Gemeinderat,
14. Sitzung vom 22.03.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 81
Zeiten, in denen wir weniger an den Bund abliefern müssen -,
die FSME-Impfung den Jugendlichen vielleicht auch in anderer Form anzubieten.
Mir als Ärztin ist so etwas immer ein Anliegen - das können Sie sich vorstellen
-, aber derzeit besteht diese Form des Angebots nicht.
Aber man kann sicher auch die Frage betreffend die
Impfungen für Fernreisen in irgendeiner Weise in Erwägung ziehen, da ja jetzt an
viel mehr Orten Impfungen für Fernreisen in qualifiziertem Ausmaß angeboten
werden. Zu einem Zeitpunkt, als die Fernreisen noch viel seltener waren als
heute, hat man ja kaum irgendwo entsprechende Beratung und Betreuung gefunden.
Das hat sich zum Glück geändert. Daher - wir werden darüber, wenn Sie es wollen,
vielleicht auch im Gesundheitsausschuss diskutieren - kann man solche
Änderungen durchaus auch in Erwägung ziehen.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Die dritte Zusatzfrage stellt Frau GRin Dr Pilz.
GRin Dr Sigrid Pilz
(Grüner Klub im Rathaus): Frau Stadträtin!
Sie
haben uns sehr ausführlich erklärt, dass es Aufgabe des Arbeitgebers ist, für
den entsprechenden Schutz der Bediensteten vor Infektionskrankheiten vorzusorgen.
Sie als Gesundheitsstadträtin müssten aber auch ein offenes Ohr dafür haben,
dass alle Kinder und alle Bediensteten, die in diesem Bereich arbeiten, in der
Stadt geschützt sind.
Daher
meine Frage: Können Sie sich - unbeschadet dieser fraglos zutreffenden
Rechtslage - vorstellen, für private Träger von Kindertagesheimen und Kindergärten
eine Refundierung dieser Kosten für die Hepatitis-A-Impfung vorzunehmen, um den
Schutz der Kinder und der dort beschäftigten Kindergärtnerinnen zu gewährleisten?
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin!
Es kann wirklich nicht sein,
dass man die Arbeitgeber aus ihrer Verantwortung für ihre Dienstnehmer entlässt.
Wir haben uns auf der einen Seite gegen Selbstbehalte für Kranke gewehrt, weil
man gesagt hat, das führt zu einem Ungleichverhältnis zwischen dem, was Arbeitgeber
und Dienstnehmer beizutragen haben. Ich kann mir daher eigentlich nicht
vorstellen, dass wir die Dienstgeber aus dieser Verantwortung für die Gesundheit
ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bereichen, wo eine erhöhte
Infektionsgefahr besteht, entlassen. Es ist in diesem Fall nicht so eine massive
Infektionsgefahr, es ist eine geringe. Trotzdem würde ich es empfehlen, die
Impfung durchzuführen, so wie ich auch dafür bin, dass wir es im Rahmen der
Gemeinde Wien machen.
Aber dass man jeden Dienstgeber aus seiner Verpflichtung,
aus seiner Verantwortung für seine Dienstnehmer entlässt, das halte ich für gar
keine gute Strategie.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke schön. - Die vierte Zusatzfrage stellt
Frau GRin Lakatha.
GRin Ingrid Lakatha
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Frau Stadträtin!
Ich
muss sagen, ich bedauere Ihre Aussage, dass diese Gratisimpfung erst im Laufe
dieses Jahres kommen wird, denn im Ausschuss haben Sie eigentlich zugesagt,
dass es im ersten Halbjahr sein wird. Ein Zeitraum von sechs Monaten macht ja
doch auch einen gewissen Unterschied.
Ich
möchte Sie jetzt fragen, ob es im Sinne dieser Gratisimpfung möglich sein soll,
dass die Impfung auch über niedergelassene Ärzte verabreicht werden kann.
Können Sie sich das vorstellen?
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Wenn die Kosten vom Dienstgeber, von der
Gemeinde Wien übernommen werden, so sind natürlich da, wenn wir das in unseren
Gesundheitsämtern verabreichen, auch jene Kosten inkludiert, die durch die
Anstellungsverhältnisse der Ärzte bestehen. Ich müsste wesentlich mehr bezahlen,
wenn wir diese Impfungen ausgliedern würden. Da wir verpflichtet sind, mit den
Geldern der Steuerzahler sparsam umzugehen, muss ich versuchen, das im Bereich
des Gesundheitsamts durchzuführen.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke schön. - Die 4. Anfrage ist somit
beantwortet.
Wir kommen zur 5. Anfrage (FSP/01361/2002/0003-KFP/GM). Sie ist von Frau GRin Mag Unterreiner
an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft
gerichtet: Die von Ioan Holender 1997
gestartete Aktion der Verhängung des 1955 von Rudolf Hermann Eisenmenger
gestalteten Eisernen Vorhangs in der Wiener Staatsoper geht heuer zu Ende. Eine
Initiative der Kunsthistorikerin Maria Mißbach will nun dem ursprünglichen
Kunstwerk seine Bedeutung wiedergeben. Der Eiserne Vorhang ist - so wie die
gesamte Oper - nicht nur für Hunderte von Opernfreunden ein Symbol für den
österreichischen Wiederaufbau, sondern vor allem für die Wiener Bevölkerung, da
sie das Blattgold für das Kunstwerk gespendet hatte. Wenn Sie auch als Wiener
Kulturstadtrat nicht unmittelbar für die politischen Entscheidungen, die
Staatsoper betreffend, verantwortlich sind, so ist doch Ihre Meinung zu diesem
Thema von Interesse. Was sagen Sie zur Unterschriftenaktion, "das
Gesamtkunstwerk Staatsoper als Zeugnis und Dokument des österreichischen
Wiederaufbaus in der geschlossenen damals errichteten Form zu erhalten"?
Bitte.
Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny: Sehr geehrter Herr Vorsitzender!
Die Frau Gemeinderätin wollte von mir im Zusammenhang
mit der Gestaltung des so genannten eisernen Vorhangs in der Wiener Staatsoper
und einer damit im Zusammenhang stehenden Bürgerinitiative wissen, ob ich diese
Initiative unterstütze. - Ich sage das nur, weil einige Zuschauer hier sind,
die vielleicht nicht wissen, was die eigentliche Frage ist, die ich beantworte,
was ich hiermit tue:
Sehr geehrte Frau Gemeinderätin! Sie haben Recht
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