«  1  »

 

Gemeinderat, 24. Sitzung vom 22.06.2022, Sitzungsbericht  -  Seite 3 von 13

 

an den Bürgermeister betreffend "drohende Verteuerung der Lebenshaltungs- und Energiekosten durch die Stadt Wien".

 

Gemäß § 37 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Wien wurde die dringliche Behandlung verlangt.

 

Von Gemeinderatsmitgliedern des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien wurden 2 schriftliche Anträge eingebracht:

 

 (PGL-1415435-2022-KGR/GAT) Antrag von GRin Mag. Ursula Berner, MA, GRin Mag. Barbara Huemer, GR Ömer Öztas und GRin Viktoria Spielmann, BA an den GRA für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz betreffend verpflichtende Weiterbildung zu Partnergewalt und Handlungsleitfaden für MitarbeiterInnen der Kinder- und Jugendhilfe.

 

(PGL-1415573-2022-KFP/GAT) Antrag von GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc und GR Wolfgang Seidl an den GRA für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke betreffend Solarstromeinspeistarif gleich Strombezugstarif.

 

(PGL-1415634-2022-KFP/GAT) Antrag von GR Stefan Berger, GR Wolfgang Seidl und GR Maximilian Krauss, MA an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen betreffend Kündigung Mietverhältnis der Stadt Wien mit der SPÖ.

 

(PGL-1415731-2022-KFP/GAT) Antrag von GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc und GR Anton Mahdalik an den GRA für Innovation, Stadtplanung und Mobilität betreffend Übertragung der gemeinderätlichen Ausschusssitzungen.

 

5. Die Postnummer 65 (1167718-2022-GKU; MA 7) "Die Förderung an den Verein Wiener Stadtfeste im Jahr 2022 für das 36. Wiener Stadtfest in der Höhe von 406 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3819/757 gegeben." wird von der Tagesordnung abgesetzt.

 

6. Folgende Anträge des Stadtsenates werden gemäß § 26 WStV ohne Verhandlung angenommen, wobei Vorsitzende GRin Gabriele Mörk feststellt, dass die im Sinne des § 25 WStV erforderliche Anzahl von Mitgliedern des Gemeinderates gegeben ist:

 

(1237439-2022-GFW; MA 5, P 5) Die MA 5 wird ermächtigt, mit der Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, den vorgelegten Vereinbarungsentwurf über die Leistung eines jährlichen Beitrages der Stadt Wien an den Bund in der Höhe von 35 Prozent der dem Bund aus der Unterbringung von "Sustainable Energy for All" in Wien erwachsenden Kosten im Zeitraum vom 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2024 abzuschließen. Der auf das Finanzjahr 2022 bzw. 2023 entfallende Betrag in der Höhe von je 42 000 EUR ist jeweils auf Haushaltsstelle 1/0690/750 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 5 im Rahmen des Globalbudgets im Folgejahr (2024) Vorsorge zu treffen.

 

(1249293-2022-GFW; MA 5, P 10) Die Ausgabenermächtigung des Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds für das Programm "Fachkräftesicherung - Lehrlingspaket" gemäß dem GRB vom 23. Juni 2021 (Zl. 659847-2021-GFW) wird bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.

 

(1248150-2022-GFW; MA 5, P 11) 1) Der 2. periodische Bericht im Jahr 2022 über zusammengefasste Überschreitungen für das Finanzjahr 2021 mit 6 444 000 EUR gemäß § 101 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien wird zur Kenntnis genommen. (Beilage 117/2022)

 

2) Der 2. periodische Bericht im Jahr 2022 über zusammengefasste Überschreitungen für das Finanzjahr 2022 mit 518 273 000 EUR gemäß § 101 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien wird zur Kenntnis genommen. (Beilage 117/2022)

 

3) Der 2. periodische Bericht im Jahr 2022 über zusammengefasste Überschreitungen für das Finanzjahr 2023 mit 37 761 000 EUR gemäß § 101 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien wird zur Kenntnis genommen. (Beilage 117/2022)

 

(1202713-2022-GFW; MA 5, P 12) Die Ausstattung des Wiener Tourismusverbandes mit zusätzlichen finanziellen Mitteln in der Höhe von 4 000 000 EUR zur Finanzierung des Förderprogrammes "Vienna Meeting Fund 2022 - 2024" wird genehmigt und die Eckpunkte der neuen Förderrichtlinie werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Etwaige nach Abrechnung der Fördereinreichungen im Förderprogramm "Vienna Meeting Fund 2021 - 2023" nicht verbrauchte Fördermittel sollen ebenso diesem neuen Fördertopf zufließen. Die Bedeckung für das Finanzjahr 2022 ist auf Haushaltsstelle 1/7712/781 gegeben.

 

(1137175-2022-GBI; MA 56, P 16) Die Förderung an das Erzbischöfliche Amt für Schule und Bildung sowie an das Evangelische Schulwerk A.B. Wien für die Einzelförderungen in der Höhe von 1 500 000 EUR für das Finanzjahr 2022 und die Förderung an das Erzbischöfliche Amt für Schule und Bildung sowie an das Evangelische Schulwerk A.B. Wien für die Einzelförderung in der Höhe von 1 500 000 EUR für das Finanzjahr 2023 wird gemäß den in der vorgelegten Beilage ersichtlichen Förderverträgen der MA 56 - Schulen genehmigt. Die Bedeckung für die Finanzjahre 2022 und 2023 ist auf Haushaltsstelle 1/2101/777 gegeben.

 

(1180944-2022-GBI; MA 56, P 17) Die Planung und Ausführungsvorbereitung für "Brandschutztechnische Verbesserungsmaßnahmen eines Zentralberufsschulgebäudes in Wien 6, Mollardgasse 87" wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2022 und 2023 entfallenden Beträge sind auf Haushaltsstelle 1/2201/061 bedeckt.

 

(1194922-2022-GBI; MA 10, P 19) Der Magistrat, vertreten durch die MA 10, wird ermächtigt, das Förderprogramm "Förderung für Kinder mit Behinderungen bis zum Beginn der Schulpflicht in Integrationsgruppen" inklusive der Förderrichtlinie "Förderung für Kinder mit Behinderungen bis zum Beginn der Schulpflicht in Integrationsgruppen" in der Höhe von 4 953 154,04 EUR für den Zeitraum von 2022 bis 2026 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerbenden Förderverträge über die

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular