Blaue Karte EU

Allgemeine Informationen

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben, länger als 6 Monate in Österreich leben und arbeiten wollen und alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Blaue Karte EU. Dafür müssen Sie zum Beispiel besonders hochqualifiziert sein, das heißt, Sie haben einen Hochschulabschluss und ein Jobangebot bei einer Firma oder Organisation in Österreich mit einem bestimmten Mindestgehalt.

Die Blaue Karte EU ist 3 Monate länger gültig wie das Jobangebot der Firma oder Organisation, aber höchstens 2 Jahre. Solange Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann die Blaue Karte EU um jeweils maximal 2 Jahre verlängert werden.

Sie dürfen mit der Blauen Karte EU nur für die Firma oder Organisation arbeiten, die auf der Karte genannt ist.

Eine Familienzusammenführung ist möglich. Das heißt, Sie können ihre Familie nach Österreich mitnehmen oder nachholen. Wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, erhalten Ihre Familienangehörigen die Rot-Weiß-Rot-Karte plus.

Erstantrag

Den Erstantrag stellen Sie, wenn Sie noch kein Aufenthaltsrecht nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz haben und die Blaue Karte EU zum ersten Mal beantragen. Es ist auch ein Erstantrag, wenn Sie früher schon einmal einen Aufenthaltstitel für Österreich hatten, der abgelaufen ist.

Verlängerungsantrag

Wenn die Blaue Karte EU für weniger als 2 Jahre ausgestellt wurde, müssen Sie die Blaue Karte EU verlängern lassen, bevor die gültige Blaue Karte EU abläuft. Auch wenn Sie länger als 2 Jahre in Österreich bleiben wollen und die Voraussetzungen für eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus nicht erfüllen, müssen Sie die Blaue Karte EU verlängern lassen.

Den Verlängerungsantrag können Sie frühestens 3 Monate vor Ablauf Ihrer aktuellen Blauen Karte EU stellen.

Zweckänderungsantrag

Wenn sich während des Aufenthalts die Lebensumstände ändern, also wenn Sie zum Beispiel für eine andere Firma oder Organisation arbeiten möchten, ändert sich Ihr Aufenthaltszweck.

Das müssen Sie der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) so schnell wie möglich melden und einen Zweckänderungsantrag stellen. Wenn Sie das nicht melden, entscheidet das Bezirksamt über eine Geldstrafe. Diese kann 50 bis 250 Euro betragen.

Einen Zweckänderungsantrag auf die Rot-Weiß-Rot-Karte plus können Sie stellen, wenn Sie innerhalb von 2 Jahren mindestens 21 Monate unter den Voraussetzungen, die zur Blauen Karte EU geführt haben, gearbeitet haben und länger in Österreich bleiben wollen. Dafür müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel benötigen Sie eine Mitteilung des Arbeitsmarktservice (AMS). Die Rot-Weiß-Rot-Karte plus ist höchstens 3 Jahre gültig, wenn der Reisepass so lange gültig ist. Mit der Rot-Weiß-Rot-Karte plus können Sie in Österreich leben und selbstständig und unselbstständig arbeiten.

Wenn Sie seit mindestens 5 Jahren durchgehend zur Niederlassung berechtigt sind, also zum Beispiel 2 Jahre die Blaue Karte EU und 3 Jahre die Rot-Weiß-Rot-Karte plus hatten, können Sie eine Zweckänderung auf Daueraufenthalt EU beantragen. Mit dem Daueraufenthalt EU können Sie unbefristet in Österreich leben und arbeiten.

Sie müssen den Antrag stellen, bevor die gültige Blaue Karte EU abläuft, also spätestens am letzten Tag der Gültigkeit Ihrer aktuellen Blauen Karte EU.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Außerdem müssen Sie die erforderlichen Unterlagen vorlegen.

Fristen und Termine

Für die Blaue Karte EU gibt es keine Fristen und Termine. Das heißt, Sie können die Blaue Karte EU immer beantragen.

