Projektausschreibung Vom Wissen der Vielen - Wissenschaftsvermittlung in Wien - Call 2022

Die Stadt Wien Kultur fördert im Rahmen der Ausschreibung "Vom Wissen der Vielen" - Wissenschaftsvermittlung in Wien Call 2022 Einzelvorhaben im Bereich Wissenschaft und Forschung.

Die Frist ist abgelaufen. Es sind keine weiteren Einreichungen möglich.

Tipps und Tricks zum Förderantrag und Online-Formular: Hinweise zu Förderanträgen

Allgemeine Informationen

Mit dem Call "Vom Wissen der Vielen - Wissenschaftsvermittlung in Wien" unterstützt die Stadt Wien die Vermittlung von Wissenschaft und Forschung in den Bezirken. Ausgehend von der Frage, wie Wissen in der Gesellschaft auf vielfältige Weise geteilt und damit vermehrt werden kann, sollen neue Strategien zum Abbau von Barrieren umgesetzt werden. Gesellschaftliche Herausforderungen die mit einer fehlenden Kommunikation über die Realitäten von Wissenschaft und Forschung einhergehen, wurden in der Pandemie sehr deutlich.

Zielsetzung des Calls

Erreicht werden soll ein besseres Verständnis der Öffentlichkeit für die Wissenschaft und die dahinterstehenden Prozesse und damit ein erhöhtes Vertrauen in faktenbasiertes Wissen. Angeregt werden soll die Entwicklung einer kritischen Haltung gegenüber Pseudowissen. Gefördert werden größere Kommunikationsprojekte, insbesondere in den Wiener Flächenbezirken, in Richtung der Zielgruppen Jugendliche und junge Erwachsene sowie Senior*innen sowie von Citizen-Science Projekten.

Mögliche Schwerpunkte (einzeln oder verknüpft)

  • Zielgruppenspezifische Angebote: Schaffen niederschwelliger Angebote für weniger bildungsaffine bzw. sozio-ökonomisch schwächere Bevölkerungsgruppen, insbesondere für die folgenden Alterssegmente:
    • Jugendliche und junge Erwachsene Jugendliche werden häufig gemeinsam mit Kindern als Zielpublikum genannt, viele der in Wien bestehenden Angebote sind jedoch eher auf das jüngere Segment abgestellt. Ziel ist das Füllen der Lücke zwischen Angeboten für Kinder und für bereits wissenschafts-interessierte Erwachsene. Besondere Berücksichtigung finden Formate mit einem starken beteiligungsorientierten Charakter.
    • Senior*innen Senior*innen sind von wissenschaftlich-technischen Veränderungen oft betroffen, dennoch fehlen Angebote, die speziell auf deren Bedürfnisse zugeschnitten sind (Digitalisierungshürden usw.).
  • Räumlicher Anspruch: Ziel ist die Sicherstellung einer niederschwelligen Nahversorgung auf Grätzelebene. Bessere räumliche Abdeckung durch die Schaffung konkreter Orte, die in einem Umfeld angesiedelt sind, welches weniger bildungsaffin und sozio-ökonomisch schlechter gestellt ist, und in denen üblicherweise keine niederschwelligen Wissenschaftsvermittlungsangebote zu finden sind.
  • Formate im Bereich der Sozial-, Geistes- und Kulturwissenschaften (GSK) Gefördert werden Aktivitäten, die sich mit der Wissenserzeugung auseinandersetzen, die Wissensproduktion sichtbar und nachvollziehbar machen. Projekte, die Themen wie interdisziplinäre Zusammenarbeit im Sinne der Lösung von gesellschaftlichen Herausforderungen, thematisieren. Bevorzugt werden Formate mit einem partizipativen Ansatz.
  • Maßnahmen der Kommunikation von laufenden oder bereits abgeschlossenen Citizen-Science Projekten für eine breitere Öffentlichkeit. Unter Citizen-Science wird die Einbindung der Wiener*innen unterschiedlichen Alters, Geschlechts und Ausbildungsgrad als auch Personen mit hochspezialisiertem Wissen bzw. spezialisierter Expertise (Knowledge-Communitys) in wissenschaftliche Forschung und wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn verstanden.

