Parkbewilligung für Betriebe

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Seit dem 1. Oktober 2023 muss kein Parkkleber mehr aufgeklebt werden. Das Kennzeichen wird von den Parkraumüberwachungsorganen mittels Smartphone gescannt. Eine Speicherung der Daten erfolgt nicht.

Den Antrag für eine Parkbewilligung für Betriebe können Sie jederzeit online erledigen.

Für den Online-Antrag benötigen Sie

  • Ausführliche Begründung
  • Zulassungsschein

Bitte beachten Sie die Voraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen. Die Unterlagen können Sie direkt im Formular hochladen und mitschicken. Sie können sie aber auch nachreichen.

Sie können die Gültigkeit Ihrer Parkbewilligung online abfragen: Gültigkeit abfragen

Allgemeine Informationen

Sie können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen eine Ausnahmebewilligungen nach § 45 Abs. 2 StVO 1960 von der höchstzulässigen Abstelldauer von 2 Stunden in flächendeckend kundgemachten Kurzparkzonen beantragen.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Fristen und Termine

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erhalten Sie eine Ausnahmebewilligung auf das behördliche Kennzeichen des betreffenden Fahrzeuges für maximal 2 Jahre.

Zuständige Stelle

Antragsberatung:

Wirtschaftskammer Wien
2., Straße der Wiener Wirtschaft 1
Telefon: +43 1 51450-1040 (mit Antragsberatung)
E-Mail: parken@wkw.at

Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65)
Dezernat Parkraumbewirtschaftung
3., Rochusgasse 18, 2. Stock
Telefon: +43 1 4000-3830
Montag bis Mittwoch und Freitag: 8 bis 15.30 Uhr
Donnerstag: 8 bis 17.30 Uhr

Infoline Straße und Verkehr: +43 1 95559 (auch für Antragsberatung)
Montag bis Mittwoch und Freitag: 8 bis 15.30 Uhr
Donnerstag: 8 bis 17.30 Uhr
Fax: +43 1 4000-99-38378
E-Mail: post.prb@ma65.wien.gv.at

Kund*innen-Center

Parteienverkehrszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr (Terminvereinbarungen für den Nachmittag sind unter +43 1 4000-3830 möglich), sowie Donnerstag von 8 bis 17.30 Uhr
Am Karfreitag, am 24. Dezember und am 31. Dezember von 8 bis 12 Uhr geöffnet; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen

Verfahrensablauf

Die Behörde ist gesetzlich zur strengen Prüfung der Angaben verpflichtet In einem gleichzeitigen Ermittlungsverfahren wird über die Art der Entrichtung der Parkometerabgabe entschieden (Parkscheine oder Pauschalierung).

Erforderliche Unterlagen

Kosten und Zahlung

Für die Parkbewilligung müssen Sie verschiedene Abgaben bezahlen:

  • Bundesabgabe:
    • 14,30 Euro für den Antrag
  • Verwaltungsabgabe:
    • 35,70 Euro, wenn Sie den Antrag persönlich bei der MA 65 oder schriftlich per E-Mail oder Post bzw. 30,70 Euro, wenn Sie den Antrag mittels Online-Antrag stellen. (Verwaltungs- und Kommissionsgebühren)
  • Parkometerabgabe:
    Die Parkometerabgabe müssen Sie für jeden Monat bezahlen, für den Sie eine Parkbewilligung beantragen. Sie müssen für mindestens 4 Monate bezahlen. Sie können höchstens für 2 Jahre bezahlen. Bereits begonnene Monate werden dabei voll gerechnet.
Höhe der Parkometerabgabe:

Bezirk

Erstes KFZ
1. bis 23. Bezirk

Jedes weitere KFZ
1. bis 23. Bezirk

1 Jahr

120 Euro

249 Euro

2 Jahre

240 Euro

498 Euro

Achtung:
Die Höhe der Parkometerabgabe bezieht sich nur auf folgende Parkbewilligungen:

Bei allen anderen Parkbewilligungen muss die Parkometerabgabe mittels Tages- oder Wochenpauschalkarten bzw. anderweitig entrichtet werden.

