Namensänderung - Antrag

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihren Vornamen oder/und Familiennamen beim Namensänderungsreferat in Wien ändern lassen.

Volljährige Personen, die für sich einen Namensänderungs-Antrag stellen, können das Online-Formular nutzen.

Verwenden Sie das Online-Formular nicht, wenn der gewünschte Familienname aus mehreren Teilen besteht (z. B. "Doppelname") oder das Online-Formular eine Eingabemöglichkeit nicht erlaubt oder ein Absenden des Formulars verhindert. In diesen Fällen setzen Sie sich bitte zuerst mit dem Namensänderungsreferat in Verbindung bevor Sie die erforderlichen Unterlagen per E-Mail übermitteln.

Für den Online-Antrag benötigen Sie zumindest Ihre Geburtsurkunde und einen Lichtbildausweis. Sie können die Dokumente einscannen und in das Online-Formular hochladen.

Anträge für minderjährige Kinder:
Bitte übermitteln Sie die erforderlichen Unterlagen per E-Mail.

Allgemeine Informationen

Für eine Namensänderung kann es verschiedene Gründe geben, wie z. B., dass der bisherige Familienname

  • lächerlich wirkt.
  • schwer auszusprechen ist.
  • schwer zu schreiben ist.
  • mit dem bisherigen Vor- oder Familiennamen unzumutbare Nachteile verbunden sind.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Wenn Sie Ihren Namen ändern lassen möchten, müssen Sie

Sie können die Namensänderung beim Namensänderungsreferat in Wien beantragen, wenn Sie

  • Ihren aktuellen Hauptwohnsitz in Wien haben oder
  • Ihr letzter Hauptwohnsitz in Wien war oder
  • Sie noch nie einen Wohnsitz in Österreich hatten.

Die Namensänderungs-Verfahren von Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreichern werden im Wege der für sie zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Österreichische Botschaft, Generalkonsulat usw.) abgewickelt.

Fristen und Termine

Das Namensänderungsreferat ist bemüht, Ihren Antrag so schnell wie möglich abzuwickeln. Abhängig von den individuell unterschiedlichen Verfahrensschritten kann die Bearbeitungsdauer wenige Wochen bis mehrere Monate betragen.

Zuständige Stelle

Standesamt Wien Landstraße (MA 63)
Namensänderungsreferat
3., Karl-Borromäus-Platz 3
E-Mail: namensaenderung@ma63.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-03590

Erforderliche Unterlagen

Volljährige Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und mit Wohnsitz in Wien benötigen:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Gegebenenfalls:
    • Heiratsurkunde(n)
    • Scheidungsbeschluss (Scheidungsbeschlüsse)
    • Akademische Grade/Standesbezeichnungen
    • Zweckdienliche Dokumente
    • Amtlicher Lichtbildausweis

Volljährige Auslandsösterreicherinnen oder Auslandsösterreicher, die ihren letzten Wohnsitz in Wien oder keinen früheren Wohnsitz in Österreich hatten, reichen die Unterlagen im Wege der für sie zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde ein und benötigen zusätzlich:

  • Nachweis des Wohnsitzes im Ausland (Auskünfte darüber erteilt das zuständige Namensänderungsreferat)
  • Angabe des letzten Wohnsitzes in Österreich

Kinder ab dem vollendeten 10. Lebensjahr müssen persönlich mit einem Lichtbildausweis sowie ihren gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern (z. B. Eltern) in das Namensänderungsreferat kommen.

Ausländische Staatsangehörige (Personen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen) wenden sich bitte an die Botschaft.

Bei Staatenlosigkeit oder als anerkannter Flüchtling wenden Sie sich bitte an das Namensänderungsreferat.

Kosten und Zahlung

Für die erforderlichen Dokumente müssen Sie die entsprechenden Gebühren bezahlen:

Die Antragsgebühr auf Namensänderung beträgt 14,30 Euro. Für Anträge, die auf elektronischem Weg eingebracht und signiert werden (Bürgerkarte/Handy-Signatur), ermäßigen sich die Gebühren laut Gebührengesetz auf 8,60 Euro. Beilagen, die auf konventionellem Weg übermittelt werden, müssen mit 3,90 Euro pro Beilage (insgesamt aber maximal 21,80 Euro) vergebührt werden. Bei Anträgen per Bürgerkarte oder Handy-Signatur verringert sich diese Gebühr auf 2,30 Euro pro Beilage (insgesamt maximal 13,10 Euro).

Die Bewilligungsgebühr für eine wunschgemäße Vornamens- oder Familiennamensänderung beträgt 545,60 Euro pro Änderung.

Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung mit Zahlungsanweisung über die entstandenen Gebühren.

Hier finden Sie alle Informationen, wie Sie die Gebühren bezahlen können: Rechnungen und Zahlungen

Bitte beachten Sie, dass eine Ratenzahlung nicht möglich ist.

In einigen wenigen Fällen ist die Änderung des Vornamens oder des Familiennamens von der Bewilligungsgebühr ausgenommen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Familiennamensänderungen für Erwachsene, die einen besonders problematischen Namen haben
  • Familiennamensänderung in einen Namen, der bereits früher rechtmäßig geführt wurde
  • Vornamensänderungen, wenn der bisher geführte Vorname nach einer Personenstandsänderung nicht dem Geschlecht entspricht

Formular

Online-Formular: Änderung des Namens - Antrag

Zusätzliche Informationen

Das Namensrecht ist sehr komplex. Daher kann in diesem Rahmen nicht auf alle denkbaren Einzelfälle eingegangen werden. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie sich an das Namensänderungsreferat wenden.

Wenden Sie sich an das Standesamt, wenn Sie

Mehr Informationen zu Amtswegen nach der Namensänderung

Rechtliche Grundlage: Namensänderungsgesetz - NÄG

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