Wiener Bildungsgrätzl - Akkreditierung

Lokale Kooperationen von Wiener Bildungsinstitutionen können als Bildungsgrätzl akkreditiert, das heißt anerkannt, werden.

Die Akkreditierung erfolgt durch die Abteilungsleitungen der Stadt Wien Schulen sowie Bildung und Jugend.

Bitte senden Sie ein formloses Schreiben an: bildungsgraetzl@post.wien.gv.at und fügen Sie eine der folgenden Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben an:

Allgemeine Informationen

Ein Bildungsgrätzl besteht aus mindestens einer Schule und zumindest einer*m weiteren institutionellen Bildungspartner*in. Das können zum Beispiel Kindergärten, Büchereien oder Jugendzentren sein.

Die Bildungspartner*innen eines Bildungsgrätzls verständigen sich über gemeinsame inhaltlich-pädagogische Ausrichtungen und Profile, zum Beispiel pädagogische Leitlinien und Schwerpunkte, und setzen gemeinsame Projekte um.

Die Bildungseinrichtungen arbeiten an einer Verbesserung der Übergänge zwischen einzelnen Bildungsphasen (Übergangsmanagement) und bieten auch Bildungsberatung an.

Die Bildungseinrichtungen arbeiten an einem gemeinsamen Raum- und Ressourcenmanagement und bieten flexible Mehrfachnutzungen an. Die vorhandenen Raumressourcen werden dadurch besser genutzt.

Partner*innen eines Bildungsgrätzls sind offen gegenüber weiteren Bildungspartner*innen wie zum Beispiel privaten Vereinen.

Im Bildungsgrätzl wird versucht, die Sichtbarkeit von Bildung im Stadtteil zu erhöhen und die Zusammenarbeit zwischen Schulen der Gemeinde Wien und Bundesschulen zu verbessern.

Für das Bildungsgrätzl werden gemeinsame Kommunikationsformen und Kommunikationsstrukturen geschaffen.

Die Akkreditierung des Bildungsgrätzls dient der Qualitätssicherung und Zielorientierung.

Akkreditierte Bildungsgrätzl werden von der Koordinationsstelle Bildungsgrätzl während der Gründung, mit Beratung (zum Beispiel zu Projektförderungen, Kooperationspartner*innen) und in der öffentlichen Kommunikation (zum Beispiel Eintrag auf wien.gv.at, Presseaussendung) unterstützt. Sie profitieren von Netzwerk-Tagen und fachlichen Kooperationen. Während der Gründung werden Sie auch administrativ unterstützt.

Akkreditierte Bildungsgrätzl können eine "Bildungsgrätzl-Förderung" der Stadt Wien beantragen.

Mehr Informationen zu den Wiener Bildungsgrätzln: Bildungsgrätzl - Überblick der Standorte, Konzept

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Das Bildungsgrätzl muss die Kriterien und 7 Grundprinzipien der Bildungsgrätzl erfüllen.

Bildungsgrätzl - Grundprinzipien und Kriterien

Das Bildungsgrätzl-Konzept muss folgende Informationen enthalten:

  • Name des Bildungsgrätzls
  • Liste der teilnehmenden Institutionen mit Ansprechpersonen
  • Pädagogische Leitlinien
  • Pädagogische und organisatorische Zielsetzungen
  • Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele

Fristen und Termine

Die Akkreditierung erfolgt, bis alle nötigen Schritte erledigt sind mit Vorbehalt, zeitlich befristet auf 24 Monate.

Zuständige Stelle

Koordinationsstelle Bildungsgrätzl
Schulen (MA 56)
6., Mollardgasse 87, Hochparterre HP
Telefon: +43 1 4000-95030
Fax: +43 1 4000-99-95030
E-Mail: bildungsgrätzl@post.wien.gv.at

Verfahrensablauf

Nehmen Sie vor der Einreichung Kontakt mit der Koordinationsstelle Bildungsgrätzl auf, um Ihr Vorhaben mit anderen Gründungen abzustimmen. Wenn gewünscht, können Sie auch Beratung und Unterstützung für einen Kick-off und während des weiteren Prozesses erhalten.

  • Erklärung der Gründungsabsicht durch ein Gründungsteam (das sind zumindest 2 in fußläufiger Nähe ansässige Bildungsinstitutionen) und
  • Darlegung der Gründungsidee (Welche Institutionen sollen einbezogen werden? Welcher Bedarf besteht? Welche Themen und Schwerpunkte sollen gesetzt werden?) und eines groben Zeitplanes bis zur Eröffnung.

Wenn die Gründungsidee plausibel ist, erhält das Gründungsteam eine schriftliche Bestätigung, dass das Bildungsgrätzl vorbehaltlich der folgenden Schritte akkreditiert ist.

Innerhalb von 18 Monaten nach Akkreditierung müssen Sie:

  • ein genehmigungsfähiges Bildungsgrätzl-Konzept vorlegen,
  • eine Liste aller teilnehmenden Institutionen mit jeweils einer Ansprechperson vorlegen und
  • eine vom Bildungsgrätzl für die Abwicklung der Bildungsgrätzl-Förderung nominierte gemeinnützige Organisation (Fördernehmer*in) bekannt geben.

Nach Vorlage aller Unterlagen, positiver Beurteilung durch die Koordinationsstelle Bildungsgrätzl und Genehmigung durch die Abteilungsleitungen der Stadt Wien Schulen sowie Bildung und Jugend innerhalb von 24 Monaten:

  • Eröffnung des neuen Bildungsgrätzls mit allen beteiligten Institutionen. Jede Institution erhält ihr Bildungsgrätzl-Schild. Anschließend wird die Öffentlichkeit informiert.

Erforderliche Unterlagen

Ihr Antrag muss folgende Beilagen enthalten:

Wenn Sie ein Bildungsgrätzl gründen:

  • Darstellung Ihrer "Bildungsgrätzl-Gründungsabsicht" (Vorlage zum Download unter "Formulare") und das Protokoll der letzten Gründungs-Sitzung mit den teilnehmenden Vertreter*innen

Wenn Ihr Bildungsgrätzl schon besteht:

  • "Bildungsgrätzl-Konzept" (Vorlage zum Download unter "Formulare")

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

Zusätzliche Informationen

Änderungen des Bildungsgrätzl-Konzepts, der teilnehmenden Institutionen, der jeweiligen Ansprechpartner*innen oder der juristischen Person, die die Bildungsgrätzl-Förderung abwickelt, müssen der Koordinationsstelle Bildungsgrätzl bekannt gegeben werden.

Die Akkreditierung eines Bildungsgrätzls wird in folgenden Fällen ausgesetzt oder aufgehoben:

  • Während eines Jahres finden keine gemeinsamen Aktivitäten und keine interne Kommunikation statt.
  • Die Kriterien und 7 Grundprinzipien der Bildungsgrätzl sind nicht mehr erfüllt.
  • Beteiligte Institutionen sind über einen längeren Zeitraum nicht erreichbar.
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