Tages- und Wochenpauschalkarten können nur in Verbindung mit einer erteilten Ausnahmebewilligung für Betriebe mit handwerklichen Servicetätigkeiten bzw. Beherbergungs- sowie KFZ-Betriebe (für Kund*innen Fahrzeuge) verwendet werden.

Tages- und Wochenpauschalkarten um 4,10 Euro bzw. 20,50 Euro erhalten Sie in den Stadtkassen der MA 6.

Wichtiger Hinweis:
Für Anträge, die vor dem 1. Oktober 2023 gestellt wurden, können zusätzlich Beilagen-Gebühren in der Höhe von 3,90 Euro für jede zusammengehörige Beilage anfallen. (Gebührengesetz)

Beispiel: Bei einer Ausnahmebewilligung für den 2. Bezirk, die auf Grund des Online-Antrags erteilt wird, kostet die Parkbewilligung für das erste betriebliche Fahrzeug für die maximale Laufzeit von 2 Jahren 285 Euro (240 Parkometerabgabe, 14,30 Euro Antragsgebühr und 30,70 Euro Verwaltungsabgabe).

Sollten Sie die Ausnahmebewilligung vor Ablauf der Gültigkeit nicht mehr benötigen, wird die nicht konsumierte Parkometerabgabe (abgerechnet in Monaten) refundiert.

Die Gebühren können Sie mit einer Überweisung ("Zahlungsinformation" im Bescheid) bezahlen.

Alternativ können Sie die Gebühren bei einer Stadtkasse bar oder mit Bankomatkarte bezahlen.

Die Parkbewilligung wird erst nach Eingang der Zahlung aktiviert (Dauer 2 bis 4 Werktage).

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Erledigungsdauer

Die Dauer der Erledigung richtet sich insbesondere danach, ob Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht haben.

Formular

Elektronische Zustellung
Bei diesem Verfahren erfolgt die Zustellung der behördlichen Erledigung elektronisch. Sind Sie bei keinem elektronischen Zustelldienst registriert, erhalten Sie die Erledigung mit der Post.

Information zur Elektronischen Zustellung behördlicher Dokumente

Zusätzliche Informationen

Änderungen müssen Sie der Behörde bekannt geben (zum Beispiel Wechsel des Kennzeichens, Verlegung des Betriebsstandorts, nicht jedoch ein Wechsel des Fahrzeugs). Bei Nichtmeldung der geänderten Daten entfällt die Gültigkeit der Ausnahmebewilligung.

Die Ausnahmebewilligung darf nur für die beantragten Tätigkeiten verwendet werden. Bei Wegfall der Erteilungsvoraussetzungen, der Nichteinhaltung von Bescheidauflagen sowie einer widmungswidrigen Inanspruchnahme erlischt die Ausnahmebewilligung und die Parkbewilligung wird deaktiviert.

In den Geschäftsstraßen im Gebiet der flächendeckenden Kurzparkzonen dürfen Sie mit eingelegter Parkscheibe 1,5 Stunden parken (ausgenommen Servicekarten).

Bestehende Ausnahmebewilligungen für Betriebe mit handwerklichen Servicetätigkeiten, welche für alle parkraumbewirtschafteten Bezirke erteilt wurden, gelten für die verbleibende Zeit bis zu ihrem Ablauf auch in neu hinzugekommene parkraumbewirtschaftete Gebieten.

Weitere Informationen:

Bitte beachten: Sie erleichtern den Bearbeitungsaufwand der Behörde erheblich, wenn Sie Unterlagen per E-Mail unter Angabe der Geschäftszahl senden.

Als freiwillige unverbindliche Serviceleistung der Wiener Stadtverwaltung wird den Inhaber*innen von Ausnahmebewilligungen rund 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ein Informationsschreiben inklusive Zahlungsanweisung zugesandt. Bei gleichbleibenden Vorrausetzungen können Sie durch die Einzahlung des angegebenen Betrages eine neue Bewilligung beantragen. Sie können die Zahlungsanweisung jedoch nur bei unveränderter Sachlage verwenden.

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