Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft

Verantwortlicher

Folgende Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden von folgendem Verantwortlichen bereitgestellt:

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten vom oben angeführten Verantwortlichen für folgende Zwecke aufgrund folgender Rechtsgrundlagen verarbeitet werden:

Zweck

Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft

Rechtsgrundlagen

  • Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG), BGBl. Nr. 311/1985 idgF
  • Staatsbürgerschaftsverordnung 1985 (StbV), BGBl. Nr. 329/1985 idgF
  • Zwischenstaatliche Abkommen

Registerabfragen

Im Zuge des Verfahrens werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • Ediktsdatei des Bundesministeriums für Justiz
  • Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP)
  • Firmenbuch
  • Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)
  • Integriertes Zentrales Fremdenregister (IZR)
  • Kriminalpolizeilicher Aktenindex (KPA)
  • SOWISO - Soziales Wien Software
  • Sozialversicherungsdaten (AJ-Web)
  • Strafregister (SA)
  • Verwaltungsstrafenanwendung der Stadt Wien
  • Zentrales Melderegister (ZMR)
  • Zentrales Personenstandsregister (ZPR)
  • Zentrales Staatsbürgerschaftsregister (ZSR)

Übermittlung von personenbezogenen Daten

Zu folgenden Zwecken werden die verarbeiteten personenbezogenen Daten an folgende Empfänger weitergeleitet:

