Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Eigenmittelersatzdarlehen

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck: Bewilligung, Überprüfung und Administration von Eigenmittelersatzdarlehen
  • Rechtsgrundlage: WWFSG 1989 LGBl. Nr. 18/1989 idgF I. Hauptstück, §§ 17-19a und 27, insbesondere §§ 30, 30a, II. Hauptstück § 52a

Im Zuge des Verfahrens wurden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • AJ-Web (Sozialversicherungsdaten)
  • ZMR (Zentrales Melderegister)

Hinweise

Aufgrund des Akten- und Skartierungsplans der MA 50 werden Ihre personenbezogenen Daten 5 Jahre nach Tilgung des Darlehens gelöscht.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben und für einen Vertragsabschluss erforderlich.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen: Der Antrag auf ein Eigenmittelersatzdarlehen kann nicht bearbeitet werden.

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Magistratsabteilung 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten - Referat Eigenmittelersatzdarlehen

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf:

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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