Landesregierung

 

21. Wahlperiode

Sitzung vom 13. Juni 2023

Sitzungsbericht

 

Vorsitzender: Lhptm Dr. Michael Ludwig

 

Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer:  Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál, Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA, Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky, Amtsf. StR Peter Hacker, Amtsf. StR KommR Peter Hanke, Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler, Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima, StRin Mag. Isabelle Jungnickel, StR Peter Kraus, BSc, StR Karl Mahrer, StR Dominik Nepp, MA und StRin Mag. Judith Pühringer sowie LADior Mag. Dietmar Griebler, MBA

Schriftführerin: OARin Sabine Ferscha 

 

Lhptm Dr. Michael Ludwig teilt mit, dass mit Beschluss der Wiener Landesregierung vom 12. Juni 2019 in § 3a der Geschäftsordnung für die Wiener Landesregierung die Grundlage für den elektronischen Schriftverkehr in der Wiener Landesregierung geschaffen wurde und gibt bekannt, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Echtbetrieb betreffend die elektronische Dokumentation und Beurkundung der Abstimmungsergebnisse in der Wiener Landesregierung sowie die elektronische Unterfertigung von Verordnungen der Wiener Landesregierung nunmehr vorliegen. Der Echtbetrieb kommt für die Sitzungen der Wiener Landesregierung ab dem
1. September 2023 zur Anwendung.

 

Berichterstatter: Amtsf. StR KommR Peter Hanke

 

(652836-2023-GFW; MDR) Gemäß Art. 14b Abs. 4 und 5 B‑VG erteilt die Wiener Landesregierung die Zustimmung zur Kundmachung der Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Schwellenwerteverordnung 2023 geändert wird. (einstimmig angenommen)

 

Berichterstatter: Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA

 

(611875-2023-GBI; KJA) Der Tätigkeitsbericht 2022 der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien wird zur Kenntnis genommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Peter Hacker

 

(675230-2023-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Priv.-Doz. DDr. Kaan Yerit, Wien 8, Feststellung der Plankonformität, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(649794-2023-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Pensionsversicherungsanstalt Zentrum für ambulante Rehabilitation Wien, Wien 2, Wehlistraße 127, 1) Feststellung der Plankonformität, 2) Änderung der Krankenanstalt, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(663492-2023-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Cyto-Care. Eu GmbH, Wien 3, Traungasse 14-16/8. OG, Bewilligung zur Errichtung, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(678191-2023-GGS; MA 40) Der vorgelegte Entwurf einer Förderrichtlinie für die Energieunterstützung Plus wird genehmigt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ)

(687714-2023-GGS; WPPA) Der Bericht der Wiener Pflege- und Patient*innenanwaltschaft über ihre Tätigkeit im Jahr 2022 wird zur Kenntnis genommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig angenommen)

(707954-2023-GGS; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der § 5Abs. 10 und § 42 der Satzung der Ärztekammer für Wien in der Fassung der 17. Satzungs-Novelle 2023 aufgehoben werden, wird genehmigt. (einstimmig angenommen)

 

Berichterstatterin: Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál

 

(554774-2023-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes Wien im Gesamtbetrag von 4 730 971 EUR sowie einmalige nichtrückzahlbare Zuschüsse in der Höhe von insgesamt 1 386 009,40 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)

(554833-2023-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 124 288 266 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 3 009 249,50 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw. laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale Zuschussleistung insgesamt 6 302 079,30 EUR), einmalige nichtrückzahlbare Beiträge bzw. Zuschüsse in der Höhe von insgesamt 31 724 515,14 EUR sowie die Übernahme von Landesbürgschaften für Kapitalmarktdarlehen von maximal 2 230 075,50 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)

(624928-2023-GWS; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben wird nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 ein Förderungsdarlehen des Landes im Betrag von 32 784,30 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)

(624984-2023-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 171 014 569,47 EUR und nichtrückzahlbare Zuschüsse im Gesamtbetrag von 10 798 502,50 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)

(625105-2023-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvor-

haben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 494 260 EUR Annuitätenzuschüsse im Gesamtausmaß von 222 417 EUR genehmigt. (einstimmig angenommen)

(650427-2023-GWS; MA 50) Dem vorgelegten Kauf- und Abtretungsvertrag vom 27. Jänner 2023, mit welchem die Gesellschaft zur Förderung des Wohnbaus GmbH einen Teil ihres Geschäftsanteiles an der Wohnbauvereinigung GFW Gemeinnützige GmbH, welcher einer zur Gänze bar einbezahlten Stammeinlage in der Höhe von 904 901,35 EUR entspricht, sowie die LINEA BETEILIGUNGS GMBH ihren gesamten Geschäftsanteil an der Wohnbauvereinigung GFW Gemeinnützige GmbH, welcher einer zur Gänze bar einbezahlten Stammeinlage in der Höhe von 100 EUR entspricht, an die Gemeinnützige Bauvereinigung "Wohnungseigentum" Gesellschaft mit beschränkter Haftung verkauft, wird gemäß § 10a Abs. 1 lit. a WGG in der geltenden Fassung die Zustimmung erteilt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ)

(650513-2023-GWS; MA 50) Dem vorgelegten Antrag bezüglich der beabsichtigten Verschmelzung der Gesellschaft zur Förderung des Wohnbaus GmbH als übertragende Gesellschaft auf die "Österreichisches Siedlungswerk" Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft als übernehmende Gesellschaft, in deren Zuge die "Österreichisches Siedlungswerk" Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft 85 Prozent der Geschäftsanteile an der Wohnbauvereinigung GFW Gemeinnützige GmbH unmittelbar erwirbt, wird gemäß § 10a Abs. 1 lit. a WGG in der geltenden Fassung die Zustimmung erteilt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ)

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima

 

(654101-2023-GGI; MA 18) 1) Der Gründung des Vereines Österreichische Raumordnungskonferenz (Verein ÖROK) auf Basis der vorgelegten Statuten wird zugestimmt.

2) Die Mitgliedschaft des Landes Wien im Verein Österreichische Raumordnungskonferenz (Verein ÖROK) mit einem jährlichen Mitgliedsbeitrag ab 2024 in der Höhe von bis zu 100 000 EUR wird genehmigt. Der Magistrat wird ermächtigt, darüberhinausgehende allfällige Erhöhungen der Mitgliedsbeiträge bis zu 10 Prozent jährlich (allenfalls über mehrere Jahre kumulierend) bei der angeführten Organisation nach eingehender Prüfung in den Folgejahren durchzuführen.

3) Die MA 18 hat ab 2024 auf Haushaltsstelle 1/0311/726 Vorsorge zu treffen.

4) Im Hinblick auf § 11 Punkt B Abs. 4 der vorgelegten Statuten wird der Landesamtsdirektor ermächtigt, mit der Vertretung des Landes Wien in der Generalversammlung des Vereines ÖROK den Stadtbaudirektor oder den Planungsdirektor zu betrauen. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky

 

(637577-2023-GGK; TOW) Der vorgelegte Bericht der Tierschutzombudsstelle Wien über ihre Tätigkeit im Jahre 2021/2022 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. (einstimmig angenommen)

(601123-2023-GGK; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Feststellungsbescheides gemäß UVP‑G 2000 betreffend ZUMA Wien GmbH, Vorhaben "Kapazitätserweiterung EBS-Anlage und Behandlung nicht gefährlicher Abfälle mit der Schrottschere", wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

 

 

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