Mindestsicherung - Antrag

Nutzen Sie wenn möglich unsere Online-Angebote, um Ihre Unterlagen, Anträge und sonstigen Anliegen zu übermitteln. Sie können uns auch per E-Mail oder Post kontaktieren: Kontaktinformation

Das Servicetelefon steht unter +43 1 4000-8040 an Werktagen von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.

Sie können eine Mindestsicherung beantragen, wenn Sie über kein oder ein geringes Einkommen verfügen.

Folgende Unterlagen (in Kopie) von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (auch Kindern) müssen Sie dem Antrag beilegen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Personaldokumente
  • Aktuelle Einkommensbelege
  • Mietbelege
  • Nachweise über beantragte Leistungen
  • Nachweise über Vermögen

Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift von allen volljährigen Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, notwendig ist. Der Antrag auf Mindestsicherung kann online gestellt werden.

Sie können das Formular auch herunterladen, ausfüllen und mit der Post schicken oder beim zuständigen Sozialzentrum abgeben.

Wenn Sie bereits einen Antrag auf Mindestsicherung eingebracht haben, können Sie wenn nötig auch Unterlagen nachreichen oder Änderungen bekanntgeben.

Allgemeine Informationen

Personen, die über kein oder ein zu geringes Einkommen (unterhalb der Mindeststandards) verfügen, können Wiener Mindestsicherung beantragen. Die Anspruchsvoraussetzungen für die Zuerkennung von Mindestsicherung sind vielfältig und immer im Einzelfall zu beurteilen. Das Sozialzentrum klärt in diesem Zusammenhang die Familien-, Vermögens- und Wohnverhältnisse der Antragsteller*innen ab.

Kein Anspruch auf Mindestsicherung:

Sie haben keinen Anspruch auf Mindestsicherung, wenn Sie

  • eine abgeschlossene Ausbildung (z. B. Lehrabschluss, Fachschulabschluss) oder
  • einen Schulabschluss auf Maturaniveau haben und
  • keiner Vollbeschäftigung nachgehen können, weil sie eine weiterführende Ausbildung absolvieren (z. B. Studium oder Maturalehrgang nach Lehrabschluss bzw. Fachschulabschluss).

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Anspruchsberechtigt sind:

  • Österreichische Staatsbürger*innen
  • EU- bzw. EWR-Bürger*innen (Anspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte
  • Langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige (Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EU") bzw. Personen, die über einen Aufenthaltstitel "Niederlassungsnachweis" oder "unbefristeter Aufenthaltstitel" verfügen.

Der*die Antragsteller*in ist grundsätzlich verpflichtet, seinen*ihren Arbeitswillen nachzuweisen (Meldung beim AMS). Davon ausgenommen sind Personen, denen keine Arbeit zugemutet werden kann.

Die Mindestsicherung wird 12 mal im Jahr ausbezahlt.

Fristen und Termine

Etwaige Ansprüche beginnen erst ab der Antragsabgabe.

Wenn Ihr Antrag nicht von allen volljährigen Personen unterschrieben ist und/oder die Lichtbildausweise fehlen, wird Ihnen ein Verbesserungsauftrag zugeschickt. Wenn Sie die fehlenden Unterlagen bzw. Unterschriften nicht fristgerecht nachreichen, gilt Ihr Antrag als zurückgezogen.

Fehlen andere für die Berechnung der Mindestsicherung notwendige Unterlagen, so werden Sie aufgefordert diese binnen einer angemessenen Frist nachzureichen. Langen diese Unterlagen nicht fristgerecht ein, so wird der Antrag abgewiesen.

Erklären Sie deshalb vor Ablauf der Frist in einer schriftlichen Stellungnahme, warum Sie welche Nachweise (noch) nicht bringen können, oder vereinbaren Sie telefonisch unter +43 1 4000-8040 eine Fristverlängerung.

Auszahlung

Die Mindestsicherung wird monatlich im Vorhinein ausbezahlt und ist im Normalfall spätestens am 1. des Monats auf Ihrem Konto.

Zuständige Stelle

Sozialzentrumsstandort (MA 40) nach Zuständigkeit

Erforderliche Unterlagen

Um den Anspruch prüfen bzw. den Antrag so rasch wie möglich bearbeiten zu können, müssen folgende Dokumente (von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen) dem Antrag in Kopie beigefügt werden:

  • Identitätsnachweis (Lichtbildausweis)
  • Personaldokumente (Geburtsurkunden der Kinder, Aufenthaltstitel/Anmeldebescheinigung oder Anerkennungsbescheid, Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil/Scheidungsbeschluss, Scheidungsvergleich)
  • Aktuelle Einkommensbelege (Lohn-/Gehaltsbestätigungen, Nachweis über Leistungen des Krankenversicherungsträgers z. B. Krankengeld, Kinderbetreuungsgeld, Reha-Geld, Unterhalts-/Alimentationszahlungen, Pensionsbescheid/Rentenbescheid, Bescheide über Beihilfen, Nachweis über Art und Höhe sonstiger Einkünfte)
  • Mietbelege (Mietvertrag, Nachweis über die Höhe der aktuellen Miete, Mietaufschlüsselung, Mietzins-/Wohnbeihilfebescheid)
  • Nachweise über beantragte Leistungen (z. B. Anträge auf Leistungen des AMS, Pension, Krankenversicherungsträger, Unterhalt/Alimente, Wohnbeihilfe der Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten, sonstige Anträge auf einen Anspruch auf ein Einkommen)
  • Betreuungs- bzw. Schulbesuchsbestätigung von minderjährigen Kindern
  • Nachweise über Vermögen (z. B. KFZ, Sparguthaben, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Pensionsvorsorge, Haus- und Grundbesitz usw.)
  • Nachweis über die Konto-InhaberIn (Name und IBAN müssen ersichtlich sein, z. B. Kontoauszug)
  • Behindertenpass gemäß § 40 Bundesbehindertengesetz

Darüber hinaus ist die Unterschrift von allen volljährigen Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, notwendig.

Kosten und Zahlung

Keine

Formular

Bitte reichen Sie nur einen Antrag ein: online oder per E-Mail oder per Post. Wenn Sie Anträge mehrfach einreichen, dauert die Bearbeitung länger.

Informationen zum Antrag:

Zusätzliche Informationen

Bezieher*innen von Mindestsicherung erhalten automatisch den Mobilpass per Post zugestellt. Dieser gilt auch als Einkommensnachweis und berechtigt zu verschiedenen Ermäßigungen.

Zusätzlich zur Mindestsicherung kann auch Hilfe in besonderen Lebenslagen und ein Behindertenzuschlag gewährt werden.

Das Antragsformular wird auch direkt im zuständigen Sozialzentrum ausgegeben.
Der Antrag muss vollständig und leserlich ausgefüllt werden und anschließend samt den erforderlichen kopierten Dokumenten an das zuständige Sozialzentrum übermittelt werden. Der Antrag kann auch direkt im Postkasten des zuständigen Sozialzentrumstandorts eingeworfen werden.

Meldepflichten:

Beachten Sie, dass Sie jede Abwesenheit vom Wohnort melden müssen (z. B. Urlaub). Bei einer Abwesenheit von mehr als 2 Wochen besteht für den Zeitraum der Abwesenheit kein Anspruch auf Mindestsicherung. Weitere Meldepflichten sind in den Informationsblättern unter "Formular" aufgelistet.

Rechtliche Grundlagen:

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