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Gemeinderat, 19. Sitzung vom 29.03.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 71

 

GRin Claudia Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Herr Stadtrat, das vorliegende OGH-Urteil hat ja einige Defizite im Mieterschutz aufgezeigt, die vor allem auf die Aushöhlung durch die schwarz-blau-orange Bundesregierung, aber auch durch die davor agierenden großen Koalitionen zurückzuführen sind. Auch im Regierungsabkommen der neuen Bundesregierung gibt es eigentlich im Bezug auf Mieterschutz nur sehr vage Ankündigungen und Absichtserklärungen.

 

Meine Frage nun an Sie: Wie und in welcher Weise werden Sie sich bei der rot-schwarzen Bundesregierung für die Verbesserung des Mieterschutzes einsetzen?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Also wir werden unsere Möglichkeiten selbstverständlich einsetzen, um im Bereich des Mieterschutzes weitere Akzente zu setzen. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes im Teilanwendungsbereich und die noch kommende Entscheidung des Obersten Gerichtshofes im Vollanwendungsbereich sind für uns Gelegenheit, auch darüber zu diskutieren, welche Möglichkeiten wir als Initiative auch auf Bundesebene setzen können, weil für uns in Wien Mieterschutz absolute Priorität hat. Das fordern wir auf politischer Ebene, und wir versuchen das dort, wo wir können, auch als Vertreter der Vermieter über Wiener Wohnen einzuhalten und mit den Mieterinnen und Mietern entsprechende Lösungen zu finden, insbesondere auch in den jetzt vom Obersten Gerichtshof getroffenen Entscheidungen.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke. – Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn GR Ing Mag Dworak gestellt. Ich bitte darum.

 

GR Ing Mag Bernhard Dworak (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Stadtrat, es ist Ihnen ja sicher bekannt, dass von den 40 von der Arbeiterkammer beantragten Punkten 39 sozusagen positiv für die Arbeiterkammer ausgegangen sind.

 

Einer der Punkte betrifft unter anderem die Frage – Sie haben schon in Ihrer vorherigen Beantwortung davon gesprochen, dass Sie neue OGH-Entscheidungen erwarten –: Wie sehr darf ein Mietobjekt bei der Rückstellung abgewohnt sein – das ist immer wieder eine Diskussion –, beziehungsweise inwieweit sind die baulichen Veränderungen des Mietgegenstandes nach Beendigung des Mietvertrages zu entfernen und in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.

 

Die neu gegründete Mieterbeiratsplattform beziehungsweise die jetzt in Gründung befindliche Mieterbeiratsplattform bemängelte in einem öffentlichen Treffen, dass viele Verbesserung nach Rückstellungen der Wohnung an Wiener Wohnen von Handwerkern im Rahmen der Umbauten der Rückstellungen herausgerissen werden und so zusätzliche Kosten für Wiener Wohnen entstehen. Dies betrifft vor allem Fußböden, Fenster, Armaturen und auch Thermen.

 

Jetzt ist meine Frage an Sie: Wie werden Sie diesen Unfug, der ja doch mit hohen und unnötigen Kosten für Wiener Wohnen behaftet ist, abstellen?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Herr Stadtrat, bitte.

 

Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Ich habe bereits in Auftrag gegeben, dass wir uns intensiv mit der Frage Begleitung der Aufträge, die Kontrahenten ausführen, beschäftigen werden, nämlich erstens mit der Frage, wann es diese Aufträge gibt, zweitens, wie diese Aufträge ausgeführt werden, und drittens in welchem Zeitrahmen diese Aufträge ausgeführt werden. Das wird auch ein Schwerpunkt der nächsten Monate sein. Wir haben auch bereits einen Pilotversuch in einem Wiener Bezirk laufen, wo Kontrahentenfirmen gemeinsam mit uns nach Lösungen suchen. Ich lege großen Wert darauf, dass wir diese neuen Überlegungen auch gemeinsam mit den Firmen, mit der Wirtschaftskammer, auch mit den Kontrahenten vereinbaren. Das wird aber auch Gegenstand der kommenden neuen Kontrahentenverträge sein, und wir werden uns diesen Umstand genau ansehen.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke. Die 4. Zusatzfrage wird von Herrn GR Dkfm Dr Maurer gestellt.

 

GR Dkfm Dr Ernst Maurer (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Zur allgemeinen Frage der Wohnungskosten: Qualitativ hochwertiger Wohnungsbau und erschwinglicher Wohnungsbau sind ja oftmals Widersprüche. Mich würde interessieren, welche Maßnahmen setzt Wiener Wohnen, um möglichst beide Ziele zu erreichen?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Wiener Wohnen hat bereits in den letzten Jahren hier eine ganze Reihe von Maßnahmen gesetzt. Ich möchte nur daran erinnern, dass alleine in den Jahren 2000 bis 2006 mehr als 2 800 Millionen EUR investiert worden sind in Umbauten, in Gebäudeerhaltung und -instandsetzung, aber auch in den Schwerpunktbereich Betrieb von Aufzügen. Es sind rund 3 500 Wohnungen pro Jahr, die in einem Gesamtvolumen von 111 Millionen EUR in ihrem Standard verbessert werden. Das sind vor allem Wohnungen, die beispielsweise noch über keine Zentralheizung, über kein Bad verfügen, die auch saniert werden mit diesem doch sehr hohen finanziellen Aufwand, den die Stadt Wien und Wiener Wohnen leisten.

 

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass wir hier auch eine besondere Aktion haben im Bereich der Installierung von Sicherheitstüren. Auch dieses Maßnahmenpaket wird von der Stadt Wien sehr stark unterstützt und finanziell gefördert.

 

Wichtig – da möchte ich auf den zweiten Teil Ihrer Frage noch besonders Bezug nehmen – ist der Umstand, dass die Mieterinnen und Mieter weder einen Baukostenbeitrag noch eine Mietzinsvorauszahlung zu leisten haben. Das heißt, die Mieterinnen und Mieter haben nur die monatlichen Mietbelastung von 4,17 EUR zu begleichen, und das ist nach einer Studie der Arbeiterkammer in etwa die Hälfte von dem, was vergleichbare Wohnungen am freien Markt kosten.

 

Also Sie sehen, Herr Abgeordneter, dass durch die

 

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