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Landtag, 3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 38 von 130

 

- Frau Bundesministerin Gehrer hat in einer schwierigen Situation des Künstlerhauses, und das Künstlerhaus ist finanziell immer in einer schwierigen Situation gewesen in den letzten Jahren, um zu helfen auf einen befristeten Zeitraum von drei Jahren, dort zirka die Hälfte der Räumlichkeiten fürs Kunsthistorische Museum angemietet. Um kurzfristig zu helfen. Das war von Anfang an klar, dass das auf drei Jahre eine einmalige befristete Aktion war, für die sich das Künstlerhaus übrigens immer bedankt hat. Ich finde es daher nicht ganz fair, jetzt im Nachhinein Frau Ministerin Gehrer vorzuwerfen, dass sie kurzfristig wo eingesprungen ist, was an sich gar nicht ihre Zuständigkeit gewesen ist. Dann muss man aber zur Kenntnis nehmen, dass diese einmalige kurzfristige Hilfsaktion irgendwann einmal zu Ende war, und das war sie, wie vorgesehen, indem nach drei Jahren das nicht verlängert wurde.

 

Dessen ungeachtet ist es keine Frage, dass es Aufgabe von uns allen hier in dieser Stadt ist, darüber nachzudenken, wie wir mittel- und langfristig eine ausreichende Finanzierung des Künstlerhauses zu Stande bringen. Aber das so einfach auf den Bund zu schieben, das ist einer sonst äußerst hoch stehenden Argumentation nicht ganz würdig, und daher wollte ich das hier einmal klarstellen. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Sonst bleibt mir nur übrig, die vorher von Herrn StR Marboe angekündigten beiden Abänderungsanträge einzubringen.

 

Zum ersten Antrag. Es gab einen gemeinsamen Antrag mit den Freiheitlichen, wo wir gesagt haben, dass es uns um eine faire Regelung für die Geschäftsführung des Museums geht. Auf der anderen Seite sagen wir aber auch, was die Wiederbestellung betrifft, und da gibt es keinen Widerspruch, da sind wir sehr dafür, dass der Herr Stadtrat das ausschreibt. Es soll nur sichergestellt sein, dass es dann keine Wiederbestellung auf immer gibt und dass man, wenn man sich zu einer zweiten Wiederbestellung entscheidet, das mit einem speziellen Quorum tun soll.

 

Ich bringe daher gemeinsam mit meinem Kollegen Dr Matthias Tschirf folgenden Abänderungsantrag ein:

 

Der Landtag möge beschließen:

 

"Eine Wiederbestellung auf die Dauer von fünf Jahren ist möglich. Eine zweite Wiederbestellung ist nur auf Antrag des Kuratoriums, wofür eine Mehrheit von drei Viertel der Stimmen erforderlich ist, zulässig."

 

Und ich bringe gleich noch einen zweiten Antrag ein, das ist der schon von Dr Marboe angekündigte und ich glaube hier im Wesentlichen unbestrittene Antrag, der natürlich auch einen gewissen deklamatorischen Charakter hat. Ich glaube, in einer Frage wie der Restitution steht es uns auch zu, das klar zu machen, damit es hier überhaupt keine Missverständnisse gibt, dass, auch wenn dort kein weisungsgebundener Direktor mehr, sondern ein bestellter Direktor ist, der dann von einem ausgegliederten Rechtskörper der Chef ist, es hier überhaupt keine auch nur aufkeimende Zweifel geben kann, dass wir natürlich zu unseren Beschlüssen im Gemeinderat stehen.

 

Ich bringe daher, gemeinsam wieder mit meinem Kollegen Dr Matthias Tschirf, folgenden Beschlussantrag ein:

 

"Der Wiener Landtag hält fest, dass es durch die Ausgliederung der Wiener Museen bei der weiteren Abwicklung der Restitution unrechtmäßiger Erwerbungen von Kunst- und Kulturgegenständen zu keinen Beschränkungen oder Verzögerungen kommen darf."

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung beantragt.

 

Ich glaube, das ist sinnvoll, wenn der Wiener Landtag hier noch einmal in aller Deutlichkeit, auch im Sinne eines Zeichens für die Öffentlichkeit und für die internationale Öffentlichkeit, wie das Dr LUDWIG gesagt hat, das beschließt. - Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Johann Römer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Herrn Berichterstatter das Schlusswort.

 

Berichterstatter amtsf StR Mag Dr Andreas Mailath-Pokorny: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

 

Ich glaube, die Debatte hat gezeigt, dass im Grunde alle Fraktionen einer Meinung sind, nämlich dass wir einen wichtigen Schritt für unser städtisches Museum hier und heute beschließen, einen wichtigen Schritt, der natürlich auch kulturpolitische Dimensionen hat, auch wenn es im Grunde - unter Anführungszeichen gesetzt - "nur" um eine Organisationsreform geht.

 

Ich glaube, es ist richtig, dass wir das hier nicht zum Anlass einer Debatte darüber genommen haben, welche Aufgaben das Museum schlechthin und dieses im Besonderen in Zukunft haben soll, was aber auch geleistet wurde in der Vergangenheit, sondern dass wir darüber hinaus uns auch grundsätzlich über die Fragen der Museumspolitik unterhalten.

 

Ich glaube, es ist sehr viel Richtiges und Bedenkenswertes gesagt worden, auch so manches, was mir zumindest vielleicht nicht so ganz verständlich war. Aber erlauben Sie mir, dass ich Ihnen ganz zum Schluss dieser Debatte und am Ende eines Gesetzwerdungsprozesses auch noch den einen oder anderen Gedanken hier sage.

 

Lassen Sie mich einmal grundsätzlich davon ausgehen, worum es sich hier handelt. Es handelt sich hiebei in der Tat um eine Ausgliederung, um eine Ausgliederung einer Verwaltungseinheit, die über die letzten Jahre einen ganz wichtigen Teil des städtischen kulturellen Lebens betrieben hat und auch maßgebliche Impulse gesetzt hat, nämlich der Museen.

 

Eine Ausgliederung einer Verwaltungseinheit ist - und das ist einmal das Erste, was festzustellen ist - keine Privatisierung. Eine Ausgliederung einer Verwaltungseinheit ist im Grunde eine Organisationsänderung, wo auch klargestellt wird - und das ist ja auch

 

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