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Gemeinderat, 65. Sitzung vom 25.03.2015, Sitzungsbericht  -  Seite 4 von 9

 

präliminiert 2015

50 000 EUR

präliminiert 2016

100 000 EUR

präliminiert 2017

100 000 EUR

präliminiert 2018

50 000 EUR

In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Sollte ein Teil des Subventionsbetrages aus betrieblichen oder abrechnungstechnischen Gründen nicht im jeweiligen Budgetjahr konsumiert werden bzw konsumiert werden können, soll dieser Subventionsteil für den Subventionszweck auch noch im Folgejahr herangezogen werden können. Der auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallende Betrag in der Höhe von 50 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 im Voranschlag 2015 bedeckt. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2016, 2017 und 2018 ist in den Voranschlägen der Folgejahre Vorsorge zu treffen.

 

(00535-2015/0001-GKU; MA 7, P 29) Der Schenkung des künstlerischen Konvolutes des Künstlers Christoph Donin (1930 - 2013) durch seine Witwe Gertraud Donin (laut vorgelegtem Werkverzeichnis) an die Stadt Wien wird zugestimmt. Die Bedeckung des Materialkostenersatzes in der Höhe von 15 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3120/728 in den Jahren 2015 und 2016 gegeben.

 

(00575-2015/0001-GKU; MA 7, P 30) Die Subvention an die Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession im Jahr 2015 für das laufende Jahresprogramm in der Höhe von 310 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3120/757 gegeben.

 

(00649-2015/0001-GKU; MA 7, P 31) Die Subvention an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH im Jahr 2015 für Kunstprojekte im öffentlichen Raum Wien in der Höhe von 990 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3120/755 im Voranschlag 2015 gegeben.

 

(00523-2015/0001-GKU; MA 7, P 33) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit der Technischen Universität Wien ermächtigt. Der Technischen Universität Wien werden für die Fortführung der Stiftungsgastprofessur Stadtkultur und öffentlicher Raum in den Jahren 2015 bis 2018 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert 2015

80 000 EUR

präliminiert 2016

100 000 EUR

präliminiert 2017

100 000 EUR

präliminiert 2018

20 000 EUR

Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahresvereinbarung soll der Technischen Universität Wien nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallende Betrag in der Höhe von 80 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 im Voranschlag 2015 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(00599-2015/0001-GKU; MA 7, P 35) Die Subvention an die Österreichische Akademie der Wissenschaften für die Förderung ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit im Jahr 2015 in der Höhe von 140 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.

 

(00387-2015/0001-GKU; MA 7, P 36) Die Subvention an den Verein After Image Productions für das Kino unter Sternen in der Höhe von 100 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben.

 

(00568-2015/0001-GKU; MA 7, P 37) Die Subvention an den Verein Filmarchiv Austria in der Höhe von 25 000 EUR für das Sommerkino 2015 wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben.

 

(00417-2015/0001-GSK; MA 21, P 38) Plan Nr 6845E: Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Breitenfurter Straße, Hetzendorfer Straße, Altmannsdorfer Straße, Linienzug 1-3 (Sagedergasse), Edmund-Reim-Gasse, Altmannsdorfer Anger, Muffatgasse und Kirchfeldgasse (Bezirksgrenze) im 12. Bezirk, KatG Altmannsdorf (Beilage Nr 108/15)

 

(03282-2014/0001-GSK; MA 21, P 39) Plan Nr 8060: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und teilweise Festsetzung des Bebauungsplanes sowie Kenntnisnahme der zusammenfassenden Erklärung über die Berücksichtigung von Umwelterwägungen für das Gebiet zwischen Linienzug 1-10, Ostbahnbegleitstraße, Linienzug 11-12, Kornblumenweg und Linienzug 13-16 im 22. Bezirk, KatG Aspern (Beilage Nr 109/15)

 

(03283-2014/0001-GSK; MA 21, P 40) Plan Nr 8062: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes sowie Kenntnisnahme der zusammenfassenden Erklärung über die Berücksichtigung von Umwelterwägungen für das Gebiet zwischen Stadlauer Straße, Hirschstettner Straße, Süßenbrunner Straße, Anfanggasse, Linienzug 1-9, Hirschstettner Straße, Linienzug 10-12 (ÖBB-Wien Süd - Laa an der Thaya, A23-Südosttangente) und Rothergasse im 22. Bezirk, KatGen Kagran und Hirschstetten (Beilage Nr 110/15)

 

(03284-2014/0001-GSK; MA 21, P 41) Plan Nr 8072: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes sowie Kenntnisnahme der zusammenfassenden Erklärung über die Berücksichtigung von Umwelterwägungen für das Gebiet zwischen Oberfeldgasse, Ziegelhofstraße, Quadenstraße, Spargelfeldstraße, Anfanggasse, Linienzug 1-3 und Süßenbrunner Straße im 22. Bezirk, KatGen Hirschstetten und Breitenlee (Beilage Nr 111/15)

 

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