorschlag gemacht, dass man das Datum dieser Übernahme so festlegt, dass eine konsumentenfreundliche und konsumentinnenfreundliche Vorgangsweise - das ist mir der wichtigste Punkt bei der Vollziehung dieser neuen Aufgabe - gewährleistet ist. In längeren und schwierigen Verhandlungen mit dem Innenministerium ist es dann gelungen, einen endgültigen Termin zu fixieren, nämlich den 1. März 2002.

 

Was ist konkret passiert? - Im Oktober ist zum ersten Mal die notwendige Software seitens des Bundes für die Handhabung des Meldewesens zur Verfügung gestellt worden. Dabei hat sich herausgestellt, dass diese Version mit erheblichen Mängeln behaftet ist. Es ist zu Produktionsausfällen gekommen, Antwortzeiten haben minutenlang gedauert, also eine Art und Weise, die diese Software in dieser Form nicht verwendbar gemacht hat und es haben auch gewisse Funktionalitäten überhaupt gefehlt. Dann ist eine endgültige Version Anfang Dezember übermittelt und in Betrieb genommen worden. Da hat sich gezeigt, auch diese Version, die uns seitens des Bundes zur Verfügung gestellt wurde, war extrem mangelhaft. Gewisse Dinge waren einfach nicht durchführbar, wie zum Beispiel das Vermerken von Umzügen, was aber bei der Meldebehörde eine ziemlich wichtige Aufgabe ist, wenn jemand übersiedelt, dass man dann auch die Ummeldung entsprechend vornehmen kann, wenn das nicht sogar die wichtigste Aufgabe ist. Das heißt, dass es bei dieser Software nicht möglich war, hat gezeigt, dass wir mit diesen Dingen, die wir seitens des Bundesministeriums zur Verfügung gestellt bekommen haben, so nicht arbeiten können.

 

Jetzt versucht man, das in Ordnung zu bringen. Es sind alle betroffenen Städte - also nicht nur Wien - der Meinung, dass wir ungefähr eine Testzeit von acht bis

 

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