Rechte von Patient*innen

Als Patientin oder Patient eines Wiener Krankenhauses haben Sie eine Vielzahl von Patientenrechten, die im Wiener Krankenanstaltengesetz und anderen Rechtsgrundlagen festgelegt sind. Diese Rechte tragen wesentlich zu Ihrer medizinisch/pflegerischen Versorgung und zum wirksam werden Ihrer Interessen bei.

Um einen optimalen Behandlungsverlauf zu gewährleisten, sollten Sie sich so weit wie möglich aktiv an Ihrer Genesung beteiligen und bei allen Maßnahmen, die Ihren Gesundungsprozess voranbringen, kooperativ verhalten.

Die Patientenrechte in Wiener Krankenanstalten sind in § 17a des Wiener Krankenanstaltengesetzes festgelegt.

Die wichtigsten Patientenrechte sind das Recht auf:

  • Rücksichtsvolle Behandlung
  • Ausreichende Wahrung der Privatsphäre, auch in Mehrbetträumen
  • Vertraulichkeit
  • Fachgerechte und möglichst schmerzarme Behandlung und Pflege
  • Aufklärung und umfassende Information über Behandlungsmöglichkeiten und Risken
  • Zustimmung zur Behandlung oder Verweigerung der Behandlung
  • Einsicht in die Krankengeschichte beziehungsweise auf Ausfertigung einer Kopie
  • Medizinische Informationen durch eine oder einen zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Ärztin oder Arzt in möglichst verständlicher und schonungsvoller Art (PatientIn oder Vertrauensperson)
  • Ausreichende Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten mit der Außenwelt
  • Kontakt mit Vertrauenspersonen auch außerhalb der Besuchszeiten im Fall nachhaltiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes
  • Eine möglichst kindergerechte Ausstattung der Krankenräume (für zur stationären Versorgung aufgenommene Kinder)
  • Religiöse Betreuung und psychische Unterstützung
  • Vorzeitige Entlassung
  • Ausstellung eines Patientenbriefes
  • Einbringung von Anregungen und Beschwerden
  • Sterbebegleitung
  • Würdevolles Sterben und Kontakt mit Vertrauenspersonen

Gesetzliche Grundlagen

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