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Gemeinderat, 57. Sitzung vom 26.02.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 111

 

Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Ausfüllen einer Wahlkarte gestalten und dass die Wählerinnen und Wähler oder in dem Fall die Abstimmerinnen und Abstimmer eidesstattlich erklären, dass sie ihre Wahlkarte bis zum Schluss der Abstimmungslokale, nämlich dem 13. Februar um 18 Uhr ausgefüllt haben. Eine gesetzeswidrige Rückdatierung einer Wahlkarte – auch darauf haben wir hingewiesen – würde natürlich auch eine strafbare Handlung darstellen.

 

Wir haben uns das genau angeschaut. Ich möchte hier an dieser Stelle ganz klar sagen: Wir teilen Ihre Vermutung nicht, dass die Briefstimmkarten rückdatiert wurden. Man muss auch dazu sagen, dass der überwiegende Teil der Briefe, die als Stimmkarten verwendet wurden, bereits am Montag, dem 15. Februar um 12 Uhr bei der Zählung dabei waren. Das heißt, an diesem Rücklauftag 2 war der überwiegende Rückfluss der Stimmkarten bereits bei uns eingelangt. Und – das wird derzeit sehr oft sehr fälschlich und irrtümlich dargestellt – der offizielle Abstimmungsschluss war eben der 8. Tag um 14 Uhr, in dem Fall der 21. Februar um 14 Uhr.

 

Ich teile Ihre Bedenken nicht, dass zehntausende Wienerinnen und Wiener ihr Wahlrecht, ihr Abstimmungsrecht fälschlich genutzt haben, ganz im Gegenteil: Ich halte das für demokratiepolitisch höchst bedenklich, wenn wir nach gesetzlichen Regelungen, die vorhanden sind, den Menschen unterstellen, ihr demokratisches Recht nicht ordentlich gebraucht zu haben. Ganz im Gegenteil: Das ist eine Unterstellung, und das ist aus meiner Sicht wirklich ausgesprochen bedenklich.

 

Es ist auch die Aufgabe von Politikerinnen und Politikern, demokratiepolitische Instrumente zu diskutieren, sie einzurichten, sie zu reglementieren und auch dann letztendlich zu beschließen. Ich denke, der richtige Platz hiefür ist der Wiener Gemeinderat und die Debatte hier. Der falsche Platz für so eine Debatte ist aus meiner Sicht die Stadtwahlbehörde. Warum? Weil die Stadtwahlbehörde als Behörde agiert und dort letztendlich ein Ergebnis von den Wählerinnen und Wählern oder von den Abstimmerinnen und Abstimmern zur Kenntnis zu nehmen hat und zu beschließen hat. Deswegen war Ihr Vorgehen in der Stadtwahlbehörde für uns demokratiepolitisch bedenklich.

 

Sie stellen damit das Recht des Instruments einer Volksbefragung in Frage. Okay, das kann man gerne diskutieren. Aber ich denke, es ist auch ein bisschen wehleidig, denn die Wienerinnen und Wiener haben eindeutig abgestimmt. Wir hatten eine Wahlbeteiligung von 35,9 Prozent. Es gab über 410 000 Menschen, die sich beteiligt haben. Sie haben keine Freude mit der Geschichte, mit diesem demokratiepolitischen Instrument gehabt, aber dass Sie deswegen hergehen und einen Missbrauch dieses demokratischen Instrumentes unterstellen, dagegen möchte ich mich auch verwahren.

 

Ich möchte mich an dieser Stelle ganz, ganz herzlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MA 62 bedanken, die in einer hervorragenden Art und Weise diese Volksbefragung abgewickelt haben. Da gab es keine Zwischenfälle. Und selbstverständlich war sowohl beim 2. als auch beim 8. Tag ein ganz großes Augenmerk darauf gerichtet, ob sozusagen die eidesstattlichen Erklärungen stimmen, ob sie unterschrieben wurden, ob der Ort angegeben wurde, die Zeit angegeben wurde. Wir konnten in keiner Art und Weise einen Missbrauch bei der Auszählung der Stimmen letztendlich feststellen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn GR Dipl-Ing Margulies gestellt.

 

GR Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Es ist natürlich bedauerlich, dass Sie für die Beantwortung zehn Minuten Zeit haben und ich jetzt gerade nur zwei, um zu erwidern, da doch einiges falsch war und die Frage an sich: Wie wollen Sie hinkünftig verhindern, dass das nicht passiert?, überhaupt nicht beantwortet wurde. Vielleicht auch für die Damen und Herren auf der Galerie ganz kurz: Was war die Frage? Wie erklären Sie sich angesichts dessen, dass sehr viele Wahlkarten erst nach Wahlschluss – also nach Schluss der offiziellen Wahlhandlung – abgegeben wurden ... Ich will das jetzt präzisieren: Sie sagen, zwei Drittel der Wahlkarten sind rechtzeitig eingelangt. Ja, das stimmt. Aber rund ein Fünftel aller Stimmen wurde Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag erst abgegeben. Mehr als 80 000 Stimmen wurden erst ... (GR Dr Kurt Stürzenbecher: Woher wollen Sie das wissen?) – Das weiß ich deshalb, weil der Leiter der Wahlbehörde, so wie in der Wahlbehörde vereinbart und wie auch das Gesetz es vorsieht, jeden Tag eine Zählung machen muss, wie viele Stimmen zu welchem Zeitpunkt in der Wahlbehörde eingelangt sind. Und wenn am Donnerstag, 5 Tage nach der Wahl 55 000 Stimmen bei der Wahlbehörde einlangen, dann bedeutet das im Regelfall mit Ausnahmen – das bestätige ich –, dass zumindest 50 000 dieser 55 000 Stimmen dienstags oder mittwochs in die Postkästen in Wien eingeworfen wurden.

 

Und der zweite Punkt ist, dass diese Stimmen und weitere 20 000 auch noch nachher in die Postkästen eingeworfen wurden.

 

Ein Punkt zur Unterscheidung noch: Wen ich wähle und ob ich überhaupt wähle, ist ein und dieselbe Entscheidung. (GR Karlheinz Hora: Wo ist die Frage?) Tut euch das so weh, dass ihr mich ständig unterbrechen wollt, dass ihr demokratiepolitisch nicht einmal in der Lage seid, sinnvoll eine Volksbefragung durchzuführen und Millionen zu vergeuden? Und dann regt ihr euch noch auf, wenn man der Meinung ist, man könnte es besser machen! (Beifall bei GRÜNEN, ÖVP und FPÖ.)

 

Meine Frage: Angesichts dessen, dass das Innenministerium in Bezug auf Oberösterreich festgestellt hat, dass es überhaupt kein Problem ist, dass die Wahlkarten am Wahlschluss eingelangt sein müssen, weil keine Auslandsösterreicher und Auslandsösterreicherinnen bei Landtagswahlen stimmberechtigt sind, womit sozusagen sichergestellt wäre, dass taktisches Nachwählen verhindert werden kann – und es gibt möglicherweise einige umstrittene Bezirke bei der nächsten

 

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