Projektausschreibung "democracy in progress - Beiträge zur Stärkung des Vertrauens in demokratische Institutionen" - Call 2022

Die Stadt Wien Kultur fördert im Rahmen der Ausschreibung "democracy in progress - Beiträge zur Stärkung des Vertrauens in demokratische Institutionen" - Call 2022 Einzelvorhaben im Bereich Wissenschaft und Forschung.

Die Frist ist abgelaufen. Es sind keine weiteren Einreichungen möglich.

Tipps und Tricks zum Förderantrag und Online-Formular: Hinweise zu Förderanträgen

Allgemeine Informationen

Im Forschungscall 2022 "democracy in progress - Beiträge zur Stärkung des Vertrauens in demokratische Institutionen" ruft die Stadt Wien zur Auseinandersetzung mit dem demokratischen System auf und regt zivilgesellschaftliche Formen der Partizipation an. Der Fokus liegt auf der Stärkung einer stabilen Demokratie und des Vertrauens in demokratische Institutionen. Ein weiterer Aspekt ist das Entgegenwirken von Radikalisierung, die oft mit Desinformation oder Informations-Echokammern einhergeht.

Die Auswirkungen der wirtschaftlichen Herausforderungen und psychischen Belastungen, die von der Corona-Pandemie und ihrem Management hervorgerufen werden, treten an vielen Stellen des gesellschaftlichen Lebens zu Tage: Schulen, Universitäten, Vereine, Kulturinstitutionen, Gastronomie, Tourismus, Industrie - es gibt keinen Bereich, der nicht betroffen wäre. Durch die thematische Übermacht der Pandemie rücken wichtige Themen wie die Klima-Krise, Bereiche wie die Bildungs- und Gesundheitspolitik vermeintlich in den Hintergrund. All diese Entwicklungen wirken sich nachhaltig auf die gesellschaftlichen Strukturen in Österreich aus.

Die Stadt Wien unterstützt mit dem diesjährigen Call wissenschaftliche Projektvorhaben, die einen Beitrag zur Erfassung der gegenwärtigen gesellschaftlichen Situation in Reflexion auf die bestehenden demokratischen Strukturen leisten und gleichzeitig Modelle entwerfen, die das Vertrauen der Bürger*innen in die demokratischen Institutionen wieder stärken können.

Mögliche Projektinhalte und Fragestellungen:

  • Eignung von Demokratie und/oder demokratische Institutionen, gesellschaftliche Herausforderungen wie die Pandemie, die Klima-Krise oder digitale Veränderungsprozesse zu meistern
  • Modernisierung demokratischer Systeme, um Gestaltungskraft für eine optimistische Zukunft zu entwickeln
  • Vertrauensökonomie und Vertrauenskultur in demokratische Institutionen
  • Modelle, die einer Polarisierung der Gesellschaft entgegenwirken
  • Analysen zum Thema Technik/Digitalisierung und Autoritarismus
  • Umgang mit Populismus und Verschwörungstheorien
  • Entwicklung von Modellen zur Bildung neuer kritischer Öffentlichkeiten und zivilgesellschaftlichen Engagements
  • Initiierung oder Verstärkung von Dialogforen zu demokratiepolitischen Fragen

Gefördert werden Forschungsprojekte aus allen wissenschaftlichen Disziplinen. Es wird dazu eingeladen inter- bzw. transdisziplinäre Kompetenzen zu nutzen. Pro Projekt stehen bis zu 150.000 Euro für eine Projektlaufzeit zwischen 6 und 18 Monaten zur Verfügung. Eine Förderempfehlung erfolgt unter Beiziehung einer unabhängigen Jury. Die Förderentscheidung kann voraussichtlich ab 23. September 2022 an die Antragsteller*innen kommuniziert werden. Bei der Zusammenstellung des wissenschaftlichen Teams soll nach Möglichkeit auf Diversitätsaspekte geachtet werden. Inhaltlich begründete Kooperationen mit weiteren Partner*innen sind möglich und ebenso im Förderansuchen nachvollziehbar darzustellen.

Ziele und Methodik müssen genau beschrieben werden. Die Relevanz des Projekts und die Relation von Zeit, Kosten und Inhalt müssen nachvollziehbar und überzeugend dargestellt werden. Der Forschungsprozess muss dokumentiert und das Ergebnis adäquat publiziert werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Juristische Personen mit Sitz in Wien
  • Eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien
  • Einzelunternehmen mit Sitz in Wien
  • Natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Hauptwohnsitz in Wien und mit abgeschlossenem Studium (Universität oder Fachhochschule). Natürliche Personen können einen Antrag ausschließlich für Einzelförderungen bis zu einer Förderhöhe von maximal 10.000 Euro stellen

Eine ausführliche Beschreibung zu den Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen finden Sie in den Förderrichtlinien. Bitte lesen Sie diese aufmerksam, bevor Sie einen Förderantrag stellen.

Grundsätzlich werden nur Vorhaben gefördert, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Wien-Bezug: Das Vorhaben muss sich entweder inhaltlich auf Wien beziehen oder Wien muss der Veranstaltungs- oder Produktionsort sein.
  • Öffentliches Interesse: Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Vorhaben das Gemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Wien sichert, steigert oder zum kulturellen Fortschritt beiträgt.
  • In finanzieller Hinsicht muss sichergestellt sein, dass das Vorhaben mit der Förderung durchgeführt werden kann bzw. ohne Förderung nicht oder nicht zur Gänze begonnen oder durchgeführt werden kann.
  • Der oder die Förderwerbende muss wirtschaftlich leistungsfähig sein und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung haben. Es darf zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Insolvenzverfahren anhängig oder mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben worden sein.

