Parkpickerl für Bewohner*innen im Wohnbezirk

English version

Ab 1. März 2022 wurden in jedem Bezirk flächendeckende Kurzparkzonen und das Parkpickerl für die jeweiligen Bezirksbewohner*innen eingeführt. Der Preis und die Parkdauer werden für alle Bezirke vereinheitlicht.

Mit 4. Juli 2022 gab es Anpassungen in einzelnen Bezirken bei den Kurzparkzonen, Überlappungszonen und Geschäftsstraßen. Im wien.at-Stadtplan finden Sie eine Übersicht aller Bereiche.

Sie können das Parkpickerl online beantragen. Mit der Online-Beantragung sparen Sie Zeit und Geld.

Im jeweiligen Magistratischen Bezirksamt können Sie das Parkpickerl auch persönlich beantragen.

Online-Terminresevierung

Für den Online-Antrag, mit dem Sie auch alle Änderungen durchführen können, benötigen Sie

  • Zulassungsschein
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Zugangsdaten im Falle elektronischer Bezahlung

Weitere Unterlagen können erforderlich sein: Bei Leasing-, Miet- oder Firmenfahrzeugen, wenn Sie diplomatischen Status haben oder Inhaber*in eines Behindertenpasses sind ("Erforderliche Unterlagen").

Bitte beachten Sie, dass bei einer Beantragung über das Online-Formular bzw. bei Einzahlung der Zahlungsanweisung bis zur Zustellung des Parkpickerls zirka eine Woche vergehen kann (Antragsprüfung, Dauer der Geldüberweisung, Kontrolle des Zahlungseingangs, Ausstellung des Bescheids und Zustellung im Postweg).

Achtung: Der Antrag kann erst nach Einlangen der vollständigen Zahlung (ausgenommen die Gebühren für die Beilagen) abschließend bearbeitet werden. Bitte bezahlen Sie daher die entsprechenden Kosten immer gleich bei der Antragstellung.

Allgemeine Informationen

In allen Bezirken Wiens sind flächendeckende Kurzparkzonen eingerichtet. In diesen Zonen ist das Parken zu festgesetzten Zeiten kostenpflichtig. Mit dem Parkpickerl können Sie in Ihrem Bezirk in der flächendeckenden Kurzparkzone parken, solange Sie wollen.

In Geschäftsstraßen dürfen Sie aber auch mit einem für den jeweiligen Bezirk gültigen Parkpickerl nicht für längere Zeit parken. Mit einem für den jeweiligen Bezirk gültigen Parkpickerl dürfen sie dort 1,5 Stunden kostenlos parken, wenn Sie eine Parkscheibe sichtbar einlegen.

Sie können nur ein einziges Parkpickerl für Ihren Hauptwohnsitz bekommen. Wenn Sie in einem Kleingarten oder in einer Gartensiedlung in Wien Ihren Nebenwohnsitz haben, dann können Sie ein Saisonpickerl beantragen. Dafür müssen Sie aber Ihren Hauptwohnsitz auch in Wien haben.

Notwendige Schritte bei Änderungen

Das Parkpickerl ist in der Straßenverkehrsordnung 1960 gesetzlich geregelt.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Sie können ein Parkpickerl bekommen, wenn Ihr Hauptwohnsitz im Bereich einer Kurzparkzone ist.

Wenn Sie in Wien wohnen und im Bereich einer Kurzparkzone in einem Kleingarten Ihren Nebenwohnsitz haben, können Sie ebenfalls ein Parkpickerl (Saisonpickerl) beantragen.

Wo gilt das Parkpickerl und wer bekommt eines?
Geltungsbereiche und Berechtigungszonen nach Bezirk im Stadtplan:

Hinweis: Im mobilen Stadtplan wird die Berechtigungszone angezeigt. Über das Menü können Sie sich auch die Berechtigungszone für jeden Bezirk anzeigen lassen.

Sie müssen

  • Zulassungsbesitzer*in des Autos sein oder
  • einen Leasingvertrag für das Auto haben oder
  • entgeltlich ein Auto für mindestens 4 Monate gemietet haben oder
  • privat ein Firmenauto nutzen.

Das Fahrzeug muss

  • mehrspurig sein
  • und auf Ihre Hauptwohnsitz-Adresse zugelassen sein, außer es ist ein Mietauto oder ein Firmenauto, das Sie privat nutzen.