  • Amt der Landesregierung eines anderen Bundeslandes
    Im Falle der Änderung der örtlichen Zuständigkeit Übermittlung des gesamten Aktes
  • Arbeitsmarktservice
    Zur Prüfung der Bemühungen einer Person Arbeit zu finden: z. B. Namen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit
  • Ausländische Vertretungsbehörden
    Überprüfung von Urkunden, Dokumenten und sonstigen Angaben: z. B. Namen, Geburtsdaten, frühere Staatsangehörigkeit, gegebenenfalls belegende Dokumente als Beilage
  • Bezirksverwaltungsbehörde als Abgabenbehörde
    Mitteilung über nicht entrichtete oder zu refundierende Gebühren: z. B. Namen, Adresse
  • Bezirksverwaltungsbehörde als Erhebungs- und Vollstreckungsdienst
    Zur Prüfung des tatsächlichen Aufenthaltsortes: z. B. Namen, Geburtsdaten, Adressen
  • Bezirksverwaltungsbehörde in Gewerbeangelegenheiten
    Für Anfragen bezüglich Mitteilung der Gewerbedaten bzw. ob Vormerkungen betreffend Übertretung nach der Gewerbeordnung oder dem Ausländerbeschäftigungsgesetz bestehen: z. B. Namen, Geburtsdaten, Sozialversicherungsnummer, Adressen, Daten zur Selbstständigkeit (z. B. Firmenname, Firmenstandort, Firmenbuchnummer)
  • Bezirksverwaltungsbehörde als Marktamt
    Anfragen betreffend eines etwaig geführten Gastgewerbebetriebs bzw. zu Klärung vorliegender Verwaltungsübertretungen: z. B. Namen, Geburtsdaten, Adressen, Staatsangehörigkeit, Zeitraum und Ort aktueller und früherer Aufenthalte, Daten zur Selbstständigkeit (z. B. Firmenname, Firmenstandort, Firmenbuchnummer)
  • Bezirksverwaltungsbehörde als Verwaltungsstrafbehörde
    Zur Prüfung einer etwaig verhängten schwerwiegenden Verwaltungsübertretung: z. B. Namen, Geburtsdaten, Adressen, Daten zur Selbstständigkeit (z. B. Firmenname, Firmenstandort, Firmenbuchnummer)
  • Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
    Zur Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen: z. B. Namen, Geburtsdaten, Adressen, Staatsangehörigkeit, Daten zum Aufenthaltsstatus (z. B. Identitätsdokument, Dokumentennummer, Art und Zweck der Aufenthaltsberechtigung, ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum, Gültigkeitszeitraum)
  • Bundesministerium für Europäisches und internationale Angelegenheiten
    Im Falle der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an Diplomaten und deren Familienangehörige zur Prüfung einer möglichen Schädigung der Interessen der Republik: z. B. Namen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit, Adressen
  • Bundesministerium für Inneres
    Zur Prüfung einer Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft im besonderen Interesse der Republik gemäß § 10 Abs. 6 StbG: z. B. Antrag, Antragsbeilagen, Ermittlungsergebnisse
  • Einwanderungsbehörden
    Zur Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen: z. B. Namen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit
  • Finanzamt bzw. die Zollbehörde
    Zur Feststellung etwaiger Steuerpflichten, Rückstände, Finanzvergehen: z. B. Namen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit, Daten zur Selbstständigkeit (z. B. Firmenname, Firmenstandort, Firmenbuchnummer)
  • Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Deutschland
    Zur Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen von deutschen Staatsangehörigen: z. B. Namen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit, Daten zum Identitätsdokument (z. B. Ausweisnummer, ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdatum)
  • Justizbehörden
    Zur Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen: z. B. Namen, Geburtsdaten, Adressen, Staatsangehörigkeit, Daten zur Selbstständigkeit (z. B. Firmenname, Firmenstandort, Firmenbuchnummer)
  • Magistratsabteilung 15 - Stadt Wien Gesundheitsdienst als Gesundheitsbehörde
    Ersuchen um ein amtsärztliches Gutachten zur Prüfung, ob ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand zur Erbringung des Nachweises ausreichender Deutschkenntnisse, der Absolvierung der Staatsbürgerschaftsprüfung und/oder des gesicherten Lebensunterhalts erfüllt ist: z. B. Namen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit, Zweck der Anfrage
  • Meldebehörden
    Zur Prüfung des ununterbrochenen Aufenthalts in Österreich bzw. zur Ermittlung der aktuellen Zustelladresse zwecks Zustellung von Bescheiden und sonstigen Schreiben: z. B. Namen, Geburtsdaten, Adressen
  • Österreichische Berufsvertretungsbehörden (Botschaften, Konsulate) im Ausland
    Im Falle eines Wohnsitzes im Ausland zum Zweck der Zustellung sowie zur Ermittlung bestimmter, den Antrag beeinflussender Umstände: z. B. Namen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit, Wohnadressen, Schreiben der MA 35 (z. B. Unterlagenanforderung, Bescheid), Zeitraum und Ort aktueller und früherer Aufenthalte
  • Passbehörden
    Zur Prüfung der Voraussetzungen für den rückwirkenden Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft gemäß den Bestimmungen der §§ 57 und 59 StbG: z. B. Namen, Adressen, Geburtsdaten, Familienstand, Zeitraum und Ort aktueller und früherer Aufenthalte
  • Personenstandsbehörden
    Zur Abklärung der Schreibweise der Namen bzw. gegebenenfalls zur Berichtigung von Personenstandsbüchern: z. B. Namen, Geburtsdaten, Familienstand, gegebenenfalls belegende Dokumente als Beilage
  • Sicherheitsbehörde
    Zur Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen bzw. zur Prüfung eines Verdachts auf Aufenthaltsehe, -partnerschaft oder -adoption: z. B. Namen, Geburtsdaten, Adressen, Staatsangehörigkeit), Zeitraum und Ort aktueller und früherer Aufenthalte
  • Sozialamt
    Zur Prüfung des hinreichend gesicherten Lebensunterhalts: z. B. Namen, Geburtsdaten
  • Sozialversicherungen bzw. Gesundheitskassen
    Zur Feststellung des Zeitraums des tatsächlichen, physischen Aufenthaltes im Bundesgebiet: z. B. Namen, Geburtsdaten, Sozialversicherungsnummer
  • Stammzahlenregisterbehörde
    Zur Vollziehung des E-Government-Gesetzes, der Stammzahlenregisterbehördenverordnung und der Ergänzungsregisterverordnung (Verwendung der ID Austria - Nachfolge der Handy-Signatur): Bereichsspezifisches Personenkennzeichen
  • Verwaltungsgericht Wien
    Im Falle einer Säumnis- oder Bescheidbeschwerde Übermittlung des gesamten Aktes
  • Wiener Stadt- und Landesarchiv
    Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Erwerb bzw. rückwirkenden Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft gemäß den Bestimmungen der §§ 57 und 59 StbG: z. B. Namen, Adressen, Geburtsdaten, Familienstand, Zeitraum und Ort aktueller und früherer Aufenthalte

Eine Übermittlung an Drittländer im Sinne des Art. 44 DSGVO (Staaten, die nicht Mitglied in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum sind) findet nicht statt.

Hinweise

Da das Verfahren die Basis für Eintragungen im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister bildet, werden analog der gesetzlichen Verpflichtung nach § 56b Abs. 4 StbG 1985 Ihre personenbezogenen Daten 120 Jahre nach Ablage des Aktes gelöscht.

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nach § 39a Abs. 7 StbG 1985 werden erkennungsdienstliche Daten, wenn der Tod des Betroffenen bekannt wird oder seit der Verleihung der Staatsbürgerschaft 6 Jahre vergangen sind, gelöscht.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

Über den Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft kann nicht entschieden werden.

Betroffenenrechte

Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung und Löschung.

Gemäß § 39a Abs. 2 StbG besteht hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten nach diesem Bundesgesetz kein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO sowie kein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO.

Wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 llit. a DSGVO beruht, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Wir weisen aber darauf hin, dass die Verarbeitung aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf rechtmäßig war.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde:

Datenschutzbeauftragter

Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Stadt Wien unter datenschutzbeauftragter@wien.gv.at zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

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