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Gemeinderat, 13. Sitzung vom 20.03.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 36

 

Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Herr Gemeinderat!

 

Ich habe natürlich Ihre Aussendungen gelesen. Ich wundere mich, dass Sie als Gemeinderat und ehemaliger Ausschussvorsitzender nicht darüber Bescheid wissen, dass die Mitsprache des Gemeinderats so weit geht, dass er den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan zu beschließen hat. Also frage ich mich, was denn an noch stärkerer Mitsprache für den Gemeinderat organisiert werden soll, als das Recht, die Beschlussfassung herbeizuführen.

 

Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Danke. - Die 2. Anfrage (FSP/01093/2002/0009-KFP/GM) wurde von Herrn GR Josef Wagner gestellt und ist an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung und Verkehr gerichtet: Dem Bezirk und den Bezirksbewohnern wurde in der öffentlichen Auflage zum PD 7320 von der MA 21A ein offensichtlich nicht realistischer Entwurf betreffend des historisch und unter Schutz stehenden Gebäudes Praterstraße 20 vorgelegt, welcher kurz darauf abgeändert wurde, ohne ein neuerliches Verfahren gemäß § 2 BO durchzuführen. Werden Sie, wie im Bereich der MA 21B, wo wegen ähnlicher Vorgänge Kontrollen angeordnet wurden, solche auch im Bereich der MA 21A anordnen?

 

Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Herr Gemeinderat!

 

Die Liegenschaft Praterstraße 20/Aspangbrückenstraße 1 liegt in einer Schutzzone. Sie ist seitens des Bundesdenkmalamts nicht als Denkmal qualifiziert. Der Entwurf des Plandokuments ist öffentlich aufgelegt und zur Stellungnahme in der Form übermittelt worden, dass in der Schutzzone für die Praterstraße 20 die Bauklasse IV mit dem Hinweis festgelegt war, dass parallel dazu ein Architekturbewerb, ein geladener Wettbewerb, stattfindet und sich das Ergebnis dieses geladenen Wettbewerbs im Endergebnis, im Rotdruck, wieder finden wird.

 

Der Wunsch nach Änderung auf Bauklasse V ist in der öffentlichen Auflage vom Liegenschaftseigentümer eingebracht worden, weil das Ergebnis des Wettbewerbs erbracht hat, dass Teile des Gebäudes in die Bauklasse V hineinragen werden.

 

Die Bauklasse V entspricht den gegenüberliegenden Liegenschaften. Sie werden in der Aspangbrückenstraße sogar noch eine Bauklasse VI vorfinden, direkt angrenzend an dieses Objekt.

 

Das Korinek-Gutachten stellt fest, dass Abänderungen, die keine wesentlichen Veränderungen im Plandokument bewirken, auch nach der öffentlichen Auflage und ohne Wiederholung der Einschaltung des Fachbeirats und des Bezirks vorgenommen werden können, wenn sie dokumentiert und begründet sind. (GR Dr Herbert Madejski: Der Fachbeirat hat das nie beschlossen!) Genau das ist im Akt erfolgt. (GR Dr Herbert Madejski: Nein!) Es war im Akt nachlesbar. (GR Dr Herbert Madejski: Nein, falsch!) Ich denke, dass damit und auch nach Begründung des Kontrollamts, das schon Einschau in diesen Akt gehalten hat, festgestellt wurde, dass das Antragsverfahren korrekt abgewickelt worden ist.

 

Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Die erste Zusatzfrage. Herr GR Wagner, bitte.

 

GR Josef Wagner (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Stadtrat!

 

Sie enttäuschen mich, weil Sie mit Ihrer heutigen Aussage klar machen, dass dieser Fall einer bestellten Flächenwidmung in der Praterstraße 20 offensichtlich nicht mehr untersucht werden soll.

 

Sie sagen heute, das Kontrollamt hat Einsicht genommen. Die Frage ist, welche Materialien und Erkenntnisse dem Kontrollamt damals bei der Einsichtnahme zur Verfügung standen.

 

Fest steht, dass den Bezirksbürgern, dem Bezirk, den Bezirkspolitikern und den Anrainern ein unrealistischer Planentwurf ohne einen Hinweis darauf, dass parallel dazu ein geladenes Architektenverfahren stattfindet, vorgelegt wurde. Fest steht, obwohl Bauklasse IV im Rotdruck ausgewiesen war, sind die Architekten bei ihren Entwürfen bereits von Bauklasse V ausgegangen und dass der Hauseigentümer über eine Stellungnahme eine höhere Bauklasse bekommen hat. Fest steht daher, dass § 2 der Bauordnung nicht eingehalten wurde. Daher ist es selbstverständlich so, dass Sie nicht sagen können, es gab parallel dazu einen Wettbewerb und den wird man berücksichtigen. Solche Fälle sind genau darauf ausgerichtet, den Bürgern etwas vorzugaukeln, sie zu täuschen.

 

Ich glaube, dass wir diesen Fall sehr wohl untersuchen und darauf schauen müssen, dass wir zu einem Ergebnis kommen, wo diese Flächenwidmung in der Form rückgängig gemacht wird.

 

Wenn Sie nur ein bisschen das Ohr am Bürger haben, dann würden Sie - so wie wir täglich - die Meinung der Bürger hören, die sagt, dieser Flächenwidmungsskandal beschränkt sich nicht nur auf einen Beamten, sondern es haben auch andere Dreck am Stecken.

 

Ich frage Sie daher: Sind Sie bereit, diesen Fall unter den neuen Erkenntnissen und Fakten, die vorliegen, untersuchen zu lassen?

 

Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Herr Stadtrat, bitte.

 

Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Herr Gemeinderat!

 

Auch wenn Sie die Frage sehr ausführlich und lange einleiten, ändert es nichts daran, dass ich Ihnen vorhin schon gesagt habe, dass die Überprüfung bereits stattgefunden hat und das Kontrollamt zur Auffassung gelangt ist, dass hier alles mit rechten Dingen zugegangen ist und die Rechtsvorschriften voll eingehalten wurden. (GR Dr Herbert Madejski: Wo steht das?)

 

Wenn Sie auf die Frage der Bürgerinformation eingehen, so wundert mich, dass Ihnen entgangen sein sollte, dass es eine echte Diskussion im Vorfeld dieser Flächenwidmung gegeben hat, wo sich grüne Gemeinderäte und auch ehemalige Nationalratsabgeordnete aus Salzburg, die nicht mehr den Grünen angehören, ganz

 

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