Inhaltliche Fördervoraussetzungen

  • Das wissenschaftliche Vorhaben muss in der Projektbeschreibung überzeugend und klar dargestellt werden.
  • Es muss ersichtlich sein, dass sich die Förderungswerbenden auf dem aktuellen Stand der Erkenntnisse, der Fragestellungen und der Methoden des Faches befinden.

Bitte beachten: Im Online-Formular müssen Sie mit der Einverständniserklärung oder der ID Austria bestätigen, dass Sie die Förderrichtlinien gelesen haben, akzeptieren und rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen.

Fristen und Termine

Die Frist ist abgelaufen. Es sind keine weiteren Einreichungen möglich.

Zuständige Stelle

Stadt Wien Kultur (MA 7)
8., Friedrich-Schmidt-Platz 5

Amtsstunden: Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr geöffnet; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Termine im Fachreferat nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Referat: Wissenschaft- und Forschungsförderung, Stipendien
E-Mail: wissenschaft@ma07.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-84786

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag muss folgende Dokumente und Beilagen enthalten

  • Detaillierte Aufstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben. Bitte verwenden Sie dafür das Formular der Stadt Wien Kultur. Hinweis: Die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben müssen Sie später bei der Abrechnung, den geplanten Einnahmen und Ausgaben laut Förderantrag gegenüberstellen. Bitte speichern Sie die Excel-Tabelle unbedingt als Excel-Datei für die Einnahmen- und Ausgabenaufstellung ab, um diese später für die Abrechnung verwenden zu können:
  • Wenn Sie keine ID Austria haben, müssen Sie eine unterschriebene Einverständniserklärung beilegen: Bei juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften muss die Einverständniserklärung von den vertretungsbefugten Organen der jeweiligen Institution unterschrieben werden.
  • Detaillierte Projektbeschreibung (maximal 5 Seiten oder 10.000 Zeichen inklusive Leerzeichen)
    Folgende Inhalte sollten in der Projektbeschreibung enthalten sein:
    • Forschungsfrage
    • Stand der Forschung
    • Bedeutung des Projekts im Kontext aktueller wissenschaftlicher Diskurse
    • Wien-Bezug
    • Gewählte Methodik
    • Geplante Dissemination (Veröffentlichung der Forschungsergebnisse)
    • Zeitplan
  • Wissenschaftlicher Lebenslauf der ausführenden Personen
  • Zusätzlich bei Vereinen:
    • Vereinsstatuten (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen der Vereinsstatuten)
    • Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
    • Nicht bilanzierend: aktuellste Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Vermögensübersicht
    • Bilanzierend: aktuellster Jahresabschluss
  • Zusätzlich bei GmbH:
    • Gesellschaftsvertrag (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen des Gesellschaftsvertrags)
    • Aktuelle Firmenbuchabfrage
    • Aktuellster Jahresabschluss
  • Zusätzlich bei Stiftungen und Fonds:
    • Stiftungserklärung, Gründungserklärung oder Satzung (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen der Stiftungserklärung, Gründungserklärung oder Satzung)
    • Aktuelle Firmenbuchabfrage oder Auszug aus dem Stiftungs- und Fondsregister
    • Nicht bilanzierend: aktuellste Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Vermögensübersicht
    • Bilanzierend: aktuellster Jahresabschluss
  • Zusätzlich bei eingetragenen Personengesellschaften:
    • Gesellschaftsvertrag (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen des Gesellschaftsvertrags)
    • Aktuelle Firmenbuchabfrage
    • Nicht bilanzierend: aktuellste Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Vermögensübersicht
    • Bilanzierend: aktuellster Jahresabschluss
  • Zusätzlich bei Einzelunternehmen (nicht im Firmenbuch eingetragen):
  • Zusätzlich bei allen nicht natürlichen Personen, die weder über eine ZVR-Zahl noch über eine Firmenbuchnummer verfügen:
  • Zusätzlich bei Einzelpersonen:
    • Aktuelle Meldebestätigung (Hauptwohnsitz Wien)

Hinweis:

  • Bitte achten Sie darauf, dass die vertretungsbefugten Organe das Antragsformular unterschreiben.
  • Geben Sie uns bitte bekannt, wenn Sie für das eingereichte Vorhaben bei anderen Förderstellen angesucht haben.
  • Bitte speichern Sie die Eingaben im Online-Formular vor dem Senden ab.
  • Wenn der Antrag erfolgreich bei uns eingelangt ist, erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben des Fachreferats. Sollten Sie nach 3 Wochen keine Eingangsbestätigung erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das zuständige Fachreferat.
  • Fehlerhafte Beilagen können per E-Mail nachgereicht werden.
  • Falls es notwendig ist, einen korrigierten Förderantrag zu übermitteln, tragen Sie bitte den Hinweis "Korrektur" in das Freitext-Feld "Mitteilungen" am Ende des Förderantrags ein.

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

Die Frist ist abgelaufen. Es sind keine weiteren Einreichungen möglich.

Zusätzliche Informationen

Sie müssen in allen Mitteilungen über das geförderte Vorhaben das Logo "Stadt Wien Kultur" (10 MB ZIP) verwenden und/oder auf die Förderung durch die Kulturabteilung hinweisen.

Wenn das Vorhaben zusätzlich auch von anderen Abteilungen der Stadt Wien gefördert wird, muss anstelle des Logos "Stadt Wien Kultur" das Logo der "Stadt Wien" (8 MB ZIP) verwendet werden.

Bei Vorhaben, die nicht von der Kulturabteilung direkt gefördert werden, ist die Verwendung dieses Logos und der Verweis auf die Kulturabteilung verboten.

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