Auskunft aus historischen Meldeunterlagen - Antrag

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Mit diesem Formular können Sie Auskunft aus historischen Meldeunterlagen beantragen. Pro angefragter Person muss ein eigenes Formular ausgefüllt werden.

Der Antrag wird automatisch als Anhang einer E-Mail an das Wiener Stadt- und Landesarchiv (MA 8) übermittelt. Die Antwort erhalten Sie innerhalb von 2 Monaten an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

Sie können den Antrag online auch mit Stadt Wien Konto stellen.

Allgemeine Informationen

Das Wiener Stadt- und Landesarchiv verwahrt die historischen Meldeunterlagen der Bundespolizeidirektion Wien von etwa 1904 bis 1975, wenn bis spätestens 1975 eine Abmeldung erfolgt ist. Nach 1975 noch aufrechte Meldungen befinden sich beim Meldeservice - Zentrale Meldeauskunft (MA 62).

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Aus den historischen Meldeunterlagen wird Auskunft auf Basis des Archivgesetzes und der Tarifordnung erteilt:

  • Betroffene, also diejenigen, die im Archivgut genannt sind, und die, die ein rechtliches Interesse am Inhalt von Archivgut geltend machen, erhalten Auskunft über die sie betreffenden Daten (§ 11 Abs. 1 Wiener Archivgesetz).
  • Für jenen Teil der Daten, die in der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Fassung des Meldegesetzes öffentlich waren, besteht die Möglichkeit, Auskunft zu erteilen, nämlich über den Wohnort einer Person sowie über allfällige An- und Abmeldungsdaten einschließlich des Sterbevermerks (im Sinn von § 9 Abs. 2 Wiener Archivgesetz gemäß § 18 Meldegesetz).
  • Schutzfristen können zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung per Bescheid verkürzt werden (§ 10 Abs. 3 Wiener Archivgesetz). Verkürzung der Schutzfrist zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung
  • Meldedaten, die ausschließlich verstorbene Personen bzw. Personen, deren Geburt mindestens 110 Jahre zurückliegt, betreffen, sind uneingeschränkt benutzbar.

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Wiener Stadt- und Landesarchiv (MA 8)
11., Guglgasse 14, Gasometer D (Zugang über Gasometer A, Postanschrift: 1010, Rathaus)
Telefon: +43 1 4000-84808
Fax: +43 1 4000-84809
E-Mail: post@ma08.wien.gv.at

Erforderliche Unterlagen

Die gesuchte Person muss mit vollständigem Vor- und Familiennamen sowie mit einem Merkmal zur Identifizierung (Geburtsdatum, Beruf, Wohnadresse zu einem bestimmten Zeitpunkt usw.) angegeben werden. Gattinnen und mitgemeldete Kinder sind oft nur unter dem Namen des Ehegatten bzw. der Eltern zu finden. Bei Häufigkeitsnamen wie z. B. "Müller", "Schmidt" oder "Novak" sind zusätzliche Angaben, bei Männern der Beruf und bei Frauen der Geburtsort, unerlässlich.

Kosten und Zahlung

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 24. Oktober 2014 - PrZ 02698-2014/0001-GKU kostet die Auskunft 35 Euro pro angefangener halben Stunde Arbeitszeit. Auch für ergebnislose Recherchen wird der Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Leistungen und Kosten sind in der Tarifordnung angeführt.

Erledigungsdauer

Die Auskunft erfolgt innerhalb von 2 Monaten.

Formular

Zusätzliche Informationen

  • Pro angefragter Person muss ein eigenes Formular ausgefüllt werden.
  • Eine Einsicht in die Originale ist nicht möglich, neben datenschutzrechtlichen auch aus konservatorischen Gründen (§ 9 Abs. 3 Wiener Archivgesetz). Für wissenschaftliche Projekte, die Daten in einem Ausmaß benötigen, das das Archiv im Weg der Auskunft nicht bewältigten kann, besteht die Möglichkeit, die gefragten Daten in den Beständen, die mikroverfilmt sind, selbst zu recherchieren, sofern die Schutzfrist mit Bescheid für diesen Zweck verkürzt wurde.
  • Um eine möglichst rasche Erledigung zu gewährleisten, wird ersucht, den angefragten Zeitraum auf den unbedingt benötigten Umfang einzuschränken. In den historischen Meldeunterlagen gibt es alle 10 Jahre eine Zäsur mit Neuanlage, so dass vollständige Meldeaufstellungen eine entsprechend umfangreichere Recherche und längere Bearbeitungszeiten benötigen.
  • Es werden immer nur fünf angefragte Personen auf einmal recherchiert. Bei ungenügenden Angaben wird die Bearbeitung abgelehnt.

Rechtliche Grundlagen:

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