Gemeinderat,
59. Sitzung vom 29.04.2010, Wörtliches Protokoll -
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große Gönnerin ist: Es bleibt am Bürger hängen!
Viele der längst fälligen Aktionen, die jetzt vor der Wahl von Ihnen
umgesetzt werden, sind eigentlich jahrelange Forderungen der FPÖ, diese wurden
aber konsequent durch die SPÖ abgelehnt. Da ist es egal, ob man mehrere Anträge
in derselben Richtung stellt: Es heißt immer Nein, wenngleich Sie sich dann
doch hinstellen und das wieder als Ihre eigenen Ideen mit teuren Inseraten
verkaufen.
Ein solcher Punkt ist etwa das Abgehen vom Kategoriemietzins, hin zum
wesentlich höheren Richtwertmietzins, denn der steigt erstens alljährlich, und
zweitens beträgt die Differenz jetzt schon zirka 43 Prozent, was ja nicht
ohne ist. Um 43 Prozent ist also der Richtwertmietzins höher als der
Kategoriemietzins, und wir haben heute schon sehr viel darüber gehört, dass es
Leute gibt, die sich auch schon sehr schwer damit tun, den Kategoriemietzins zu
zahlen. Da sind 43 Prozent eine Menge!
Gravierend wirken sich solche Erhöhungen speziell dann aus, wenn es um
die berühmten § 18 Sanierungen geht, wofür die Mietkosten dramatisch
angehoben werden müssen, weil die Mietzinskonten in vielen Fällen leer sind und
die Mieter sich hier wirklich zu Recht fragen, warum das denn eigentlich so
ist. Denn es ist ja jahre- oder jahrzehntelang überhaupt keine Sanierung
durchgeführt worden, trotzdem sind die Mietzinskonten leer. Andererseits wurden
bereits Sanierungen durchgeführt, sie wurden auch abbezahlt, aber vielleicht
wurden diese Sanierungen in einer derart schlechten Weise ausgeführt, dass sie
nach wenigen Jahren aufs Neue gemacht werden müssen, und die Mieter werden
wieder zur Kasse gebeten. Trotz dieser finanziellen Leistungen, die die Mieter
über Jahre und Jahrzehnte erbracht haben, bleiben diese Konten leer, und wieder
hat der Mieter das Bummerl!
Wie das dann in der Realität ausschaut, darf ich Ihnen hier einmal an
einem Beispiel zeigen: Nach Renovierung Mieten verdoppelt - Floridsdorfer
Wohnhausanlage. So konnten sich kaum Reserven ansammeln. Die Miethöhe legte die
Schlichtungsstelle fest, das ist bis September 2011 befristet, dann wird neu
berechnet.
Bei einer anderen Wohnhausanlage wurde festgestellt, dass der bisherige
Richtwert von 4,73 EUR dann auf 9,26 EUR bei der Kategorie angehoben
wird - vielleicht im Moment noch nicht so drastisch. Betrachtet man das bei
einer 50 m²-Wohnung, ist die reine Miete ohne Umsatzsteuer, ohne
Betriebskosten statt 236 EUR dann rund 463 EUR.
Oder noch schlimmer bei der Kategorie C Wohnung, wo die Mieter alle
Investitionen über Bäder, Heizung, Böden, Fenster und so weiter selbst
durchgeführt haben: Die haben bisher bei einer 50 m² Wohnung vielleicht
118 EUR bezahlt und werden dann auf 265 EUR aufgestuft.
Bei der Kategorie A steigt der Kategoriesatz immerhin auch noch von
3,08 EUR auf 7,15 EUR, also auf mehr als das Doppelte.
Aber es bleibt nicht allein bei der stetigen Erhöhung der Mietkosten,
sondern durch nachträgliche Lifteinbauten und die alljährlichen, völlig
unnötigen Energie- und Betriebskostenerhöhungen werden die monatlichen
Mietkosten in kaum mehr leistbare Höhen getrieben. Selbst der Rechnungshof
schreibt, dass keinerlei Notwendigkeit für derartige Gebührenerhöhungen gegeben
ist.
Besonders drastisch wirken sich aber in der letzten Zeit immer mehr jene
Kosten aus, die in den Bereich der Haus- und Gartenbetreuung fallen. Wenn dann
die Kosten steigen, zum Beispiel umgerechnet bei einer Hausbetreuung einer
Wohnhausanlage im Jahre 1979 von 42 000 EUR auf letztendlich
57 000 EUR oder bei der Gartengestaltung, obwohl es immer dieselbe
Fläche und dieselben Leistungen sind, von 2 200 EUR auf
15 000 EUR oder dann noch bei zusätzlicher Gartenbetreuung von
5 000 EUR auf 16 000 EUR steigen, dann hat man wirklich
großen Informationsbedarf den Mietern gegenüber, denn verstehen wird es
niemand. Das Bummerl bleibt also beim Mieter.
Aber bar jeder Realität, denn eines, Herr Stadtrat, muss ich schon
sagen: Sie leben lieber im Olymp der Studien als auf dem Boden der Tatsachen
mit den Bürgern. Sie schreiben dann Briefe an die Mieter, beziehungsweise Ihre
Stellen, in denen Sie darauf verweisen, dass Sie alles tun, um einer sozialen
Kompetenz gerecht zu werden, und führen Mieterhöhungen bis zum Doppelten und
Dreifachen des ursprünglichen Mietzinsniveaus an. Das geht bei Sanierungen
gleich so in einem.
In Mieterversammlungen - und diese gibt es auch nur, wenn sie die Mieter
bei Sanierungen ausdrücklich verlangen, sonst kommen Sie nicht einmal auf die
Idee, dass man die Mieter einbeziehen könnte -, in Mieterversammlungen
informieren Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ, dass jetzt beim
Mietzinsniveau einfach von einem Zinssatz von 3,34 Prozent ausgegangen
wird, aber die Erhöhung auf 6 Prozent, ja vielleicht auf 12 Prozent
durchaus möglich ist. Das wird man gar nicht leugnen, und man wird ja sehen,
wie sich die Dinge entwickeln.
Wenn sich nun aber die Mieter zu Recht wehren, dann kommt ein Brief mit
einer neuerlichen Einladung zu einer Mieterversammlung, und da steht dann
überhaupt völlig groteskerweise drin: Unter Bezugnahme auf das im Februar an
Sie ergangene Schreiben möchten wir Sie nunmehr auch schriftlich darüber
informieren, dass es hierbei leider zu einer fehlerhaften Übermittlung von
Berechnungen gekommen ist. Wir bedauern diesen Umstand sehr. Des Weiteren
konnte mittlerweile der Darlehenszinssatz verringert werden, dadurch sind in
weiterer Folge auch die angeführten Informationen betreffend die
voraussichtlichen Mietzinsvorschreibungen nicht mehr aktuell.
Das heißt, sobald sich jemand wehrt, wird das alles heruntergeschraubt!
Wenn man dann aber wieder in der Zeitung liest, dass es sich letztlich doch
verdoppelt, haben also die Bürger in keinem Fall Rechtssicherheit.
Berechtigt fragen sich die Mieter ja auch, nach
welchen Kriterien diese Berechnungen erfolgen. Gibt es denn überhaupt
Ausschreibungen für Architekten und für
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