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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
Sitzung
13. Sitzung des Landtages vom 26.06.2026zum Video (26.06.2026)
Aktenzahl
Betreff
Das Wiener Nationalparkgesetz in Verbindung mit der Nationalparkverordnung der Landesregierung befristet die landwirtschaftliche Nutzung von Sonderbereichen in den Außenzonen des Nationalparkes Donau-Auen bis Ende 2027. Danach gelten diese Zonen als Naturzonen. Ist bereits sichergestellt, dass die landwirtschaftliche Nutzung im Nationalpark zu Gunsten von naturschutzrelevanten Habitaten zum vorgesehenen Datum tatsächlich endet?
Beteiligte
| Person | Wörtliches Protokoll | Video |
|---|---|---|
| Christina Wirnsberger (GRÜNE) als LABG und Fragestellerin | – | – |
Kommentar:bereits am 20.5.2026 gestellt
- Sitzungsprotokoll:
- Wörtliches Protokoll:
Schlagworte:
Nationalpark Natur- und Landschaftsschutz Donau
Folgevorgänge
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