Gemeinderat,
56. Sitzung vom 27.01.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 27 von 93
Integration,
die man in der Präsidiale zum Schwerpunktthema bestimmt hat. Dabei geht es
nicht nur um das Versagen der Landesregierung und auch nicht nur um das
Versagen der Bundesregierung, sondern vor allem um das Versagen der dritten
Gewalt im Staat, der richterlichen Gewalt, der Judikative.
Es hat ein Skandalurteil gegeben, und ich meine, es ist ein gutes
Zeichen, dass alle Fraktionen in diesem Haus, von Grün über Rot, Schwarz und
Blau, hier die Stimme erhoben haben, um den Anfängen zu wehren, wenn fremdes
Recht aus archaischen Rechtsbeständen in unser Rechtssystem einzufließen droht.
Sie wissen, worum es geht, nämlich um ein Fehlurteil: Jemand, der seine
Frau fast erschlagen hat, konnte nur wegen Totschlags angeklagt werden, weil es
sich um eine angeblich allgemein begreifliche Gemütserregung handle, wenn ein
Türke seine Frau fast erschlägt, weil er eben aus einem Land kommt, in dem
andere Moralvorstellungen gelten und die Frau eine sehr schlechte Stellung hat.
Meine Damen und Herren! Schauen wir über unsere Grenzen in andere
europäische Länder! Das ist ja kein Einzelfall! In Deutschland etwa hat es ein
ähnliches Urteil gegeben. In Frankfurt wurde einer Frau sogar die Scheidung
verweigert, weil – man höre! – die Frau damit rechnen musste, dass
ihr Mann, der in einem islamisch geprägten Land aufgewachsen ist, sein
verbrieftes Züchtigungsrecht auch ausübt. – Das sind die Worte einer
deutschen Richterin.
Meine Damen und Herren! Das schaut sehr ähnlich wie unser Urteil aus!
Wir sind schon so weit, dass deutsche Gerichte und österreichische Gerichte
ihre Rechtsprechung mit dem Koran begründen. Das deutsche Gericht spricht
wörtlich von Sure 4 Vers 34 des Koran.
Meine Damen und Herren! Schauen wir auch nach Frankreich, wo es immer
wieder Unruhen in den Vorstädten, in den Banlieues, gibt. Die französischen
Behörden nennen die Polygamie als Ursache, weil die Kinder, die aus polygamen
Familien kommen und mit vier Müttern und 25 Geschwistern aufwachsen müssen,
verhaltensauffällig, nicht vermittelbar und daher arbeitslos sind und dann
natürlich gewalttätig werden und an Ausschreitungen teilnehmen.
In Deutschland ist die Entwicklung überhaupt noch weiter gediehen, sie
ist wirklich besorgniserregend. Die Deutschen machen ja bekanntlich alles mit
besonderer Gründlichkeit, und daher ist man in Deutschland schon so weit, dass
dort bereits Zweit-, Dritt- und Viertfrauen in der Sozialversicherung
beitragsfrei mitversichert sind. Und das deutsche Sozialministerium hat auch
eine Weisung herausgegeben, wonach polygame Ehen anzuerkennen sind, wenn sie
dem Heimatrecht des Gatten entsprechen.
Meine Damen und Herren! Es ist natürlich richtig, wenn die Regierung
jetzt vorangeht und von Menschen, die zu uns kommen, die Beherrschung der
deutschen Sprache verlangt. Aber all diese Beispiele zeigen, dass das noch viel
zu wenig ist und dass wir von den Zuwanderern verlangen müssen, dass sie sich
zu unserem Wertesystem, zu unseren Grundsätzen und zu unserer Gesellschaftsordnung
bekennen.
Ich bringe heute einen Antrag ein, der besagt, dass wir wollen, dass
jeder Einwanderer sich zu unseren Wertvorstellungen und Grundprinzipien und
auch zum Vorrecht des staatlichen Rechts betreffend Gleichberechtigung von Mann
und Frau bekennen muss. Wir wollen, dass jeder Einwanderer eine solche
Bekenntnisurkunde unterschreiben muss. Dann folgt ein 15-jähriger
Beobachtungszeitraum, und wer in diesen 15 Jahren dagegen verstößt, kann die
Staatsbürgerschaft natürlich nicht erhalten. Nach unserer Auffassung soll die
Staatsbürgerschaft nämlich erst am Ende eines langen und erfolgreichen
Integrationsprozesses verliehen werden.
Meine Damen und Herren! Eine solche Bekenntnisurkunde ist
verfassungskonform und auch EU-konform. Eine solche Urkunde ist daher in vielen
Ländern bereits gültig und in Kraft, etwa in Baden-Württemberg.
Eine solche Bekenntnisurkunde ermöglicht aber noch etwas, nämlich die
Aberkennung der Staatsbürgerschaft, und zwar genau dann, wenn der neue
Staatsbürger gegen diese Grundsätze verstößt. Dann hat er nämlich gegen sein
Bekenntnis verstoßen und hat die Behörde bei der Verleihung der
Staatsbürgerschaft schwer getäuscht, und diese Täuschung ist der juristische
Ansatzpunkt für den Entzug der Staatsbürgerschaft. Dieses Modell wurde von
Verfassungsrechtlern ausgearbeitet und wird von Verfassungsrechtlern empfohlen.
Meine Damen und Herren! Es gibt heute überall in Europa diese
besorgniserregende Entwicklung, dass Rechtselemente aus anderen, weit
entfernten Kulturkreisen durch die Massenzuwanderung aus diesen Ländern langsam
in unser Rechtssystem einfließen. Es handelt sich hiebei um Rechtselemente, die
wir Gott sei Dank durch die Aufklärung und durch den Kommunismus in Europa
längst überwunden haben beziehungsweise überwunden zu haben glaubten.
Meine Damen und Herren! Es sind dies Rechtselemente, die wir uns
politisch wirklich nicht wünschen können, Rechtsbestände, die vielleicht im
Mittelalter noch Gültigkeit hatten wie etwa die Schlechterstellung der
Frauen. – Ich frage mich: Wünschen wir uns das wirklich? Wollen Sie
wirklich, dass solche Rechtselemente langsam bei uns wieder Geltung erlangen?
Ich bringe daher den Beschlussantrag ein:
„Der Wiener Gemeinderat fordert die Bundesregierung auf, die
Voraussetzung für eine solche Bekenntnisurkunde zu schaffen.“
Meine Damen und Herren! Stimmen Sie doch diesem Antrag zu! Setzen wir
ein politisches Signal, dass die Menschen, die zu uns kommen und bei uns
bleiben wollen, sich auch an unsere Grundordnung und an unsere Werte halten
müssen! (Beifall bei der FPÖ.)
Meine
Damen und Herren! Es gibt in der Rechtsprechung auch positive Beispiele. So hat
etwa in Düsseldorf ein Richter die Pflicht zum gemeinsamen Schulschwimmen
auferlegt. – Schauen wir nach Wien: In Wien sind wir längst nicht so weit!
Wir gehen hier in die andere Richtung: Bei mir im 10. Bezirk gibt es im
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular