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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
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Betreff
Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 - WKJHG 2013 geändert wird (Landesgesetzblatt folgt nach der Kundmachung), Beilage 10/2026 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung) (Postnummer 5)
Beschreibung
Ziel dieser Gesetzesnovelle ist die Stärkung des Kinderschutzes in Wien. Hierfür werden verpflichtende Kinderschutzkonzepte eingeführt, welche die bestehenden Konzepte erweitern sollen. Darüber hinaus werden die Erhebungsrechte der Wiener Kinder- und Jugendhilfe erweitert, um eine verbesserte Gefährdungsabklärung und ein höheres Maß an Schutz für Kinder und Jugendliche sicherzustellen. Die Zusammenarbeit im Kinderschutz mit anderen Fachstellen und Behörden wird durch rechtliche Absicherung intensiviert, um einen nahtlosen und datenschutzkonformen Informationsaustausch zu gewährleisten. Zudem wird die Multiprofessionalität im Bereich der Sozialpädagogik gestärkt, um den Einsatz verschiedener Fachkompetenzen zu fördern. Die Regelungen für die Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft wurden konkretisiert. Diese Novelle dient der (weiteren) Umsetzung bzw. der vollständigen Dokumentation der Umsetzung folgender Richtlinien der Europäischen Union: - Richtlinie 2011/93/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates, ABl. Nr. L 335 vom 17. Dezember 2011, S. 1; - Richtlinie (EU) 2021/1883 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2021 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG des Rates, ABl. Nr. L 382 vom 28. Oktober 2021, S. 1; - Richtlinie (EU) 2024/1233 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten ABl. Nr. L 2024/1233 vom 30. April 2024; - Richtlinie (EU) 2024/1346 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, ABl. Nr. L 2024/1346 vom 22. Mai 2024; - Richtlinie (EU) 2024/1385 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, ABl. Nr. L 2024/1385 vom 24. Mai 2024; - Richtlinie (EU) 2024/1712 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer, ABl. Nr. L 1712 vom 24. Juni 2024
Beteiligte
| Person | Wörtliches Protokoll | Video |
|---|---|---|
| Mag.a Bettina Emmerling, MSc (NEOS) als amtsf StRin und Berichterstatterin | ||
| Mag.a Ursula Berner, MA (GRÜNE) als LABG und Rednerin | ||
| Armin Blind (FPÖ) als LABG und Redner | ||
| Mag. Lukas Burian (NEOS) als LABG und Redner | ||
| Mag. Marcus Gremel, MBA (SPÖ) als LABG und Redner | ||
| Sabine Keri (ÖVP) als LABG und Rednerin | ||
| Anton Mahdalik (FPÖ) als 2. LPräs und Redner |
Erledigung: nach Debatte angenommen
Kommentar:Zustimmung SPÖ und NEOS, Ablehnung FPÖ, GRÜNE und ÖVP
- Sitzungsprotokoll:
- Wörtliches Protokoll:
Schlagworte:
Europäische Union Gewaltopfer Kinder- und Jugendschutz Kinder- und Jugendanwaltschaft Kinder und Jugendliche Kinderpornographie Pornographie Sexueller Missbrauch Staatsbürgerschaft Gewalt gegen Personen
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