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Ergebnisliste

Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates

112210 Vorgänge gefunden

VorgangstypDatumAktenzahlBetreff
Antrag Stadtsenat19.05.2026563440-2026-GKUDie Förderung an die Literatur- und Contentmarketing GesmbH für Buch Wien 26 Programm in der Höhe von 155.000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/3300/755 gegeben (Postnummer 33)
Antrag Stadtsenat19.05.2026563784-2026-GKUDie Förderungen an die nachfolgend genannten FörderwerberInnen für Filmfestivals und Sommerkinos in der Höhe von insgesamt 500.000 EUR werden gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Kultur genehmigt: 1) ASIFA AUSTRIA Verein zur Förderung des Animationsfilms in Österreich 30.000 EUR, 2) Institut Pitanga - Verein zur Förderung und Vermittlung von Wissenschaft und Kultur 115.000 EUR, 3) Österreichisch-Japanische Gesellschaft 20.000 EUR, 4) This Human World / Diese Menschenwelt, Verein zur Förderung und Verbreitung von Menschenrechtsthemen 90.000 EUR, 5) Verein zur Förderung des Fantastischen Films 200.000 EUR, 6) Verein zur Förderung queer_feministischer Perspektiven in Wissenschaft und Kunst 45.000 EUR; Summe 500.000 EUR. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben (Postnummer 31)
Antrag Stadtsenat19.05.2026564755-2026-GKUDie Förderung an den Verein Architekturzentrum Wien für die Jahrestätigkeit 2026 in Form einer zweiten Rate in der Höhe von 750.000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Förderung, die sich aus der ersten Rate, genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss vom 18.12.2025, Zl. 1446742-2025-GKU, und der gegenständlichen zweiten Rate zusammensetzt, beläuft sich somit auf insgesamt 1,650.000 EUR. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben (Postnummer 32)
Antrag Stadtsenat19.05.2026568758-2026-GGMDas Vorhaben Hauptstraße B13A und Hauptstraße B17, Wien 23, Perfektastraße und Triester Straße, Straßenbauarbeiten, Oberflächenwiederherstellung wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Die auf das Finanzjahr 2026 entfallenden Beträge sind auf den Haushaltsstellen 1/6103/060 und 1/6120/611 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 28 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2027 Vorsorge zu treffen (Postnummer 17)
Antrag Stadtsenat19.05.2026577080-2026-GKUDer Inhalt der vorgelegten Förderrichtlinien sowie die dargelegte Vorgehensweise werden genehmigt und die MA 7 wird ermächtigt, redaktionelle und formelle Anpassungen sowie inhaltliche Änderungen an den Förderrichtlinien vorzunehmen, sofern damit keine finanziellen Auswirkungen und keine Änderungen der Fördervoraussetzungen verbunden sind (Postnummer 30)
Antrag Stadtsenat19.05.2026586520-2026-GGSDie Förderung an den Verein Wiener Handball Verband für das Projekt "WHV-Leistungsmodell - Trainer Schuljahr 2026/27" in der Höhe von 30.000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Sport Wien genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben (Postnummer 34)
Antrag Stadtsenat19.05.2026588329-2026-GFWDer Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Finanzwesen an den Verein Österreichisches Institut für Internationale Politik - oiip für die Durchführung der laufenden Tätigkeit 2026 in der Höhe von höchstens 30.000 EUR zu richten. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0610/757 gegeben (Postnummer 6)
Antrag Stadtsenat19.05.2026599974-2026-GFWDie Anschaffung eines Feuerlöschbootes Neu wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der MA 68 im Rahmen des Globalbudgets in den kommenden Voranschlägen auf Haushaltsstelle 1/1620/062 Vorsorge zu treffen (Postnummer 11)
Antrag Stadtsenat19.05.2026607981-2026-GFWDer Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Finanzwesen an den Verein Internationales Institut für den Frieden für die Durchführung der laufenden Tätigkeit 2026 in der Höhe von höchstens 85.000 EUR zu richten. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0610/757 gegeben (Postnummer 7)
Antrag Stadtsenat19.05.2026608037-2026-GFWDer Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Finanzwesen an den Verein campus a Akademie für Journalismus für die Durchführung der laufenden Tätigkeit 2026 in der Höhe von höchstens 32.850 EUR zu richten. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0610/757 gegeben (Postnummer 12)
