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Anmeldung für einen städtischen Kindergartenplatz

Die Anmeldung für einen städtischen Kindergartenplatz können Sie jederzeit online erledigen.

Für die Online-Anmeldung brauchen Sie

  • Lichtbildausweise der obsorgeberechtigten Personen
  • Nachweis, wenn Sie berufstätig oder in Ausbildung sind

Bei der Anmeldung erhalten Sie automatisch die Kund*innen-Nummer für Ihr Kind. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind und mindestens ein Elternteil beziehungsweise eine obsorgeberechtigte Person ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

Online anmelden

Sie können sich online auch mit Ihrem Stadt Wien Konto anmelden. Dann bekommen Sie die Kund*innen-Nummer per SMS oder E-Mail zugeschickt und müssen nicht auf einen Brief warten.

Alternativ zur Online-Anmeldung können Sie das Anmeldeformular anfordern und ausfüllen.

Allgemeine Informationen

  • Rund ein Drittel der Kindergartenplätze in Wien werden von der Stadt Wien - Kindergärten angeboten und vergeben.
  • Rund zwei Drittel der Kindergartenplätze in Wien werden von privaten Bildungseinrichtungen angeboten: Anmeldung in einem privaten Kindergarten
  • Die Hauptanmeldezeit ist im November und Dezember. Das Kindergartenjahr beginnt dann im nächsten September.
  • Bei der Anmeldung können Sie 2 bevorzugte Kindergärten angeben. Kindergarten-Standorte
  • Die Vergabe der städtischen Kindergartenplätze erfolgt nach bestimmten Kriterien (zum Beispiel berufstätige Eltern, Geschwisterkinder).
  • Wenn Ihr Kind eine Beeinträchtigung oder chronische Erkrankung hat, müssen Sie das bei der Anmeldung bekanntgeben. Wenn es für das Kind medizinische oder psychologische Befunde gibt, nehmen Sie diese bitte zum Beratungsgespräch mit. Eine mögliche Platz-Zuteilung erfolgt nach einem Beratungsgespräch.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Bei der Anmeldung für einen städtischen Kindergartenplatz erhalten Sie automatisch die Kund*innen-Nummer für Ihr Kind. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind und mindestens ein Elternteil beziehungsweise eine obsorgeberechtigte Person ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

Fristen und Termine

Das Kindergartenjahr beginnt im September. Die Hauptanmeldezeit für einen städtischen Kindergartenplatz ist im November und Dezember des Vorjahres.

Wenn Sie Ihr Kind in der Hauptanmeldezeit anmelden, haben Sie die größten Chancen ab September des darauffolgenden Jahres einen Platz an einem Ihrer bevorzugten Standorte zu erhalten.

Der genaue Zeitpunkt der Anmeldung in der Hauptanmeldezeit ist nicht wichtig. Die Plätze werden nicht in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben, sondern nach bestimmten Kriterien.

Die Information, ob und wo Ihr Kind einen städtischen Kindergartenplatz bekommt, erhalten Sie bis spätestens Ende März. Für Anmeldungen mit einem Eintritt ab Februar des Folgejahres erhalten Sie bis spätestens Mitte Oktober eine schriftliche Verständigung.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen städtischen Kindergartenplatz.

Wenn Sie kurzfristig oder nach Beginn eines Kindergartenjahres einen Platz brauchen, können Sie sich jederzeit an das Infotelefon unter +43 1 277 55 55 beziehungsweise an die Servicestellen der Stadt Wien - Kindergärten wenden. Das Angebot freier Plätze ist begrenzt.

Zuständige Stelle

Die Mitarbeiter*innen der Servicestellen der Stadt Wien - Kindergärten informieren und unterstützen Sie bei Fragen zur Anmeldung und Platzvergabe in städtischen Kindergärten und Horten.

Erforderliche Unterlagen

Für die Anmeldung brauchen Sie Lichtbildausweise der obsorgeberechtigten Personen.

Wenn Sie berufstätig oder in Ausbildung sind, benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis oder eine Kopie. Diese Dokumente dürfen nicht älter als 3 Monate sein. Beispiele hierfür sind:

  • Letzter Lohn- oder Gehaltszettel
  • Aktuelle Arbeitsbestätigung Ihrer Arbeitsstelle
  • Aktueller Einkommenssteuerbescheid
  • Studienbestätigung oder Ausbildungsnachweis
  • Bestätigung Ihrer Arbeitsstelle über den Wiedereintritt nach der Karenz mit geplantem Dienstantrittsdatum

Kosten und Zahlung

Der Kindergarten ist in Wien für alle Kinder bis zur Schulpflicht beitragsfrei, wenn das Kind und mindestens ein Elternteil oder eine obsorgeberechtigte Person den Hauptwohnsitz in Wien haben. Das gilt für die gesamte Zeit, in der das Kind den Kindergarten besucht.

In den städtischen Kindergärten kostet das Essen im Kindergartenjahr 2025/26 pro Monat 84,85 Euro. Sie können eine Befreiung vom Essensbeitrag beantragen.

Sie haben Ihren Hauptwohnsitz nicht in Wien? Dann sind die Kosten pro Monat je nach Besuchsmodell für den städtischen Kindergarten im Kindergartenjahr 2025/26 folgende:

  • Halbtagsbetreuung: 197,65 Euro
  • Teilzeitbetreuung: 241,95 Euro plus Essensbeitrag von 84,85 Euro
  • Ganztagsbetreuung: 333,96 Euro plus Essensbeitrag von 84,85 Euro

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 4.

Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.

Erledigungsdauer

Soll Ihr Kind im September in einen städtischen Kindergarten kommen, melden Sie es am Besten im November oder Dezember des Vorjahres an. Die Information, ob und wo Ihr Kind einen städtischen Kindergartenplatz bekommt, erhalten Sie bis spätestens Ende März. Für Anmeldungen mit einem Eintritt ab Februar des Folgejahres erhalten Sie bis spätestens Mitte Oktober eine schriftliche Verständigung.

Formular

Alternativ können Sie das Anmeldeformular über das Info-Telefon unter +43 1 277 55 55 oder über das Kontaktformular anfordern. Geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse oder Ihre Postadresse an.

Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte per E-Mail, Fax oder Post an die für Sie zuständige Servicestelle der Stadt Wien - Kindergärten oder werfen es dort in den Briefkasten.

Zusätzliche Informationen

Kontakt

Stadt Wien - Kindergärten

Kontaktformular

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