Die Blaue Karte EU ist 3 Monate länger gültig wie das Jobangebot des Unternehmens, aber höchstens 2 Jahre. Wenn Ihr Reisepass nicht so lange gültig ist, erhalten Sie die Blaue Karte EU nur so lange, wie der Reisepass gültig ist.

Einen Verlängerungs- oder Zweckänderungsantrag auf die Rot-Weiß-Rot-Karte plus müssen Sie stellen, bevor die gültige Blaue Karte EU abläuft, also spätestens am letzten Tag der Gültigkeit Ihrer aktuellen Blauen Karte EU. Den Verlängerungsantrag können Sie frühestens 3 Monate vor Ablauf Ihrer aktuellen Blauen Karte EU stellen.

Zuständige Stelle

Erstantrag

Wenn Sie kürzer als 6 Monate in Österreich bleiben wollen, brauchen Sie ein Visum. Wenden Sie sich bitte an die österreichische Botschaft oder an das österreichische Generalkonsulat in dem Land, in dem Sie wohnen.

Wenn Sie länger als 6 Monate in Österreich bleiben wollen, kann die Firma oder Organisation, bei der Sie arbeiten werden, den Antrag für Sie stellen.

Oder Sie stellen den Antrag selbst.

  • Wenn Sie nur mit Visum nach Österreich einreisen können, stellen Sie den Antrag im Ausland. Wenden Sie sich bitte an die österreichische Botschaft oder an das österreichische Generalkonsulat in dem Land, in dem Sie wohnen.
  • Wenn Sie ohne Visum nach Österreich einreisen können, dann können Sie den Antrag während Ihres zulässigen visumfreien Aufenthalts in Österreich stellen. Ohne Visum dürfen Sie einreisen, wenn Ihr Land kein visumpflichtiger Drittstaat ist, oder wenn Sie einen Aufenthaltstitel von einem anderen EU-Staat haben.

Wenn Sie in Wien wohnen werden, ist die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) - Business Immigration Office zuständig.

Wie Sie oder die Firma oder Organisation, bei der Sie arbeiten werden, im Business Immigration Office einen Termin buchen, erfahren Sie im Verfahrensablauf.

Wenn Sie in einem anderen Bundesland in Österreich wohnen werden, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle in dem betreffenden Bundesland. Das gilt auch, wenn die Firma oder Organisation, bei der Sie arbeiten werden, den Antrag für Sie stellt.

Verlängerungsantrag

Sie wohnen in Wien:

Zuständige Stelle ist die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) - Business Immigration Office.

Wie Sie oder Ihre Firma oder Organisation dort den Antrag stellen können, erfahren Sie im Verfahrensablauf.

Wenn Sie in einem anderen Bundesland in Österreich wohnen werden, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle in dem betreffenden Bundesland. Das gilt auch, wenn die Firma oder Organisation, bei der Sie arbeiten werden, den Antrag für Sie stellt.

Zweckänderungsantrag auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus

Die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) hat mehrere Außenstellen.

  • Wenn Sie in Wien in den Bezirken 1, 4, 5, 6, 7, 8 oder 9 wohnen, ist die Außenstelle Referat 4.1 zuständig.
  • Wenn Sie in Wien in den Bezirken 2, 21 oder 22 wohnen, ist die Außenstelle Referat 4.2 zuständig.
  • Wenn Sie in Wien in den Bezirken 3, 11 oder 20 wohnen, ist die Außenstelle Referat 4.3 zuständig.
  • Wenn Sie in Wien in den Bezirken 12, 13, 15 oder 23 wohnen, ist die Außenstelle Referat 4.4 zuständig.
  • Wenn Sie in Wien in den Bezirken 10 oder 14 wohnen, ist die Außenstelle Referat 4.5 zuständig.
  • Wenn Sie in Wien in den Bezirken 16, 17, 18 oder 19 wohnen, ist die Außenstelle Referat 4.6 zuständig.

Sie wohnen in einem anderen Bundesland in Österreich:

Wenn Sie in einem anderen Bundesland in Österreich wohnen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle in diesem Bundesland.

