Gemeinderat,
57. Sitzung vom 26.02.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 13 von 111
Verpflichtungen im
Zusammenhang mit dem Ausfüllen einer Wahlkarte gestalten und dass die
Wählerinnen und Wähler oder in dem Fall die Abstimmerinnen und Abstimmer
eidesstattlich erklären, dass sie ihre Wahlkarte bis zum Schluss der
Abstimmungslokale, nämlich dem 13. Februar um 18 Uhr ausgefüllt
haben. Eine gesetzeswidrige Rückdatierung einer Wahlkarte – auch darauf haben
wir hingewiesen – würde natürlich auch eine strafbare Handlung darstellen.
Wir haben uns das genau
angeschaut. Ich möchte hier an dieser Stelle ganz klar sagen: Wir teilen Ihre
Vermutung nicht, dass die Briefstimmkarten rückdatiert wurden. Man muss auch
dazu sagen, dass der überwiegende Teil der Briefe, die als Stimmkarten
verwendet wurden, bereits am Montag, dem 15. Februar um 12 Uhr bei
der Zählung dabei waren. Das heißt, an diesem Rücklauftag 2 war der
überwiegende Rückfluss der Stimmkarten bereits bei uns eingelangt. Und – das
wird derzeit sehr oft sehr fälschlich und irrtümlich dargestellt – der
offizielle Abstimmungsschluss war eben der 8. Tag um 14 Uhr, in dem
Fall der 21. Februar um 14 Uhr.
Ich teile Ihre Bedenken
nicht, dass zehntausende Wienerinnen und Wiener ihr Wahlrecht, ihr
Abstimmungsrecht fälschlich genutzt haben, ganz im Gegenteil: Ich halte das für
demokratiepolitisch höchst bedenklich, wenn wir nach gesetzlichen Regelungen,
die vorhanden sind, den Menschen unterstellen, ihr demokratisches Recht nicht
ordentlich gebraucht zu haben. Ganz im Gegenteil: Das ist eine Unterstellung,
und das ist aus meiner Sicht wirklich ausgesprochen bedenklich.
Es ist auch die Aufgabe von
Politikerinnen und Politikern, demokratiepolitische Instrumente zu diskutieren,
sie einzurichten, sie zu reglementieren und auch dann letztendlich zu
beschließen. Ich denke, der richtige Platz hiefür ist der Wiener Gemeinderat
und die Debatte hier. Der falsche Platz für so eine Debatte ist aus meiner
Sicht die Stadtwahlbehörde. Warum? Weil die Stadtwahlbehörde als Behörde agiert
und dort letztendlich ein Ergebnis von den Wählerinnen und Wählern oder von den
Abstimmerinnen und Abstimmern zur Kenntnis zu nehmen hat und zu beschließen
hat. Deswegen war Ihr Vorgehen in der Stadtwahlbehörde für uns
demokratiepolitisch bedenklich.
Sie stellen damit das Recht
des Instruments einer Volksbefragung in Frage. Okay, das kann man gerne
diskutieren. Aber ich denke, es ist auch ein bisschen wehleidig, denn die
Wienerinnen und Wiener haben eindeutig abgestimmt. Wir hatten eine
Wahlbeteiligung von 35,9 Prozent. Es gab über 410 000 Menschen, die
sich beteiligt haben. Sie haben keine Freude mit der Geschichte, mit diesem
demokratiepolitischen Instrument gehabt, aber dass Sie deswegen hergehen und
einen Missbrauch dieses demokratischen Instrumentes unterstellen, dagegen
möchte ich mich auch verwahren.
Ich möchte mich an dieser
Stelle ganz, ganz herzlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
MA 62 bedanken, die in einer hervorragenden Art und Weise diese
Volksbefragung abgewickelt haben. Da gab es keine Zwischenfälle. Und
selbstverständlich war sowohl beim 2. als auch beim 8. Tag ein ganz großes
Augenmerk darauf gerichtet, ob sozusagen die eidesstattlichen Erklärungen
stimmen, ob sie unterschrieben wurden, ob der Ort angegeben wurde, die Zeit angegeben
wurde. Wir konnten in keiner Art und Weise einen Missbrauch bei der Auszählung
der Stimmen letztendlich feststellen. (Beifall bei der SPÖ.)
Vorsitzender GR Godwin Schuster:
Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn GR Dipl-Ing Margulies gestellt.
GR Dipl-Ing Martin Margulies
(Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Es ist natürlich
bedauerlich, dass Sie für die Beantwortung zehn Minuten Zeit haben und ich
jetzt gerade nur zwei, um zu erwidern, da doch einiges falsch war und die Frage
an sich: Wie wollen Sie hinkünftig verhindern, dass das nicht passiert?,
überhaupt nicht beantwortet wurde. Vielleicht auch für die Damen und Herren auf
der Galerie ganz kurz: Was war die Frage? Wie erklären Sie sich angesichts
dessen, dass sehr viele Wahlkarten erst nach Wahlschluss – also nach Schluss
der offiziellen Wahlhandlung – abgegeben wurden ... Ich will das jetzt
präzisieren: Sie sagen, zwei Drittel der Wahlkarten sind rechtzeitig
eingelangt. Ja, das stimmt. Aber rund ein Fünftel aller Stimmen wurde Dienstag,
Mittwoch oder Donnerstag erst abgegeben. Mehr als 80 000 Stimmen wurden
erst ... (GR Dr Kurt Stürzenbecher: Woher wollen Sie das
wissen?) – Das weiß ich deshalb, weil der Leiter der Wahlbehörde, so wie in
der Wahlbehörde vereinbart und wie auch das Gesetz es vorsieht, jeden Tag eine
Zählung machen muss, wie viele Stimmen zu welchem Zeitpunkt in der Wahlbehörde
eingelangt sind. Und wenn am Donnerstag, 5 Tage nach der Wahl 55 000
Stimmen bei der Wahlbehörde einlangen, dann bedeutet das im Regelfall mit Ausnahmen
– das bestätige ich –, dass zumindest 50 000 dieser 55 000 Stimmen
dienstags oder mittwochs in die Postkästen in Wien eingeworfen wurden.
Und der zweite Punkt ist,
dass diese Stimmen und weitere 20 000 auch noch nachher in die Postkästen
eingeworfen wurden.
Ein Punkt zur Unterscheidung
noch: Wen ich wähle und ob ich überhaupt wähle, ist ein und dieselbe
Entscheidung. (GR Karlheinz Hora: Wo ist die Frage?) Tut euch das so
weh, dass ihr mich ständig unterbrechen wollt, dass ihr demokratiepolitisch
nicht einmal in der Lage seid, sinnvoll eine Volksbefragung durchzuführen und
Millionen zu vergeuden? Und dann regt ihr euch noch auf, wenn man der Meinung
ist, man könnte es besser machen! (Beifall bei GRÜNEN, ÖVP und FPÖ.)
Meine Frage: Angesichts dessen, dass das
Innenministerium in Bezug auf Oberösterreich festgestellt hat, dass es
überhaupt kein Problem ist, dass die Wahlkarten am Wahlschluss eingelangt sein
müssen, weil keine Auslandsösterreicher und Auslandsösterreicherinnen bei
Landtagswahlen stimmberechtigt sind, womit sozusagen sichergestellt wäre, dass
taktisches Nachwählen verhindert werden kann – und es gibt möglicherweise
einige umstrittene Bezirke bei der nächsten
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