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Landtag, 3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 35 von 130

 

lung im Kulturleben.

 

Jetzt kann man sich natürlich fragen: Welche Neupositionierungen soll es im Historischen Museum überhaupt geben, wenn ich so viel Positives, wie ich meine auch zu Recht, jetzt eingebracht habe? Wo gibt es jetzt überhaupt noch Handlungsbedarf, etwas weiterzuentwickeln, oder was kann durch das neue Gesetz verbessert werden? Was kann durch die Herausnahme aus der Kameralistik auf Grund der größeren Flexibilität für Herrn HR Düriegl und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbessert, verändert werden?

 

Da steht für mich an der Stelle eine noch stärkere Öffnung nach außen, wenn man so will, die noch bessere Möglichkeit, Sonderausstellungen durchzuführen, vor allem auch mit bestimmten Querverbindungen, zum Beispiel zu den Wiener Festwochen oder auch zu dem von der Bundesregierung sträflich vernachlässigten Künstlerhaus, das uns in Wien ja sehr am Herzen liegt und das leider die Unterstützung der Bundesregierung verloren hat. Wir glauben, dass das Künstlerhaus eine sehr wichtige Einrichtung ist. Die Kooperation mit dem Künstlerhaus kann beispielsweise auch für das Historische Museum in dieser neuen organisatorischen Konstellation eine Möglichkeit darstellen.

 

Aber ich denke auch, dass die Herausforderung, das Museum noch stärker als bisher als einen Ort der Auseinandersetzung zu sehen, zum Thema stadtteilbezogene Kulturarbeit, Grätzelkultur, auch zur Frage, wie man mit den Zuwanderinnen und Zuwanderern umgeht, welche speziellen Angebote man hier stellt, auf Grund der neuen Struktur ebenfalls möglich ist. Die besondere Vermittlung von Kultur entsprechend den verschiedenen Zielgruppen wird durch diese neue Struktur ebenfalls, wie wir glauben, verbessert.

 

Man muss an der Stelle auch sagen, dass die Museen der Stadt Wien ja nicht nur aus dem Historischen Museum bestehen, das ist so das Flaggschiff der Museen der Stadt Wien. Es gibt auch eine Fülle an Gedenkstätten, Ausgrabungen und kleineren Spezialmuseen, die ebenfalls von Herrn Dr Düriegl geleitet werden und von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch schon in der Vergangenheit mit großer Umsicht koordiniert worden sind. Ich denke hier nur an das Museum in der Hermesvilla, an das Uhrenmuseum, an den Schauraum der Modesammlung beispielsweise, das Pratermuseum, die Römischen Ruinen oder an die verschiedenen Gedenkeinrichtungen, die an prominente Musiker erinnern, die in Wien gelebt haben. Nicht alle waren Österreicherinnen und Österreicher, wenn ich an Beethoven denke oder Mozart, aber viele haben in Wien ihre Wurzeln gefunden und haben Wien zu der Musikstadt gemacht, die ja weltweit berühmt geworden ist.

 

Wenn man diese Fülle an musealen Einrichtungen sieht, wird man bemerken, dass natürlich auch die Neustrukturierung, die neue Organisation ein vielfältigeres und flexibleres Reagieren auf neue gesellschaftliche Erscheinungen zulässt.

 

Besonders gut gelungen, und das freut mich als Kulturpolitiker ganz besonders, ist auch der Umstand, dass eine Valorisierung im Gesetz festgelegt worden ist. Das war, wie ich meine, sehr vorausschauend von all jenen, die dieses Gesetz entwickelt haben, festgelegt haben, denn der Umstand, dass es eine festgeschriebene Valorisierung im Ausmaß von 1,43 Prozent gibt ab dem Jahr 2003 und dass selbst bei einer Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien pro Jahr nicht mehr als 5 Prozent eingespart werden können, im laufenden Jahr sogar nur 2,5 Prozent, garantiert, dass die wichtigen Aufgaben, die ich vorhin definiert habe, für die Museen auch in Zukunft erhalten bleiben können. Das war eine ganz wichtige Entscheidung in diesem Zusammenhang.

 

Ganz kurz noch vielleicht auch zu den verschiedenen Anträgen, die eingebracht worden sind und die zum Teil sehr unterschiedliche Themen betreffen.

 

Die Frage der Leitung habe ich kurz angesprochen.

 

Zu den Fragen der Museumsbediensteten vielleicht in aller Kürze. Wenn Sie, Frau Kollegin Ringler, darauf verweisen, dass die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und ich entnehme das so Ihrem Beschluss- und Resolutionsantrag, zumindest den jetzigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleichgestellt werden sollen, dann ist das deshalb für mich nicht zulässig, weil der Begriff "zumindest" ja ableiten lässt, dass sie auch besser gestellt werden sollen, und das kann ja nicht Sinn der Sache sein. Es gibt, wie Sie wissen, zwei unterschiedliche, auch gesetzlich festgelegte Bereiche, nämlich den Bereich des öffentlichen Dienstes und den Bereich der Privatwirtschaft. Die Ausgliederung bedeutet, dass die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und es geht ja nur um die, die jetzt neu eintreten, auch nach den in der Privatwirtschaft üblichen Instrumenten ihre Verträge bekommen. Das sind zum Beispiel Kollektivverträge, das sind aber auch die verschiedenen arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie das Arbeitsverfassungsgesetz, also all jene Maßnahmen, die auch in der Privatwirtschaft Gültigkeit haben.

 

Ich denke, wir sollten jetzt hier mit einem Antrag nicht die Verhandlungen präjudizieren. Es ist üblich, dass die Vertragspartner, die Kollektivvertragspartner, entsprechende Abschlüsse ausverhandeln. Es ist auch im Parlament völlig unüblich, dass man von den politischen Parteien oder auch von der Regierung, oder wem auch immer, den Kollektivvertragspartnern hier Vorgaben gibt. Ich denke, es macht Sinn, dass sich hier die Vertragspartner auch über die neuen gesetzlichen Regelungen im Rahmen der in der Privatwirtschaft üblichen gesetzlichen Bestimmungen, wie Arbeitsverfassungsgesetz und andere, einigen. Deshalb werden wir diesem Beschlussantrag nicht näher treten können.

 

Zum Abänderungsantrag, der das Gleichbehandlungsgesetz betrifft, vielleicht nur eine Anmerkung: Es sind in diesem Gesetz all jene Maßnahmen aufgelistet, die für jene Personen Gültigkeit haben, die neu in diese neue Struktur übernommen werden. Beim

 

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