Bewertungskriterien

  • Qualität und Relevanz des Kommunikationsprojekts
  • Überzeugende Darstellung der Relation von Zeit, Kosten und Inhalt
  • Effektivität der Maßnahmen in Bezug auf die Zielgruppen (output)
  • Plausibilität eines Kommunikationskonzeptes bzw. Kommunikationsstrategie
  • Leichte Auffindbarkeit der Maßnahmen durch die Öffentlichkeit, sowohl analog als auch digital.
  • Bevorzugt werden auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Formate, die die Langzeit-Wirkung einer angebotenen Aktivität mitreflektieren.
  • In Hinblick auf die Zusammenstellung der Projektverantwortlichen ist auf Diversitätsaspekte zu achten.

Pro Projekt stehen bis zu 150.000 Euro für eine Projektlaufzeit zwischen 12 und 18 Monaten zur Verfügung. Das gesamte Fördervolumen umfasst 1,1 Mio. Euro. Eine Förderempfehlung erfolgt unter Beiziehung eines unabhängigen Beirats. Der Beginn der Projektlaufzeit muss zwischen 23. September und 1. November 2022 liegen.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Juristische Personen mit Sitz in Wien
  • Eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien
  • Einzelunternehmen mit Sitz in Wien
  • Natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Hauptwohnsitz in Wien und mit abgeschlossenem Studium (Universität oder Fachhochschule). Natürliche Personen können einen Antrag ausschließlich für Einzelförderungen bis zu einer Förderhöhe von maximal 10.000 Euro stellen

Eine ausführliche Beschreibung zu den Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen finden Sie in den Förderrichtlinien. Bitte lesen Sie diese aufmerksam, bevor Sie einen Förderantrag stellen.

Grundsätzlich werden nur Vorhaben gefördert, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Wien-Bezug: Das Vorhaben muss sich entweder inhaltlich auf Wien beziehen oder Wien muss der Veranstaltungs- oder Produktionsort sein.
  • Öffentliches Interesse: Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Vorhaben das Gemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Wien sichert, steigert oder zum kulturellen Fortschritt beiträgt.
  • In finanzieller Hinsicht muss sichergestellt sein, dass das Vorhaben mit der Förderung durchgeführt werden kann bzw. ohne Förderung nicht oder nicht zur Gänze begonnen oder durchgeführt werden kann.
  • Der oder die Förderwerbende muss wirtschaftlich leistungsfähig sein und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung haben. Es darf zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Insolvenzverfahren anhängig oder mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben worden sein.

Inhaltliche Fördervoraussetzungen

  • Das wissenschaftliche Vorhaben muss in der Projektbeschreibung überzeugend und klar dargestellt werden.
  • Es muss ersichtlich sein, dass sich die Förderungswerbenden auf dem aktuellen Stand der Erkenntnisse, der Fragestellungen und der Methoden des Faches befinden.

Bitte beachten: Im Online-Formular müssen Sie mit der Einverständniserklärung oder der ID Austria bestätigen, dass Sie die Förderrichtlinien gelesen haben, akzeptieren und rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen.

Fristen und Termine

Die Frist ist abgelaufen. Es sind keine weiteren Einreichungen möglich.

Zuständige Stelle

Stadt Wien Kultur (MA 7)
8., Friedrich-Schmidt-Platz 5

Amtsstunden: Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr geöffnet; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Termine im Fachreferat nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Referat: Wissenschaft- und Forschungsförderung, Stipendien
E-Mail: wissenschaft@ma07.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-84782

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag muss folgende Dokumente und Beilagen enthalten

