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Landtag, 3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 58 von 130

 

studie vorgelesen; diese so genannte Geheimstudie wurde inzwischen von unserem Herrn Umweltminister schon präsentiert. Diese PWC-Studie, Price-Waterhouse-Cooper-Studie, soll dazu dienen, dass begründet wird, warum man auf Kosten der Städte und zu Gunsten der Gemeinden 600 Millionen S einsparen soll, nämlich von 3,6 Milliarden S für die Wasserversorgung und die Wasserentsorgung auf 3 Milliarden S abspecken soll, und das nur, um Budgetlöcher zu stopfen, und zwar dahin gehend, die Qualität zu minimieren.

 

Mir geht es darum: Wir haben hier dieses Wasserversorgungsgesetz zum Erhalt der Qualität vorliegen - und was macht unsere Bundesregierung, was macht unser Herr Umweltminister? - Er erlässt entsprechende Richtlinien, die sicherstellen, dass die Gemeinden sehr wohl weiterhin Geld für ihre Wasserversorgung erhalten. Für die Stadt Wien werden auf Grundlage dieser Richtlinie jährlich 200 Millionen S weniger im Topf sein, 200 Millionen S weniger pro Jahr für die Herstellung von Wasserversorgungsanlagen und Wasserentsorgungsanlagen. Das heißt, hier geht es um einen umweltpolitischen Wahnsinn seitens der Bundesregierung, dass uns 200 Millionen S jährlich weggenommen werden, und zusätzlich noch 160 Millionen S für die Abwasserkläranlage, für den Bau der Hauptkläranlage.

 

Zum nächsten Punkt, betreffend die Gemeinde Wildalpen: Das möchte ich aufs Schärfste zurückweisen. Der Herr Bürgermeister ist in keiner Weise an diesen Geschäften beteiligt. Hier geht es darum, dass Private das Geschäft machen. Hier geht es darum, dass die Gemeinde Wildalpen einen Vertrag mit Privaten hat.

 

Zu dem Punkt, warum die MA 31, warum die Gemeinde Wien kein Geschäft mit dem Wasser macht: Die Gemeinde Wien, die Stadt Wien ist für die Daseinsvorsorge da und hat hierfür entsprechende Kräfte frei zu machen. Hier geht es darum, die Wasserversorgung sicherzustellen. Deshalb ist die MA 31 sicherlich nicht dafür da, Profite auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger von Wien zu maximieren. Die MA 31 ist zuständig für die Qualitätssicherung in Wien.

 

Zum Wiener Wasser als Exportartikel: Selbstverständlich wird es exportiert, nämlich verarbeitet zu hervorragendem Bier und auch in Form entsprechender Fruchtsäfte.

 

Zu dem Punkt Bleirohre haben wir schon sehr oft festgestellt, wir investieren hier zwischen 30 und 50 Millionen S jährlich zur Verbesserung unserer Wasserversorgungseinrichtungen.

 

Zu den Wasserzählern möchte ich nochmals feststellen, dass zur Minimierung der Leckagen unserer Wasserversorgungsanlagen Millionen investiert werden. Der Weg geht dahin, dass wir entsprechend die Qualität sichern. Ich habe das im Umweltausschuss berichtet und möchte es hier noch einmal wiederholen: 22 bis 25 Prozent betrug die Leckage Anfang der Siebzigerjahre, 8 bis 10 Prozent sind es jetzt. Das bedeutet, es kommen 30 bis 40 Millionen Kubikmeter pro Jahr weniger ins Rohrnetz; das sind 30 bis 40 Milliarden Liter. Die Einspeisung in das Rohrnetz, die verkaufte Wassermenge in Wien, ist sinkend.

 

Das heißt, wenn wir hier entsprechend zum Wassersparen aufrufen, bin ich selbstverständlich mit dabei. Aber ich bitte auch um Wassersparen seitens der Industrie. Dort wird sehr viel Wasser für entsprechende industrielle Maßnahmen entnommen. Hier kennen wir nicht einmal die Zahlen darüber, welche Mengen seitens der Industrie entnommen werden. Wie viel hingegen die Bürger entnehmen, wissen wir sehr wohl.

 

Nochmals zurück zu unserem Wasserversorgungsgesetz, das nunmehr geändert wird: Mir geht es um Qualitätsmaximierung, aber nicht um Gewinnmaximierung. Mir geht es um die Sicherstellung der kommunalen Wasserversorgung und um die Sicherstellung der Quellschutzwälder. Ich ersuche dafür um entsprechende Zustimmung. - Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

§ 3a ist eine Verfassungsbestimmung. Hiefür ist gemäß § 124 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung die Anwesenheit der Hälfte der Landtagsabgeordneten erforderlich.

 

Diese stelle ich hiermit fest.

 

Gemäß § 124a der Wiener Stadtverfassung ist für einen gültigen Beschluss eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

 

Diese Bestimmungen gelten für beide Lesungen.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig und daher auch mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

 

Es liegt nun ein Beschluss- und Resolutionsantrag der ÖVP-Abgen Mag Gerstl und Kollegen vor. In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrags an die Frau amtsführende Stadträtin für Umwelt beantragt. Der Antrag beinhaltet den Wunsch nach Abhaltung einer Enquete.

 

Wir kommen hier zur Abstimmung.

 

Wer für die Zuweisung dieses Antrags an die Frau amtsführende Stadträtin für Umwelt ist, den bitte ich, zum Zeichen der Zustimmung, die Hand zu erheben. - Der Antrag ist einstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich nunmehr die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig und daher mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen.

 

Wir kommen nunmehr zur Postnummer 14 (PrZ 561/01-MDBLTG) der Tagesordnung. Sie betrifft den Naturschutzbericht 2000 an den Wiener Landtag.

 

Ich bitte die Berichterstatterin, Frau amtsf StR Dipl

 

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