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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates

Sitzung

13. Sitzung des Landtages vom 26.06.2026zum Video (26.06.2026)

Aktenzahl

LG-460132-2026

(Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))

zum Video (26.06.2026)

Betreff

Entwurf des Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien, das Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 und das Wiener Garagengesetz 2008 geändert werden (Wiener EU-Gebäuderichtlinie-Umsetzungsgesetz 2026 - W-EGUG 2026) (LGBl 25/2026 kundgemacht am 14.07.2026), Beilage 8/2026 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung) (Postnummer 4)

Beschreibung

In der Bauordnung für Wien: - die grundlegenden rechtlichen Vorgaben zur Festlegung einer Methode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden; - die grundlegenden rechtlichen Vorgaben für die festzulegenden Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden oder Gebäudeeinheiten sowie der Mindestanforderungen für Gebäudekomponenten der Gebäudehülle; - die grundlegenden rechtlichen Vorgaben zur Berechnung der kostenoptimalen Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz; - Vorgaben für neue Gebäude und bestehende Gebäude; - Vorgaben zu Solarenergie auf neuen und bestehenden Gebäuden; - die grundlegenden rechtlichen Vorgaben zum neuen Instrument der Renovierungspässe; - neue rechtliche Vorgaben zur Schaffung von Fahrradabstellplätzen in Gebäuden; - die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für die Beratung hinsichtlich der Gesamtenergieeffizienz in Gebäuden; und - neue rechtliche Vorgaben hinsichtlich der Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz ("Energieausweise"). Im Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015: - neue rechtliche Vorgaben zu gebäudetechnischen Systemen und die dazu korrespondierenden Regelungen über Inspektionen und Berichte zu Inspektionen von Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen und Klimaanlagen. Im Wiener Garagengesetz 2008: - neue rechtliche Vorgaben für die Errichtung von Ladepunkten oder die Schaffung von Infrastruktur für nachhaltige Elektromobilität in Nicht-Wohngebäuden und Wohngebäuden. Die Richtlinie (EU) 2024/1275 wird im vorliegenden Wiener EU-Gebäuderichtlinie-Umsetzungsgesetz 2026 - W-EGUG 2026 im Sinne einer Mindestumsetzung umgesetzt und es wird von den in dieser Richtlinie vorgesehenen Ausnahmemöglichkeiten so weit als möglich Gebrauch gemacht

Beteiligte

PersonWörtliches ProtokollVideo
Mag.a Elke Hanel-Torsch (SPÖ) als amtsf StRin und Berichterstatterin
Dipl.-Ing.in Selma Arapovic (NEOS) als LABG und Rednerin
Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ) als LABG und Redner
Lorenz Mayer (ÖVP) als LABG und Redner
Ing. Christian Meidlinger (SPÖ) als 1. LPräs und Redner
Georg Niedermühlbichler (SPÖ) als LABG und Redner
  • Erledigung: nach Debatte angenommen

  • Kommentar:Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und ÖVP

  • Sitzungsprotokoll:
  • Wörtliches Protokoll:
  • Schlagworte:BauordnungElektroautoEnergiepolitikEnergiesparenEnergieverbrauchEnergieversorgungEuropäische UnionFahrradGarageSonnenenergie

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