Antrag Stadtsenat19.05.2026615211-2026-GFWDer Magistrat der Stadt Wien, vertreten durch die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Digitales, VBgm.in Barbara Novak, MA, wird ermächtigt, bei der GESIBA Gemeinnützige Siedlungs- und Bauaktiengesellschaft eine formwechselnde Umwandlung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gemäß §§ 239 ff AktG vorzunehmen, alle diesbezüglich erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Beschlüsse herbeizuführen sowie sonstige Maßnahmen zu setzen. Weiters wird der vorgelegte Entwurf des Gesellschaftsvertrages der hinkünftigen GESIBA Gemeinnützige Siedlungs- und Baugesellschaft m.b.H., vorbehaltlich etwaiger noch durch den Magistrat der Stadt Wien, MA 5, vorzunehmender geringfügiger Änderungen, genehmigt (Postnummer 4)
Antrag Stadtsenat19.05.2026629878-2026-GFWDer Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot an den Verein Wiener Philharmoniker für die Durchführung des Sommernachtskonzertes 2026 in der Höhe von höchstens 100.000 EUR zu richten. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/0610/757 gegeben (Postnummer 8)
Antrag Stadtsenat19.05.2026VO-548677-2026Entwurf einer Verordnung des Gemeinderates, mit der die Verordnung des Gemeinderates, mit der für die Herstellung oder Verstärkung einer an eine Wasserleitung der Stadt Wien angeschlossenen Anschlussleitung oder einer davon abzweigenden Anschlussleitung die Entrichtung einer Abgabe vorgeschrieben wird, die Anschlussleitungspauschale VO 2021, die Wassergebührenordnung 1990 und die Wiener Hundeabgabeverordnung geändert werden sowie die Verordnung des Gemeinderates über die Festsetzung des Einheitssatzes für die Kanaleinmündungsgebühr erlassen wird (Postnummer 9) Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 22/2026-s4-5, 28.5.2026
Antrag Stadtsenat19.05.2026VO-564601-2026Entwurf einer Verordnung des Wiener Gemeinderates, mit der die Verordnung des Wiener Gemeinderates über die pauschale Entrichtung der Parkometerabgabe (Pauschalierungsverordnung - Parkometerabgabe) geändert wird (Postnummer 10) Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 22/2026-s4, 28.5.2026
Antwort19.05.2026Id(200136)Situation der 24-Stunden-Betreuung pflegebedürftiger Menschen in Wien
Antwort19.05.2026Id(200035)"Mein Wien"
Antwort19.05.2026Id(200167)Baulicher Zustand der Türkis-Lila-Villa
Antwort19.05.2026Id(200145)Baulicher Zustand der Türkis-Lila-Villa
Antwort19.05.2026Id(200233)Betriebskosten Wohnhausanlagen - Jahresabschluss Wiener Wohnen 2024
Antwort19.05.2026Id(200243)Die MA 10 - Kindergärten hat laut Voranschlag 2026 ein Budget von 1,34 Mrd. EUR zu verwalten. Dennoch verfügt sie nach wie vor über kein einsehbares, nachhaltiges und transparentes Kostenrechnungsmodell, mit dem die jährlichen Kosten der Behörde nachvollziehbar dargestellt, verglichen und kontrolliert werden könnten. Wie ein Prüfersuchen der Wiener Volkspartei an den Stadtrechnungshof zur 'Kostentransparenz bei der Finanzierung von städtischen Kindergärten' gezeigt hat, konnte die MA 10 weder für die Jahre 2021 und 2022 noch für das Jahr 2024 'qualifizierte Daten' vorlegen, die eine Kostenrechnung ermöglicht hätten. Darüber hinaus kritisierte der Stadtrechnungshof, dass für das Jahr 2023 'in der MA 10 - über die von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellten Unterlagen hinaus - keine Dokumentation zur Kostenrechnung vorlag'. Eine Prüfung der Kostenrechnung sei daher für den Stadtrechnungshof nur 'eingeschränkt möglich gewesen'. Bemerkenswert ist dies auch deshalb, weil eine solche Kostenrechnung laut eigenem Erlass der Stadt Wien bereits seit 2012 in der Dienststelle zu führen gewesen wäre. Nun soll einerseits für private elementare Bildungseinrichtungen ein neues Fördermodell entwickelt werden. Andererseits liegt für die eigenen städtischen elementaren Bildungseinrichtungen weiterhin keine nachvollziehbare Kostenrechnung vor. Denn klar ist auch: Der Aufschlag eines willkürlich errechneten Prozentsatzes auf die Kosten des Vorjahres ersetzt keine Kostenrechnung. Ab wann ist nach aktuellen Überlegungen Ihres Ressorts damit zu rechnen, dass die jährlichen Kosten für die Finanzierung von städtischen Kindergartenplätzen in einem eigenen, transparenten Kostenrechnungsmodell nachvollziehbar, vergleichbar und kontrollierbar vorliegen?

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