Andere Zweckänderungsanträge

Für andere Zweckänderungen wenden Sie sich bitte an das Servicecenter der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35), Telefon: +43 1 4000-3535, E-Mail: servicecenter@ma35.wien.gv.at.

Verfahrensablauf

Erstantrag

Sie müssen den Antrag persönlich stellen.

Sie stellen den Antrag bei der österreichischen Botschaft oder beim österreichischen Generalkonsulat in dem Land, in dem Sie wohnen und warten dort das Ende des Verfahrens ab.

Nur wenn Sie rechtmäßig eingereist sind und sich rechtmäßig in Österreich aufhalten, können Sie den Antrag auch in Österreich stellen.

Oder die Firma oder Organisation, die Ihnen den Job angeboten hat, stellt den Antrag.

Wenn Sie in Wien wohnen werden und den Antrag persönlich stellen wollen, müssen Sie dafür einen Termin bei der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) - Business Immigration Office) buchen.

Informieren Sie sich rechtzeitig über freie Termine.

Online-Terminbuchung im Business Immigration Office

Ihre Firma oder Organisation kann den Antrag für Sie dort auch schriftlich stellen. Ihre Firma oder Organisation kann auch den Antrag für Ihre Familienangehörigen stellen, wenn diese den Antrag gleichzeitig stellen.

Wenn Sie kein Internet haben, können Sie auch unter +43 1 4000-3535 telefonisch einen Termin buchen.

Wenn Sie den Termin nicht einhalten können, stornieren Sie ihn bitte rechtzeitig.

Wenn Sie die Blaue Karte EU beantragen, werden von Ihnen Fingerabdrücke abgenommen.

Wenn Sie den Antrag persönlich in Wien gestellt haben und der Antrag nicht in der Zeit erledigt werden kann, in der Sie ohne Visum in Österreich bleiben können oder in der Ihr Visum gilt, müssen Sie aus Österreich ausreisen und das Ende des Verfahrens im Ausland abwarten.

Wenn die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU vorliegen, werden Sie von der österreichischen Botschaft, dem österreichischen Generalkonsulat oder der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) informiert. Wenn Sie für die Einreise nach Österreich ein Visum brauchen, erhalten Sie von der österreichischen Botschaft oder vom österreichischen Generalkonsulat ein Visum zur Abholung der Blauen Karte EU.

Melden Sie sich nach der Einreise so schnell wie möglich bei der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35). Sie bekommen dann einen Termin zur Abholung der Blauen Karte EU. Sie erhalten die Blaue Karte EU im Scheckkartenformat persönlich.

Erst, wenn Sie die Blaue Karte EU haben, dürfen Sie in Österreich arbeiten.

Verlängerungsantrag

Sie oder Ihre Firma müssen den Antrag stellen, bevor die gültige Blaue Karte EU abläuft.

Wenn Sie in Wien wohnen und den Antrag persönlich stellen wollen, müssen Sie dafür einen Termin bei der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) - Business Immigration Office buchen.

Informieren Sie sich rechtzeitig über freie Termine.

Online-Terminbuchung im Business Immigration Office

Ihre Firma oder Organisation kann den Antrag für Sie dort auch schriftlich stellen. Ihre Firma oder Organisation kann auch den Antrag für Ihre Familienangehörigen stellen, wenn diese den Antrag gleichzeitig stellen.

Wenn Sie kein Internet haben, können Sie auch unter +43 1 4000-3535 telefonisch einen Termin buchen.

Wenn Sie den Termin nicht einhalten können, stornieren Sie ihn bitte rechtzeitig.

Wenn Sie den Verlängerungsantrag rechtzeitig gestellt haben, können Sie auch mit einer abgelaufenen Blauen Karte EU in Österreich leben und weiterhin arbeiten. Sie erhalten bei der Antragstellung eine Einreichbestätigung, damit Sie zum Beispiel bei einer Kontrolle nachweisen können, dass Sie sich in Österreich aufhalten dürfen. Wenn Sie in dieser Zeit ins Ausland reisen müssen, müssen Sie eine Notvignette beantragen.

Zweckänderungsantrag auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus

Sie müssen den Antrag persönlich stellen, bevor die gültige Blaue Karte EU abläuft.