  • Detaillierte Aufstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben. Bitte verwenden Sie dafür das Formular der Stadt Wien Kultur. Hinweis: Die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben müssen Sie später bei der Abrechnung, den geplanten Einnahmen und Ausgaben laut Förderantrag gegenüberstellen. Bitte speichern Sie die Excel-Tabelle unbedingt als Excel-Datei für die Einnahmen- und Ausgabenaufstellung ab, um diese später für die Abrechnung verwenden zu können:
  • Wenn Sie keine ID Austria haben, müssen Sie eine unterschriebene Einverständniserklärung beilegen: Bei juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften muss die Einverständniserklärung von den vertretungsbefugten Organen der jeweiligen Institution unterschrieben werden.
  • Detaillierte Projektbeschreibung (maximal 5 Seiten oder 10.000 Zeichen inklusive Leerzeichen)
    Folgende Inhalte sollten in der Projektbeschreibung enthalten sein:
    • Forschungsfrage
    • Stand der Forschung
    • Bedeutung des Projekts im Kontext aktueller wissenschaftlicher Diskurse
    • Wien-Bezug
    • Gewählte Methodik
    • Geplante Dissemination (Veröffentlichung der Forschungsergebnisse)
    • Zeitplan
  • Wissenschaftlicher Lebenslauf der ausführenden Personen
  • Zusätzlich bei Vereinen:
    • Vereinsstatuten (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen der Vereinsstatuten)
    • Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
    • Nicht bilanzierend: aktuellste Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Vermögensübersicht
    • Bilanzierend: aktuellster Jahresabschluss
  • Zusätzlich bei GmbH:
    • Gesellschaftsvertrag (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen des Gesellschaftsvertrags)
    • Aktuelle Firmenbuchabfrage
    • Aktuellster Jahresabschluss
  • Zusätzlich bei Stiftungen und Fonds:
    • Stiftungserklärung, Gründungserklärung oder Satzung (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen der Stiftungserklärung, Gründungserklärung oder Satzung)
    • Aktuelle Firmenbuchabfrage oder Auszug aus dem Stiftungs- und Fondsregister
    • Nicht bilanzierend: aktuellste Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Vermögensübersicht
    • Bilanzierend: aktuellster Jahresabschluss
  • Zusätzlich bei eingetragenen Personengesellschaften:
    • Gesellschaftsvertrag (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen des Gesellschaftsvertrags)
    • Aktuelle Firmenbuchabfrage
    • Nicht bilanzierend: aktuellste Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Vermögensübersicht
    • Bilanzierend: aktuellster Jahresabschluss
  • Zusätzlich bei Einzelunternehmen (nicht im Firmenbuch eingetragen):
  • Zusätzlich bei allen nicht natürlichen Personen, die weder über eine ZVR-Zahl noch über eine Firmenbuchnummer verfügen:
  • Zusätzlich bei Einzelpersonen:
    • Aktuelle Meldebestätigung (Hauptwohnsitz Wien)

Hinweis:

  • Bitte achten Sie darauf, dass die vertretungsbefugten Organe das Antragsformular unterschreiben.
  • Geben Sie uns bitte bekannt, wenn Sie für das eingereichte Vorhaben bei anderen Förderstellen angesucht haben.
  • Bitte speichern Sie die Eingaben im Online-Formular vor dem Senden ab.
  • Wenn der Antrag erfolgreich bei uns eingelangt ist, erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben des Fachreferats. Sollten Sie nach 3 Wochen keine Eingangsbestätigung erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das zuständige Fachreferat.
  • Fehlerhafte Beilagen können per E-Mail nachgereicht werden.
  • Falls es notwendig ist, einen korrigierten Förderantrag zu übermitteln, tragen Sie bitte den Hinweis "Korrektur" in das Freitext-Feld "Mitteilungen" am Ende des Förderantrags ein.

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

Die Frist ist abgelaufen. Es sind keine weiteren Einreichungen möglich.

Zusätzliche Informationen

Sie müssen in allen Mitteilungen über das geförderte Vorhaben das Logo "Stadt Wien Kultur" (10 MB ZIP) verwenden und/oder auf die Förderung durch die Kulturabteilung hinweisen.

Wenn das Vorhaben zusätzlich auch von anderen Abteilungen der Stadt Wien gefördert wird, muss anstelle des Logos "Stadt Wien Kultur" das Logo der "Stadt Wien" (8 MB ZIP) verwendet werden.

Bei Vorhaben, die nicht von der Kulturabteilung direkt gefördert werden, ist die Verwendung dieses Logos und der Verweis auf die Kulturabteilung verboten.

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