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Landtag, 3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 123 von 130

 

NEN prinzipiell etwas anderes wollen als die Sozialhilfe, die an sich völlig ungenügend ist für Menschen, die nur von Sozialhilfe leben. Wir haben auch schon oft in der Öffentlichkeit deponiert, dass wir für eine bedarfsorientierte Grundsicherung eintreten. So weit sind wir aber noch nicht. Derzeit gibt es die Sozialhilfe.

 

Ich möchte daher heute zwei Anträge einbringen, da in der Diskussion im Laufe der letzten Tage Probleme aufgeworfen wurden, die die Einbringung dieser Anträge quasi erforderlich machen.

 

Wir wissen natürlich, dass auf Bundesebene und auch in den Ländern etliches in Bewegung gekommen ist, sodass man jetzt einmal auch abwarten muss, um zu sehen, wie diese Diskussion weitergeführt wird, was auf Bundesebene vorgesehen ist und was in der Folge dann in Wien notwendig wird.

 

Ich werde daher beide Anträge, die eigentlich dafür gedacht waren, sofort abgestimmt zu werden, zuweisen lassen und einmal abwarten, wie die Berichterstattung ausfällt. Ich bin sehr froh darüber, dass die SPÖ in beiden Fällen signalisiert hat, interessiert zu sein.

 

Der eine Antrag bezieht sich auf jene Fremden, die sich in Wien befinden und hier leben, also Bürger dieser Stadt sind. Die GRÜNEN waren immer schon der Meinung, dass es auch für diese Menschen, genauso wie für alle anderen, die eine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, möglich sein soll, Sozialhilfe zu bekommen. - Das ist der eine Antrag, der eine Frage betrifft, auf die die SPÖ auch auf einem Fragebogen des Katholischen Familienverbands bereits vor der Wahl positiv reagiert und geantwortet hat.

 

Ich stelle folgenden Beschlussantrag:

 

"Das zuständige Mitglied der Landesregierung, die amtsführende Frau Stadträtin für Bildung, Jugend, Soziales, Information und Sport, möge einen Entwurf zur Änderung des Wiener Sozialhilfegesetzes vorlegen, mit dem auch Fremden, die sich dauerhaft in Wien niedergelassen haben, das heißt in Besitz einer Niederlassungsbewilligung oder einer Aufenthaltserlaubnis sind, und die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Wien haben, ein Anspruch auf Leistungen nach dem Wiener Sozialhilfegesetz zuerkannt wird."

 

In formeller Hinsicht beantrage ich die Zuweisung des Antrags.

 

Mein zweiter Antrag ist eigentlich nicht viel mehr als eine Bitte, dass man sich anschauen möge, wie das in Wien mit den Regressansprüchen, mit dem Geltendmachen von Ersatzansprüchen gehandhabt wird, ob es da auch zu sozialen Ungerechtigkeiten kommt oder ob man da von Leuten Geld zurückverlangt, die man dadurch erst recht wieder in die Armut stürzt.

 

Ich verlese nur kurz den Beschlussantrag:

 

"Der Landtag wolle beschließen:

 

Es soll eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die eine sozial gerechte Regelung der Ersatzansprüche, die im Wiener Sozialhilfegesetz geregelt sind, erarbeitet. In diese Arbeitsgruppe sollen alle politischen Parteien, die im Gemeinderat vertreten sind, sowie externe Fachleute eingeladen werden."

 

In formeller Hinsicht beantragen wir die Zuweisung dieses Antrags.

 

Ich bin zuversichtlich, dass wir uns in Bezug auf die Zuerkennung von Sozialhilfe an Menschen mit nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft nunmehr einem erfolgreichen Ende der Diskussion nähern und dass diese Menschen auch Sozialhilfe bekommen können. - Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Römer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort.

 

Berichterstatterin LhptmSt Grete Laska: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Frau Abg Jerusalem, Sie haben schon darauf hingewiesen, dass wir, was den Inhalt Ihres ersten Antrags betrifft, eine identische Meinung vertreten. Der Unterschied ist im Moment auch nur der, dass kein Rechtsanspruch besteht. Ich bin aber auch der Meinung - und ich habe das erst vor einigen Tagen im Familienforum ausgeführt -, dass es zumindest wert ist abzuwarten, welcher Vorschlag seitens des Sozialministers kommt. Es gibt die Forderung, die Sozialgesetzgebung auf Österreich-Ebene anzunähern und zu vereinheitlichen, ja schon lange; Vorstöße dieser Art sind bisher immer an den Widerständen einzelner Bundesländer gescheitert.

 

Ich habe daher zunächst einmal einen Vorschlag erbeten, aus dem ersichtlich ist, worum es hierbei überhaupt geht und was hier vereinheitlicht werden soll. Ich glaube, das ist inhaltlich noch wesentlich und darauf wird man noch achten müssen, damit dann entschieden werden kann, welche Möglichkeiten Ländern in Zukunft gegeben sein werden, weil wir ja in anderen Fällen auch die Situation haben, dass die Bundesgesetzgebung unter Umständen die Ländergesetzgebung einschränkt, wenn nämlich nicht mehr das Prinzip der Subsidiarität, wie sie jetzt gilt, gegeben ist.

 

Ich danke daher dafür, dass Sie zu einer Zuweisung übergegangen sind und damit die Diskussion weiter offen gehalten haben.

 

Das Zweite gilt auch für den zweiten Antrag, wiewohl ich grundsätzlich sagen muss, dass Wien im Vergleich zu anderen Bundesländern in vielen Fällen des Regresses ganz anders handelt. Ich verweise nur auf die Seniorenbetreuung, wo es in Wien im Gegensatz zu anderen Bundesländern keinen Regress gibt. Aber auch darüber werden wir diskutieren, und wir werden diesen Antrag zum Anlass nehmen, auch im Zusammenhang mit dem ersten Punkt, unsere weitere Vorgangsweise erneut festzulegen.

 

Ich bitte Sie daher noch einmal um Zustimmung zu diesem Gesetzesentwurf.

 

Präsident Johann Römer: Danke. - Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

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