Wenn Sie in Wien wohnen, müssen Sie dafür einen Termin bei der für Ihren Wohnbezirk zuständigen Außenstelle der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) buchen.

Informieren Sie sich rechtzeitig über freie Termine:

Wenn Sie kein Internet haben, können Sie auch unter +43 1 4000-3535 telefonisch einen Termin buchen.

Wenn Sie den Termin nicht einhalten können, stornieren Sie ihn bitte rechtzeitig.

Wenn Sie die Blaue Karte EU verlängern lassen oder einen Zweckänderungsantrag stellen, werden von Ihnen Fingerabdrücke abgenommen.

Wenn die Voraussetzungen für die Verlängerung oder Zweckänderung der Blauen Karte EU vorliegen, bekommen Sie einen Termin zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels. Sie erhalten den Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat persönlich.

Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, erhalten Sie einen negativen Bescheid.

Für Informationen zu Ihrem Verfahren wenden Sie sich bitte an das Servicecenter der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35), Telefon: +43 1 4000-3535, E-Mail: servicecenter@ma35.wien.gv.at.

Erforderliche Unterlagen

Nur bei einem Erstantrag zusätzlich:

  • Kopie des gesamten Reisepasses
  • Strafregisterbescheinigung aus dem Herkunftsland, die höchstens 3 Monate alt ist
    Eine Strafregisterbescheinigung ist eine offizielle Bestätigung über Vorstrafen oder Verurteilungen einer Person, die bisher im Strafregister eingetragen sind. Herkunftsland ist das Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie haben. Wenn Sie vor dem Aufenthalt in Österreich länger als 6 Monate in einem anderen Land gelebt haben, benötigen Sie die Strafregisterbescheinigung aus diesem Land.

Nur bei einem Verlängerungsantrag zusätzlich:

Bringen Sie zu Ihrem Termin bitte die Originalunterlagen und Kopien mit.

Wenn Ihre Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch sind, benötigen Sie auch eine deutsche Übersetzung. Diese Übersetzung muss von einem*einer gerichtlich beeideten Übersetzer*in oder Dolmetscher*in gemacht oder bestätigt sein.

Internationale mehrsprachige Dokumente müssen nicht übersetzt werden.

Viele ausländische Originaldokumente müssen entweder mit einer diplomatischen Beglaubigung oder mit einer Apostille versehen werden. Beides bestätigt, dass Ihre Dokumente echt sind.

Länderliste für Apostillen und diplomatische Beglaubigungen

Es kann sein, dass Sie weitere Dokumente vorlegen müssen.

Wenn Sie Unterlagen nachreichen, müssen Sie diese per Post oder E-Mail an die für Sie zuständige Stelle schicken. E-Mails, die Sie an die persönliche E-Mail-Adresse von Mitarbeiter*innen schicken, gelten nicht als rechtswirksam eingebracht.

Und Sie müssen für E-Mails und Beilagen die von der Stadt Wien unterstützten Dokumentenformate verwenden. Dokumente, die als Downloadlink geschickt werden, können nicht geöffnet werden. Wenn Sie Beilagen in einem Format schicken, das aus Sicherheitsgründen nicht unterstützt wird, bekommen Sie eine E-Mail, die Sie auf das Problem hinweist.

Informationen zur ordnungsgemäßen Übermittlung von Unterlagen, Schreiben und Dokumenten finden Sie unter "Die Stadt Wien elektronisch kontaktieren".

Kosten und Zahlung

  • 160 Euro für jede Blaue Karte EU
  • Für Reisedokumente und Personenstandsurkunden können zusätzlich je nach Art des Dokuments 14,30 oder 7,20 Euro anfallen.

Die Kosten sind höher, wenn Sie einen Verlängerungsantrag/Zweckänderungsantrag, also einen Kombiantrag, stellen.

Sie bekommen die Blaue Karte EU erst, wenn Sie die Kosten bezahlt haben.

Verwenden Sie in Wien dafür den Zahlschein, den Sie von der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) bekommen oder zahlen Sie an einer der Stadtkassen.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

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