Ausbildung zum*zur Masseur*in

Medizinische*r Masseur*in

Ausbildungsdauer

  • Theoretischer Unterricht einschließlich praktischer Übungen: 815 Stunden
  • Praktische Ausbildung: 875 Stunden

Aufnahme-Voraussetzungen

  • Mindestalter: 17
  • Die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche
    • gesundheitliche Eignung und
    • Vertrauenswürdigkeit
  • Positive Absolvierung der 9. Schulstufe

Verkürzte Ausbildung zum*zur Medizinischen Masseur*in für gewerbliche Masseur*innen

Wenn Sie

  • zur Ausübung des Gewerbes der Massage gemäß § 94 Z 48 GewO 1994, ausgenommen ganzheitlich in sich geschlossener Systeme im Sinne der Massage-Verordnung BGBl. II Nr. 68/2003, berechtigt sind oder die Befähigungsprüfung nach dem 1. Oktober 1986 erfolgreich abgeschlossen haben und
  • die zur Erfüllung der Berufspflichten als Medizinische*r Masseur*in erforderliche gesundheitliche Eignung sowie Vertrauenswürdigkeit besitzen,

sind Sie berechtigt, eine verkürzte Ausbildung zum*zur Medizinischen Masseur*in zu absolvieren. Die Ausbildung besteht aus einer praktischen Ausbildung im Rahmen der Ausbildung zum*zur Medizinischen Masseur*in zum im Gesamtumfang von 580 Stunden.

Heilmasseur*in

Nach Abschluss der Ausbildung zum*zur Heilmasseur*in besteht die Möglichkeit, diesen Beruf freiberuflich auszuüben. Zuständig ist hierfür in Wien der Gesundheitsdienst (MA 15) - Gesundheitsberufe.

Ausbildungsdauer

Theoretischer Unterricht einschließlich praktischer Übungen: 800 Stunden

Aufnahme-Voraussetzungen

Berufsberechtigung als "Medizinische*r Masseur*in"

Spezialqualifikation "Elektrotherapie"

Medizinische Masseur*innen und Heilmasseur*innen , die zur Durchführung dieser Spezialqualifikation berechtigt sind, dürfen nach ihrer Berufsbezeichnung in Klammer die Zusatzbezeichnung "Elektrotherapie" führen.

Ausbildungsdauer

  • Theoretischer Unterricht: 80 Stunden
  • Praktische Ausbildung: 60 Stunden

Ausbildungseinrichtungen für die Berufe Medizinische*r Masseur*in, Heilmasseur*in sowie für die Spezialqualifikation "Elektrotherapie"

Spezialqualifikation "Hydro- und Balneotherapie"

Medizinische Masseur*innen und Heilmasseur*innen, die zur Durchführung dieser Spezialqualifikation berechtigt sind, dürfen nach ihrer Berufsbezeichnung in Klammer die Zusatzbezeichnung "medizinische*r Bademeister*in" führen.

Ausbildungsdauer

  • Theoretischer Unterricht: 55 Stunden
  • Praktische Ausbildung: 65 Stunden

Ausbildungseinrichtung

Spezialqualifikation "Basismobilisation"

Medizinische Masseur*innen und Heilmasseur*innen, die zur Durchführung dieser Spezialqualifikation berechtigt sind, dürfen nach ihrer Berufsbezeichnung in Klammer die Zusatzbezeichnung "Basismobilisation" führen.

Ausbildungsdauer

  • Theoretischer Unterricht: 40 Stunden
  • Praktische Ausbildung: 40 Stunden

Ausbildungseinrichtungen

Lehraufgaben

Ausbildungsdauer

Mindestens 120 Stunden

Aufnahme-Voraussetzungen

Abschluss der Ausbildung zum*zur Heilmasseur*in

Ausbildungseinrichtung

Quelle

Quellangabe: BGBl. I Nr. 169/2002 i.d.g.F., MMHmG

Kontakt

Stadt Wien - Gesundheitsdienst (MA 15) - Gesundheitsberufe

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