Das Fahrzeug darf

  • höchstens 3,5 Tonnen schwer sein und
  • auch ein Auto mit Wechselkennzeichen sein.

Fristen und Termine

  • Parkpickerl sind mindestens 4 Monate und höchstens 2 Jahre gültig. Bereits angefangene Monate werden dabei voll gerechnet.
  • Wenn Sie das Parkpickerl verlängern wollen, müssen Sie wieder einen Antrag stellen.

Hier können Sie abfragen, ob und wie lange Ihr Parkpickerl gültig ist: Gültigkeit abfragen

Zuständige Stelle

Für das Parkpickerl ist das Magistratische Bezirksamt Ihres Hauptwohnsitzes zuständig.
Alle zuständigen Magistratischen Bezirksämter

Erforderliche Unterlagen

Bei persönlicher Beantragung in jedem Fall:

  • Zulassungsschein
  • Bei Wechselkennzeichen sind die Zulassungsscheine von allen Fahrzeugen, die ein gemeinsames Kennzeichen haben, nötig.
  • Amtlicher Lichtbildausweis

Wenn das Auto geleast ist und im Zulassungsschein nicht Ihr Name steht:

  • Leasingvertrag

Wenn das Auto gemietet ist und im Zulassungsschein nicht Ihr Name steht:

  • Mietvertrag (mit ersichtlicher Laufzeit)

Wenn Sie ein Auto Ihres Arbeitgebenden privat nutzen:

  • Bestätigung Ihres Arbeitgebenden über die private Nutzung sowie die Zahlung eines Sachbezuges
  • Lohnzettel, aus dem die private Nutzung des Autos als Sachbezug zu sehen ist (nicht relevante Daten können geschwärzt bzw. unleserlich gemacht werden)

Wenn Sie selbstständig sind und ein Firmenauto benutzen:

  • Bestätigung, dass Sie ein Firmenauto mindestens 15 Prozent privat benutzen von: Steuerberater*in, berufsmäßige*r Parteienvertreter*in oder (Bilanz-)Buchhalter*in

Wenn vorhanden:

  • Auszug aus dem Gewerberegister (Gewerbeschein)
  • Auszug aus dem Firmenbuch

Wenn Sie einen diplomatischen Status haben:

  • Legitimationskarte
  • Mietvertrag über Ihre Wohnung

Wenn vorhanden:

Achtung:
Wenn Sie das Parkpickerl mit dem Online-Antrag beantragen, können Sie Unterlagen einscannen und im Formular direkt hochladen.

Kosten und Zahlung

Für das Parkpickerl müssen Sie verschiedene Abgaben bezahlen:

  • Bundesabgabe:
    • 14,30 Euro für den Antrag
    • 3,90 Euro für jede Beilage, aber höchstens 21,80 Euro für alle Beilagen
      (Gebührengesetz)
  • Verwaltungsabgabe:
  • Parkometerabgabe:
    Die Parkometerabgabe müssen Sie für jeden Monat bezahlen, für den Sie ein Parkpickerl beantragen. Sie müssen für mindestens 4 Monate bezahlen. Sie können höchstens für 2 Jahre bezahlen. Bereits begonnene Monate werden dabei voll gerechnet.
    • Seit 1. März 2022 beträgt die Parkometerabgabe in allen Bezirken Wiens einheitlich 10 Euro pro Monat. Das sind dann 120 Euro für 1 Jahr und 240 Euro für 2 Jahre.
      (Pauschalierungsverordnung)

Tipp:
Sie können den Antrag mit allen Beilagen auch mit dem Online-Formular mit Handy-Signatur stellen. Dann bezahlen Sie weniger Gebühren:

Wenn Sie Fragen zur Bezahlung der Abgaben haben, können Sie sich an die Buchhaltungsabteilung 40 in der Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6) wenden.

Formular

Wenn Sie Ihren Antrag mit dem Online-Formular stellen, werden die Daten über eine sichere Internetleitung geschickt. Fremde Personen können Ihre Daten nicht sehen.

Dieses Online-Formular gilt nicht für Diplomat*innen mit roter Legitimationskarte und für das Saisonpickerl.

Zusätzliche Informationen

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