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Gemeinderat, 47. Sitzung vom 19.12.2023, Sitzungsbericht  -  Seite 6 von 21

 

(1393908-2023-GKU; MA 7, P 108) Die Förderung an den Verein VÖM - Vereinigte Österreichische Musikförderer für die Jahrestätigkeit (Veranstaltungen und Konzerte in diversen Locations und bei Festivals) in der Höhe von 212 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 212 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 bedeckt.

 

(1393958-2023-GKU; MA 7, P 109) Die Förderung an den Verein Österreichische Musikförderung (ÖMF) für die Produktionsförderungen in der Höhe von 200 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 100 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 100 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3220/757 bedeckt.

 

(1394003-2023-GKU; MA 7, P 110) Die Förderung an den Verein Wiener Symphoniker für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen in der Höhe von 17 615 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von insgesamt 17 615 000 EUR ist auf den Haushaltsstellen 1/3220/757 und 1/3813/757 bedeckt.

 

(1394033-2023-GKU; MA 7, P 111) Die Förderung an den Verein Wiener Volksliedwerk für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 630 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 315 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 315 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3220/757 bedeckt.

 

(1394087-2023-GKU; MA 7, P 112) Die Förderung an das Gustav Mahler Jugendorchester für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 400 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 200 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 200 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3220/757 bedeckt.

 

(1394106-2023-GKU; MA 7, P 113) Die Förderung an den Verein Gesellschaft der Musikfreunde in Wien für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 800 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 400 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 400 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3813/757 bedeckt.

 

(1394132-2023-GKU; MA 7, P 114) Die Förderung an den Verein Wiener Konzerthausgesellschaft für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 4 Mio EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 2 Mio EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 2 Mio EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3220/757 bedeckt.

 

(1394154-2023-GKU; MA 7, P 115) Die Förderung an POPFEST WIEN - Verein zur Förderung & Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik für das Popfest Wien 2024 in der Höhe von 260 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 260 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 bedeckt.

 

(1394163-2023-GKU; MA 7, P 116) Die Förderung an den Verein Musikalische Jugend Österreichs (Jeunesses Musicales) für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von 470 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 470 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 bedeckt.

 

(1394169-2023-GKU; MA 7, P 117) Die Förderung an den Verein Jazz & Musicclub Porgy & Bess für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 340 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 170 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 170 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3813/757 bedeckt.

 

(1394174-2023-GKU; MA 7, P 118) Die Förderung an den Verein KLANGFORUM WIEN für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 2 280 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 1 140 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 1 140 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3813/757 bedeckt.

 

(1395067-2023-GKU; MA 7, P 119) Die Förderung an Studio Dan - Verein für Neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 200 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 100 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 100 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3220/757 bedeckt.

 

(1395169-2023-GKU; MA 7, P 120) Die Förderung an den Verein Wiener Jeunesse Orchester für die künstlerische Jahrestätigkeit in der Höhe von 75 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 75 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 bedeckt.

 

(1395255-2023-GKU; MA 7, P 121) Die Förderung an minciospace Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von 100 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 100 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3220/755 bedeckt.

 

(1395399-2023-GKU; MA 7, P 122) Die Förderung an den Verein PHACE - Ensemble für neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt 260 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2024 und 2025 entfallenden Beträge in der Höhe von jeweils 130 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3220/757 bedeckt.

 

(1395537-2023-GKU; MA 7, P 123) Die Förderung an Wien Modern, Verein für neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 2 080 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf

 

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