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Gemeinderat, 9. Sitzung vom 28.04.2021, Sitzungsbericht  -  Seite 3 von 9

 

und Stadterneuerung eine Vereinbarung abzuschließen, mit welcher für die neu geschaffene Beratungsstelle "Hauskunft" ein jährliches Entgelt im Ausmaß von bis zu 900 000 EUR, ab 2022 jährlich mit 3 % valorisiert, entsprechend dem nachgewiesenen Beschäftigungsausmaß zu leisten ist. Hierbei sind pro Vollzeitäquivalent pro Jahr 90 000 EUR, ab 2022 jährlich mit 3 % valorisiert, zu leisten. Das Beschäftigungsausmaß ist im Zuge der zu vereinbarenden vierteljährlichen Rechnungslegung zu den Stichtagen 1. Jänner, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober nachzuweisen. Bei unterjährigem Arbeitsbeginn und Arbeitsende ist das Entgelt aliquot der Anzahl der Beschäftigungsmonate zu kürzen. Der für das Finanzjahr 2021 benötigte Betrag ist auf Haushaltsstelle 1/4810/728 bedeckt. Für die Bedeckung in den Folgejahren ist von der MA 50 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

 

(233941-2021-GWS; MA 34, P 28) Die Generalinstandsetzung der Volkshochschule Ottakring in Wien 16, Ludo-Hartmann-Platz 7, wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2021 entfallende Betrag ist auf Haushaltsstelle 1/0293/061 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist gemäß dem Grundsatzbeschluss über das Vorhaben "Sanierungs- und Investitionsprogramm Wiener Volkshochschulen 2030" in den Voranschlägen der kommenden Jahre je nach Erfordernis auf Haushaltsstelle 1/0293/061 entsprechend Vorsorge zu treffen.

 

(118727-2021-GGK; MA 58, P 34) Die Förderung an die Landwirtschaftskammer Wien in der Form eines Verwaltungskostenzuschusses für das Jahr 2021 in der Höhe von 600 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/7491/751 gegeben.

 

(129539-2021-GGK; MA 58, P 35) Der Magistrat, vertreten durch die MA 58, wird ermächtigt, im Rahmen des beschriebenen Agrarfördersystems, das Förderprogramm "Förderung der Wiener Land- und Forstwirtschaft" mit einem Rahmenbetrag von maximal 1 971 000 EUR durchzuführen. Die Bedeckung ist in der Höhe von 1 300 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/7491/751, in der Höhe von 50 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/7491/754, in der Höhe von 120 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/7491/757, in der Höhe von 500 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/7491/771 und in der Höhe von 1 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/7491/777 gegeben.

 

(407532-2021-GGK; MA 58, P 36) Für die haushaltsrechtlich notwendigen formalen Anpassungen bei den Gruppen des gegenständlichen Ansatzes wird eine außerplanmäßige Auszahlung in der Höhe von 2 830 000 EUR genehmigt, die im Voranschlag 2021 auf Ansatz 7491, Förderung der Land- und Forstwirtschaft, unter den neu zu eröffnenden Gruppen 751, Transfers an Länder, Landesfonds und Landeskammern, in der Höhe von 1 900 000 EUR, 756, Transfers an Finanzunternehmen, in der Höhe von 430 000 EUR und 771, Kapitaltransfers an Länder, Landesfonds und Landeskammern, in der Höhe von 500 000 EUR zu verrechnen und in Minderauszahlungen auf Haushaltsstelle 1/7491/754 mit 550 000 EUR, auf Haushaltsstelle 1/7491/757 mit 1 531 000 EUR und auf Haushaltsstelle 1/7491/777 mit 749 000 EUR zu decken ist.

 

(227626-2021-GKU; MA 7, P 39) Die Nachtragsförderung an den Verein Wiener Konzerthausgesellschaft im Jahr 2021 zur Aufrechterhaltung des künstlerischen Betriebes in der Höhe von 300 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 im Voranschlag 2021 gegeben.

 

(305793-2021-GKU; MA 7, P 40) Die Förderung an POPFEST WIEN - Verein zur Förderung & Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik im Jahr 2021 für das Popfest Wien in der Höhe von 143 235 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(315207-2021-GKU; MA 7, P 41) Die Erhöhung an den Verein Wiener Volksliedwerk im Jahr 2021 für die Basisförderung des bereits genehmigten Antrages (Zl. 392682-2020-GKU) von ursprünglich 160 000 EUR um 25 000 EUR auf sohin insgesamt 185 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.

 

(209511-2021-GKU; MA 7, P 43) Im Bereich Literatur wird im Jahr 2021 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages (Zl. 1178697-2020-GKU) von ursprünglich 476 000 EUR um 8 000 EUR auf sohin insgesamt 484 000 EUR genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, im Bereich Literatur Druckkostenzuschüsse aus diesem Rahmenbetrag zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens 50 000 EUR bei Institutionen und in der Höhe von höchstens 10 000 EUR bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3300/755 im Voranschlag 2021 gegeben.

 

(267138-2021-GKU; MA 7, P 44) Der jährliche Mitgliedsbeitrag für die außerordentliche Mitgliedschaft Wiens im Theatererhalterverband österreichischer Bundesländer und Städte wird genehmigt. Für das Jahr 2021 ist ein Mitgliedsbeitrag in der Höhe von 3 425 EUR zu überweisen. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3240/726 gegeben. Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, allfällige Erhöhungen der Mitgliedsbeiträge bis zu 10 % jährlich (allenfalls über mehrere Jahre kumulierend) bei der angeführten Organisation nach eingehender Prüfung in den Folgejahren durchzuführen. Für die Bedeckung der Mitgliedsbeiträge in den folgenden Jahren ist in den jeweiligen Jahresvoranschlägen entsprechende Vorsorge zu treffen.

 

(344694-2021-GKU; MA 7, P 45) Die Förderung an die Wiener Wortstätten - Verein zur Förderung der Gegenwartsdramatik im Jahr 2021 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 60 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.

 

(305691-2021-GKU; MA 7, P 48) Die Förderung an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) im Jahr 2021 für die Förderaktivität "Digital Humanism 2021" in der Höhe von 1 000 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.

 

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