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Gemeinderat, 56. Sitzung vom 25.09.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 76 von 88

 

Bittsteller behandeln, wenn Ihnen das oder auch wenn Ihnen die vermittelnde politische Kraft, die das eben auch findet, weil die Menschen in der Regel zu vielen oder zu allen kommen, aber nicht jeder nimmt das Problem an, nicht passt. Und wenn dann ein Vorschlag, eine Initiative über eine Partei kommt, die Ihnen nicht zu Gesichte steht, dann heißt es sofort einmal: Das geht nicht. Und diese Haltung, die müssen Sie ändern. Das ist wirklich wichtig, weil sonst geht da überhaupt nichts weiter. Das ersuche ich Sie sehr dringend!

 

Wir haben heute schon gehört, es geht immer so um Prestigeprojekte. Das stimmt derzeit überhaupt. Das Gehen ist in aller Munde, aber welches Gehen? Also die Flaniermeilen, das zügige Gehen. Da geht es um Strecken, und das interessiert Sie jetzt im Besonderen, für Leute, die flott unterwegs sind. So weit, so gut. Ich würde Sie aber um eines ersuchen: Schauen Sie sich einmal die Gehsteige, viele Gehsteige in Wiens, sagen wir einmal, Gründerzeitvierteln an. Und bevor wir prestigeträchtige Flanierzonen schaffen, wo man dann Tafeln enthüllt, die Informationen bieten, die sich eh jeder sehr locker zusammensuchen kann, würde ich sagen: Schauen Sie sich doch lieber einmal darum um, dass die Menschen von ihrem Wohnhaus, wenn sie schlecht gehen können, bis zur nächsten Einkaufsmöglichkeit gehen können, ohne stolpern zu müssen. Denn wir haben genug Gehsteige, wo mit einem Rollator drüberzufahren, wirklich ein Problem ist. Da redet man sich dann sehr gern auf die Hausherren aus (Beifall bei der FPÖ.), auf die Hauseigentümer, deren Aufgabe das wäre. Also ich bin überzeugt, wenn es der Stadt Wien ein Anliegen ist, dass wir überall Gehwege und Gehsteige haben, die man gut bewältigen kann, auch wenn man vielleicht nicht fürs ganze Leben, aber temporär eine Einschränkung in der Mobilität hat, das ist ja sehr vielfältig. Es können alte Menschen sein. Es können Menschen nach einem Unfall sein. Es kann leider für viele fürs ganze Leben sein. Und auf der anderen Seite kann auch eine Behinderung wieder vorbeigehen. Ich glaube, die Menschen wollen das selber gar nicht, immer nur als die Ärmsten der Armen bezeichnet zu werden. Ich glaube, wenn man ihnen ihr Leben lebenswert macht, und dazu gehört zum Beispiel auch die Mobilität, dann sind das oft sehr glückliche, ausgeglichene Menschen, an denen man sich durchaus ein Beispiel nehmen kann.

 

Sehr geehrte Damen und Herren von der SPÖ! Es müssen nicht immer die großen Würfe sein. Es sind oft die kleinen Dinge, die den Menschen das Leben schwer machen, die Barrieren bilden. Und ich appelliere sehr dringend an Sie: Nehmen Sie sich auch dieser Anliegen der Menschen an. Dann können Sie Wien sicher ein gutes Stück barrierefreier machen. Dann können Sie sicher für viele Menschen das Leben lebenswerter machen. Das sind keine Wahlkampftöne, sondern das hätte ich Ihnen vor einem Jahr genauso gesagt, und das werde ich Ihnen in drei Jahren sagen, wenn Sie sich dahin gehend nicht ändern. Das heißt, wir können sehr viel oft mit kleinen Maßnahmen, aber auch mit Aufmerksamkeit gegenüber den Wünschen unserer Mitbürger tun. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag Dietbert Kowarik: Zum Wort gemeldet ist die Frau GRin Mörk. Ich erteile das Wort.

 

17.08.21

GRin Gabriele Mörk (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Gleiche Chancen zu haben und selbstbestimmt leben zu können, das ist für uns mehr als nur ein Schlagwort. Nicht die FPÖ muss die barrierefreie Nutzung in Wien herstellen, denn die SPÖ, die Regierungsparteien tun das schon seit längerer Zeit. Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, reden über Barrierefreiheit. Wir setzen sie jedoch um. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Über den Etappenplan wurde jetzt schon hinlänglich gesprochen und ich möchte ihn nicht mehr wiederholen. Jedoch möchte ich darauf hinweisen, dass es bezüglich des Etappenplans mit der Interessensvertretung behinderter Menschen einen permanenten Austausch auch über die Umsetzung der Maßnahmen geht. Außerdem gibt es die Antidiskriminierungsstelle und Monitoringstelle der Stadt Wien, die die Einhaltung der Menschenrechte und die Rechte von Menschen mit Behinderung in der Landesregierung überwacht.

 

Barrierefreiheit, das ist ja auch das Thema dieses aktuellen Antrages, im öffentlichen Raum ist aber noch wesentlich mehr. Ich möchte nur einige Sachen in Erinnerung rufen: Bereits seit 2008 sind alle U-Bahn-Stationen mit Aufzügen und Rampen ausgestattet.

 

Seit Herbst 2011 verfügen alle unterirdischen U-Bahn-Stationen über Aufzugsanlagen. Aber diese Anlagen sind auch speziell für blinde Fahrgäste mit taktilen Druckknöpfen in der Brailleschrift ausgestattet, damit die Fahrgäste jeweils wissen, wo die Position des Aufzuges ist. Mit Ausnahme einiger Otto-Wagner-Stationen mit Fliesenböden sind die U-Bahn-Stationen großteils mit taktilen Leitsystemen ausgestattet. Mit diesen wurden zum Beispiel im Jahr 2013 die Stationen Josefstädter Straße, Burggasse und Längenfeldgasse ausgestattet und im heurigen Jahr kommen die Stationen Alser Straße, Währinger Straße und Nußdorfer Straße hinzu. Die Haltestellen der Wiener Lokalbahnen in Wien sind alle barrierefrei zugängig. Seit 2007 ist die gesamte Busflotte der Wiener Linien barrierefrei. Alle U-Bahnen sind zur Gänze barrierefrei und bei den Straßenbahnen ist mittlerweile die Hälfte auf Niederflur umgestellt und diese Anzahl wird jährlich um 20 neue Garnituren erhöht. Zum leichteren Ein- und Aussteigen bei den Straßenbahnstationen und Bushaltestellen wurden Bahnsteigkanten ausgestaltet. Die Wiener Lokalbahnen erhalten ebenfalls barrierefreie Triebfahrzeuge.

 

Ich möchte auch in Erinnerung bringen, dass es seit Dezember 2007 Fahrgastinformationen bei den Haltestellen gibt, an denen man erkennen kann, wann das nächste barrierefreie Fahrzeug kommt. Und ergänzend zum öffentlichen Verkehr gibt es, vom Fonds Soziales Wien getragen, den Fahrtendienst. Schüler- und Regelfahrtendienst stellen sicher, dass Menschen mit Behinderung, denen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich ist, zur Schule beziehungsweise in die Betreuungseinrichtung befördert werden. Darüber

 

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