Personalausweis im Scheckkartenformat für österreichische StaatsbürgerInnen - Antrag
Voraussetzungen
Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises muss persönlich gestellt werden. Die Prüfung der Identität und die Unterschriftsleistung vor der Passbehörde sind unbedingt erforderlich. Es muss kein eigenes Formular für den Personalausweisantrag ausgefüllt werden.
Informationen zu:
Personalausweis im Scheckkartenformat für minderjährige österreichische StaatsbürgerInnen
Erforderliche Unterlagen
- Alter Personalausweis vorhanden - nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen: Notwendige Dokumente
- Kein Personalausweis, aber ein Reisepass vorhanden - nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen: Notwendige Dokumente
- Kein Personalausweis, kein Reisepass, aber ein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorhanden: Notwendige Dokumente)
- Kein Personalausweis, kein Reisepass und kein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorhanden: Notwendige Dokumente)
Zuständige Stelle
Ein neuer Personalausweis kann bei jeder Passbehörde in ganz Österreich (unabhängig vom Wohnort) beantragt werden.
- Passservice in den Magistratischen Bezirksämtern
- Zentrales Wiener Passservice der MA 62
Hinweise für AuslandsösterreicherInnen
Kosten und Zahlung
61,50 Euro
Die Gebühr für den neuen Personalausweis muss sofort bei Antragstellung bar, per Bankomat- oder Kreditkarte (Visa, Mastercard, Eurocard, Diners Club, JCB) bezahlt werden.
Termine und Fristen
Es wird empfohlen, den neuen Personalausweis rechtzeitig zu beantragen! Nach Bezahlung der Gebühr für den neuen Personalausweis veranlasst das Passservice die Herstellung bei der Österreichischen Staatsdruckerei.
Innerhalb von rund fünf Arbeitstagen (Tag der Beantragung nicht mitgerechnet) nach dem Produktionsauftrag wird der Personalausweis per Post an eine gewünschte Adresse (z. B. die Wohn- oder Arbeitsadresse) zugestellt.
Zustellung von Reisedokumenten ins Ausland
Personalausweis beantragt, aber noch nicht erhalten?
Auskünfte über das neue Reisedokument erhält man ausschließlich bei dem Passservice, bei dem der Personalausweis beantragt wurde: Öffnungszeiten und Adressen des Wiener Passservice
Beachten
Gültigkeitsdauer des Personalausweises:
Zehn Jahre (Ausnahme bei Minderjährigen). Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Im Personalausweis können keine Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen werden. Die Eintragung von personenbezogenen Daten in Personalausweisen richtet sich nach den technischen Gegebenheiten.
Bei der Planung einer Reise bitte die Einreisevorschriften des Reisezieles (inklusive Transitländer) und die Beförderungsbestimmungen der Fluggesellschaften beachten.
- Einreisebestimmungen für alle Länder der Erde findet man beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. Für Fragen im Einzelfall kann man sich an ein Passservice der Stadt Wien wenden.
Formular
Online-Terminreservierung
Man kann eine Online-Terminreservierung für die Beantragung des Personalausweises im Passservice vornehmen. Die Terminreservierung ist aber nicht zwingend notwendig.
Kann ein Termin nicht eingehalten werden, bitte dies dem betroffenen Passservice mitteilen (am einfachsten durch Stornierung mit Hilfe der Bestätigungs-E-Mail, die man anlässlich der Online-Reservierung erhalten hat).
Weiterführende Informationen
Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten (Magistratsabteilung 62)
Kontaktformular
