Gemeinderat,
13. Sitzung vom 20.03.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 6 von 36
Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Herr Gemeinderat!
Ich habe natürlich Ihre Aussendungen gelesen. Ich
wundere mich, dass Sie als Gemeinderat und ehemaliger Ausschussvorsitzender
nicht darüber Bescheid wissen, dass die Mitsprache des Gemeinderats so weit
geht, dass er den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan zu beschließen hat. Also
frage ich mich, was denn an noch stärkerer Mitsprache für den Gemeinderat
organisiert werden soll, als das Recht, die Beschlussfassung herbeizuführen.
Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Danke. - Die 2. Anfrage (FSP/01093/2002/0009-KFP/GM) wurde von Herrn GR Josef Wagner
gestellt und ist an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe
Stadtentwicklung und Verkehr gerichtet: Dem
Bezirk und den Bezirksbewohnern wurde in der öffentlichen Auflage zum
PD 7320 von der MA 21A ein offensichtlich nicht realistischer Entwurf
betreffend des historisch und unter Schutz stehenden Gebäudes
Praterstraße 20 vorgelegt, welcher kurz darauf abgeändert wurde, ohne ein
neuerliches Verfahren gemäß § 2 BO durchzuführen. Werden Sie, wie im
Bereich der MA 21B, wo wegen ähnlicher Vorgänge Kontrollen angeordnet
wurden, solche auch im Bereich der MA 21A anordnen?
Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Herr Gemeinderat!
Die Liegenschaft
Praterstraße 20/Aspangbrückenstraße 1 liegt in einer Schutzzone. Sie
ist seitens des Bundesdenkmalamts nicht als Denkmal qualifiziert. Der Entwurf
des Plandokuments ist öffentlich aufgelegt und zur Stellungnahme in der Form
übermittelt worden, dass in der Schutzzone für die Praterstraße 20 die
Bauklasse IV mit dem Hinweis festgelegt war, dass parallel dazu ein
Architekturbewerb, ein geladener Wettbewerb, stattfindet und sich das Ergebnis
dieses geladenen Wettbewerbs im Endergebnis, im Rotdruck, wieder finden wird.
Der Wunsch nach Änderung auf Bauklasse V ist in
der öffentlichen Auflage vom Liegenschaftseigentümer eingebracht worden, weil
das Ergebnis des Wettbewerbs erbracht hat, dass Teile des Gebäudes in die
Bauklasse V hineinragen werden.
Die Bauklasse V entspricht den
gegenüberliegenden Liegenschaften. Sie werden in der Aspangbrückenstraße sogar
noch eine Bauklasse VI vorfinden, direkt angrenzend an dieses Objekt.
Das Korinek-Gutachten stellt fest, dass Abänderungen,
die keine wesentlichen Veränderungen im Plandokument bewirken, auch nach der
öffentlichen Auflage und ohne Wiederholung der Einschaltung des Fachbeirats und
des Bezirks vorgenommen werden können, wenn sie dokumentiert und begründet
sind. (GR Dr Herbert Madejski: Der
Fachbeirat hat das nie beschlossen!) Genau das ist im Akt erfolgt. (GR Dr Herbert Madejski: Nein!) Es war
im Akt nachlesbar. (GR Dr Herbert
Madejski: Nein, falsch!) Ich denke, dass damit und auch nach Begründung des
Kontrollamts, das schon Einschau in diesen Akt gehalten hat, festgestellt
wurde, dass das Antragsverfahren korrekt abgewickelt worden ist.
Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Die erste Zusatzfrage. Herr GR Wagner, bitte.
GR Josef Wagner
(Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Stadtrat!
Sie
enttäuschen mich, weil Sie mit Ihrer heutigen Aussage klar machen, dass dieser
Fall einer bestellten Flächenwidmung in der Praterstraße 20 offensichtlich
nicht mehr untersucht werden soll.
Sie sagen
heute, das Kontrollamt hat Einsicht genommen. Die Frage ist, welche Materialien
und Erkenntnisse dem Kontrollamt damals bei der Einsichtnahme zur Verfügung
standen.
Fest
steht, dass den Bezirksbürgern, dem Bezirk, den Bezirkspolitikern und den
Anrainern ein unrealistischer Planentwurf ohne einen Hinweis darauf, dass
parallel dazu ein geladenes Architektenverfahren stattfindet, vorgelegt wurde.
Fest steht, obwohl Bauklasse IV im Rotdruck ausgewiesen war, sind die
Architekten bei ihren Entwürfen bereits von Bauklasse V ausgegangen und
dass der Hauseigentümer über eine Stellungnahme eine höhere Bauklasse bekommen
hat. Fest steht daher, dass § 2 der Bauordnung nicht eingehalten wurde.
Daher ist es selbstverständlich so, dass Sie nicht sagen können, es gab
parallel dazu einen Wettbewerb und den wird man berücksichtigen. Solche Fälle
sind genau darauf ausgerichtet, den Bürgern etwas vorzugaukeln, sie zu
täuschen.
Ich
glaube, dass wir diesen Fall sehr wohl untersuchen und darauf schauen müssen,
dass wir zu einem Ergebnis kommen, wo diese Flächenwidmung in der Form
rückgängig gemacht wird.
Wenn Sie
nur ein bisschen das Ohr am Bürger haben, dann würden Sie - so wie wir täglich
- die Meinung der Bürger hören, die sagt, dieser Flächenwidmungsskandal
beschränkt sich nicht nur auf einen Beamten, sondern es haben auch andere Dreck
am Stecken.
Ich
frage Sie daher: Sind Sie bereit, diesen Fall unter den neuen Erkenntnissen und
Fakten, die vorliegen, untersuchen zu lassen?
Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Herr Stadtrat, bitte.
Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Herr Gemeinderat!
Auch wenn Sie die Frage sehr ausführlich und lange
einleiten, ändert es nichts daran, dass ich Ihnen vorhin schon gesagt habe,
dass die Überprüfung bereits stattgefunden hat und das Kontrollamt zur Auffassung
gelangt ist, dass hier alles mit rechten Dingen zugegangen ist und die
Rechtsvorschriften voll eingehalten wurden. (GR
Dr Herbert Madejski: Wo steht das?)
Wenn Sie auf die Frage der Bürgerinformation eingehen, so
wundert mich, dass Ihnen entgangen sein sollte, dass es eine echte Diskussion
im Vorfeld dieser Flächenwidmung gegeben hat, wo sich grüne Gemeinderäte und
auch ehemalige Nationalratsabgeordnete aus Salzburg, die nicht mehr den Grünen angehören, ganz
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